Landwirtschaft einigt sich mit Wasserversorgern
Die langjährigen Verfahren zwischen der Landwirtschaft und den beiden Wasserversorgern Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH und Wasserverband Leibnitzerfeld Süd können jetzt ein Ende finden. „Nach rund zehnjährigen Gerichtsverhandlungen gelang es nunmehr, ein Vergleichsangebot für die Grundeigentümer zu fixieren“, informieren Landwirtschaftskammer und Wasserversorger. Damit ist der Weg frei, dass viele Landwirte (Grundstückseigentümer) rasch und unbürokratisch vergleichsweise Entschädigungszahlungen für frühere Schongebiete im Leibnitzerfeld, die bis 2015 galten, erhalten können.
Gangbarer Weg
Drei von der Landwirtschaftskammer unterstützten Musterverfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) sind abgeschlossen. Danach erhalten Landwirte (Grundeigentümer) eine Entschädigung von den Wasserversorgern, jedoch in deutlich geringerer Höhe als die Wasserrechtsbehörde entschieden hatte. Drei weitere Verfahren wurden vom OGH an die Erstgerichte zurückverwiesen. In diesen Fällen sind noch grundsätzliche Fragen zu klären.
Um die Gerichtsverfahren abzukürzen, wurde jetzt bei Vergleichsverhandlungen für beide Seiten ein gangbarer Weg gefunden. Die im Zuge der Verfahren erstellten Gutachten waren Grundlage dieser Vergleichsverhandlungen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft. Die Landwirtschaftskammer wird jenen rund 300 Grundeigentümern, die zeitnah ein Vergleichsangebot der Wasserversorger erhalten werden, beratend zur Seite stehen.