Landwirtschaftskammer zu Entscheidung Verfassungsgerichthof
- Entscheid kam überraschend. Über die Entscheidung des Verfassungsgerichthofs, wonach die Übergangsfristen zu lang seien, ist die Landwirtschaftskammer nicht erfreut – der Entscheid ist überraschend gekommen. Das Gesetz muss bis Juni 2025 repariert sein.
- Der Bund ist jetzt gefordert, neue gesetzliche Lösungen zu verhandeln und festzulegen.
- Setzen uns massiv für die Anliegen der Schweinbauern ein. Die Landwirtschaftskammer wird sich in diesen neuen Gesetzwerdungsprozess massiv für die Anliegen der Schweinebauern einbringen. Sie brauchen Planbarkeit, um zukunftsfähig zu bleiben.
- Um die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch nicht zu gefährden, ist für die Schweinebetriebe ein Sonderinvestitionsprogramm erforderlich.
- Tierfreundliche Stallsysteme schon lange im Fokus. Die Schweinebauern und die Bauernvertretung beschäftigen sich bereits seit mehreren Jahren mit tierfreundlichen Stallsystemen für Schweine.
- Zusammenarbeit Praktiker und Wissenschaft. Die Schweinebranche arbeitet seit Jahren eng mit der Wissenschaft zusammen, um tierfreundliche Stallsysteme zu entwickeln.
- Schweinestall der Zukunft wir erarbeitet. Aktuell läuft das Ibest (Investition in bestehende Ställe)-Projekt in Raumberg Gumpenstein. Dabei wird der Schweinstall der Zukunft gesucht. Diese wissenschaftlich unterstützte Forschungsarbeit wird gemeinsam mit Praktikern durchgeführt, dabei werden tierfreundliche Ställe, die wirtschaftlich vertretbar und gesellschaftlich akzeptiert sind, entwickelt.
- Aktuell investieren Schweinebauern kaum. Doch die Forschung braucht seine Zeit und weil erst in einigen Jahren der Stall der Zukunft gefunden sein wird, wird aktuell in der Schweinebranche auch nicht investiert.
- Generelle Entwicklungsaussichten in der Schweinebranche in der Steiermark in den nächsten Jahren: minus 30 Prozent weniger gehaltene Schweine und minus 50 Prozent weniger Schweinehalter.