Kammerwahl am 25. Jänner: Ihre Stimme ist wichtig
Die maßgeblichen Regeln zur Kammerwahl finden sich im Steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetz sowie in der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung.
Wie und wo kann gewählt werden?
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme in jener Gemeinde abgeben, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind – entweder persönlich im Wahllokal oder mittels Briefwahl.
Wichtig: Wählen darf nur, wer auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wichtig: Wählen darf nur, wer auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wie erfolgt die persönliche Stimmabgabe?
Am Wahltag erfolgt die Stimmabgabe direkt vor der Wahlbehörde. Im Wahllokal sind Name und Wohnadresse anzugeben, ein amtlicher Lichtbildausweis – etwa Reisepass, Personalausweis, Führerschein, E-Card mit Foto – vorzuweisen. Sollte kein Ausweis vorhanden sein, ist die Stimmabgabe dennoch möglich, wenn die Mehrheit der Wahlbehörde die Person kennt. Dieser Umstand wird in der Niederschrift festgehalten.
Tipp: Die Mitnahme der amtlichen Wählerverständigung erleichtert das rasche Auffinden der Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis.
Tipp: Die Mitnahme der amtlichen Wählerverständigung erleichtert das rasche Auffinden der Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis.
Wie üben juristische Personen das Wahlrecht aus?
Auch juristische Personen können an der Wahl teilnehmen. Sie üben ihr Wahlrecht entweder durch ihre nach Gesetz, Satzung oder Stiftungsurkunde vertretungsbefugte Person oder durch eine von dieser schriftlich bevollmächtigte Person aus. Der Vertreter hat im Wahllokal seinen und darüber hinaus den Namen der juristischen Person zu nennen, für die er das Wahlrecht ausübt. Und er hat eine Urkunde oder sonstige Bescheinigung vorzulegen, aus der seine Vertretungsbefugnis oder Bevollmächtigung eindeutig hervorgeht.
Wichtig: Nehmen Sie als Vertreter der juristischen Person den Nachweis der Vertretungsbefugnis sowie die Bevollmächtigung unbedingt mit – ansonsten kann das Wahlrecht für die juristische Person nicht ausgeübt werden!
Wichtig: Nehmen Sie als Vertreter der juristischen Person den Nachweis der Vertretungsbefugnis sowie die Bevollmächtigung unbedingt mit – ansonsten kann das Wahlrecht für die juristische Person nicht ausgeübt werden!
Wie wird Briefwahl beantragt?
Wer per Briefwahl wählen möchte, beantragt die Wahlunterlagen vom 13. Jänner 2026 bis 20. Jänner 2026 bei jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er oder sie eingetragen ist.
Tipp: Am einfachsten verwenden Sie dafür das Antragsformular zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen, das mit der Wählerverständigung postalisch zugesendet wird.
Tipp: Am einfachsten verwenden Sie dafür das Antragsformular zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen, das mit der Wählerverständigung postalisch zugesendet wird.
Wie viele Stimmen stehen zu?
Jede wahlberechtigte natürliche und jede wahlberechtigte juristische Person verfügt jeweils über genau eine Stimme – unabhängig von der Zahl der Betriebe oder der Flächen. Bei Miteigentum hat jeder Miteigentümer eine eigene Stimme. Ist eine natürliche Person selbst wahlberechtigt und zugleich zur Stimmabgabe für eine ebenfalls wahlberechtigte juristische Person befugt, kann sie zwei getrennte Stimmen abgeben: eine in eigener Eigenschaft als wahlberechtigte natürliche Person und eine in ihrer Funktion als Vertreterin der juristischen Person. Diese beiden Stimmen beruhen auf zwei unterschiedlichen Wahlberechtigungen und stellen somit kein doppeltes Stimmrecht derselben Person dar.
Warum wählen?
Die steirische Landwirtschaftskammer setzt sich für die Anliegen der steirischen Land- und Forstwirtschaft ein. Ihr Aufgabenbereich reicht von der Gestaltung und Umsetzung von diversen Förderprogrammen über umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis hin zur Mitwirkung in Gesetzes- und Verordnungsverfahren. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, welche Schwerpunkte in den kommenden Jahren gesetzt werden.
Briefwahl: einfach & schnell
- Vor dem Wahltag wählen. Briefwahlstimme im Idealfall schon vor dem Wahltag am 25. Jänner 2026 abgeben – Briefwahl-Unterlagen zwischen 13. und 20. Jänner in der Gemeinde holen und gleich dort wählen.
- Grundsätzliches zur Briefwahl. Wählerverständigung mit Briefwahl-Infos kommt bis 10. Jänner per Post. Zwischen 13. und 20. Jänner 2026 Briefwahl-Unterlagen in Gemeinde anfordern oder holen und gleich direkt dort wählen oder per Post zurückschicken (Postlauf!).Spätestens aber am 25. Jänner 2026 im Wahllokal abgeben.
- Zwei Stimmzettel. Mit grauem Stimmzettel die Bezirkskammer-Vertretung und mit grünem die Landeskammer-Vertretung wählen.