Für den Erwerb, die Verwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist es notwendig, eine Ausbildungsbescheinigung zu besitzen. Für jene beruflichen Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln, deren landwirtschaftliche Fachausbildung länger al...
Für den Erwerb, die Verwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist es notwendig, eine Ausbildungsbescheinigung zu besitzen. Für jene beruflichen Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln, deren landwirtschaftliche Fachausbildung länger als drei Jahre zurückliegt und die eine Ausbildungsbescheinigung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragen wollen, ist der Nachweis dieses fünfstündigen Fortbildungskurses notwendig. Sollten Sie bereits im Besitz einer Ausbildungsbescheinigung sein, dann können Sie mit dem Besuch dieser Veranstaltung die notwendigen Weiterbildungsstunden für die Wiederbeantragung bereits jetzt sammeln.