Kammerwahlen am 25. Jänner 2026 - Fragen und Antworten
Im Jänner 2026 ist es wieder so
weit: Der Wahltag ist mit Sonntag,
25. Jänner 2026, festgelegt.
Die offizielle Ausschreibung
der Wahl erfolgt am 7. November
2025 in der Grazer Zeitung
– Amtsblatt für die Steiermark.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Kammerzugehörigen
– also jene
natürlichen und juristischen
Personen, die in der Steiermark
einen land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb führen
oder Grundstücke bewirtschaften,
die land- und forstwirtschaftlich
genutzt werden.
Persönlich wählen
Jede und jeder Wahlberechtigte
gibt die Stimme in jener Gemeinde
ab, in deren Wählerverzeichnis
er oder sie eingetragen
ist – entweder persönlich
im Wahllokal oder per Briefwahl.
Die persönliche Stimmabgabe
erfolgt am 25. Jänner 2026 im Wahllokal vor der zuständigen
Wahlbehörde. Bitte
bringen Sie den amtlichen
Lichtbildausweis mit.
Briefwahl
Wer seine Stimme lieber mittels
Briefwahl abgeben möchte,
kann zwischen 13. und 20.
Jänner 2026 bei der zuständigen
Gemeinde die Briefwahlunterlagen
beantragen. Damit
ist auch eine ortsunabhängige
Stimmabgabe möglich.
Warum wählen?
Die Landwirtschaftskammer
ist die gesetzliche Interessenvertretung
der Land- und Forstwirte
in der Steiermark. Sie vertritt
die Anliegen der bäuerlichen
Familienbetriebe in Gesetzgebung,
Verwaltung und
Öffentlichkeit – von Förderungen über Bildung bis hin zu
rechtlicher Beratung.
Bezirke und Land
Mit Ihrer Stimme bestimmen
Sie, wer Ihre Interessen in den
kommenden fünf Jahren in
der Landeskammer und auf Bezirksebene
vertritt.
Nehmen Sie vom Wahlrecht
Gebrauch und gehen Sie wählen.