Kleeseide
Da Kleeseide kein Chlorophyll besitzt, kann sie selbst keine Photosynthese betreiben und ist damit auf ihren Wirt, dem sie als Parasit Wasser und Nährstoffe entzieht, angewiesen. Nachdem die Wirtspflanze mit feinen fadenähnlichen Stängeln eingesponnen wurde, verbindet sich der Parasit mit der Wirtspflanze mit speziellen Organen, den sogenannten Haustorien (Saugorganen). Die Wirtspflanze wird geschwächt und stirbt ab, das führt bei Kleereinbeständen und Kleegrasmischungen zu Ertragsverlusten, Vermehrungsflächen werden bei einem Befall mit Kleeseidepflanzen aberkannt. Auch die Stickstofffixierleistung des Klee- oder Kleegrasbestandes wird vermindert. Der Befall beginnt in kleineren Nestern und kann sich schnell im gesamten Bestand ausbreiten. Die Blütezeit der Kleeseide ist von Juli bis September. Von einer Verfütterung eines befallenen Bestandes wird abgeraten da Kleeseide eine toxische Wirkung aufweist und zu Vergiftungserscheinungen bei Tieren führen kann.
Entdeckt man kleine Befallsnester, so können diese durch das Entfernen des gesamten Aufwuchses der befallenen Stelle (großzügig arbeiten) und dessen Entsorgung (am besten: verbrennen) bekämpft werden. Bitte unbedingt Rechtsvorschrift zum Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen beachten, ein Antrag dazu ist bei der Gemeinde zu stellen. Man muss hier sehr sorgfältig vorgehen, um nicht Samen an Geräten oder Kleidung zu verschleppen. Besteht schon ein großflächiger Befall, muss der Bestand im Bereich der Befallsnester großzügig entfernt werden, um nachfolgend die abgetrocknete Gesamtmasse abzuflammen. Das Ziel ist hier, die Samen möglichst unschädlich zu machen und eine Verschleppung zu vermeiden. Bei einem Befall durch Kleeseide muss der Kleeanbau (auch der Kartoffelanbau, da auch die Kartoffel eine Wirtspflanze ist) langjährig unterbrochen werden.
Wichtigste Bekämpfungsmaßnahmen:
- Bestandeskontrolle
- frühzeitiges Reagieren ist bei dieser Pflanze außerordentlich wichtig
- kleine Nester rasch entfernen und unschädlich entsorgen
- beim Verbrennen Rechtsvorschriften beachten!
- Vorsicht bei der Verfütterung: Pflanzenteile sind für Tiere giftig
- Bei einem Befall: Unterbrechung des Kleeanbaues für mehrere Jahre