Kälbergruppenhaltung am Bio-Betrieb
Die Gruppenhaltung entspricht dem natürlichen Verhalten der Kälber, indem sie ihren Bewegungsdrang und Sozialkontakt besser ausleben können. Deshalb müssen am Bio-Betrieb die Kälber bereits ab dem 8. Lebenstag in der Gruppe gehalten werden. Dies erfordert jedoch ein gutes Management, um bei Ansteckungskrankheiten (z.B. Durchfall) schnell reagieren und Verhaltensstörungen wie das Besaugen so gut wie möglich unterbinden zu können.
Besaugen - eine Verhaltensstörung
Anders als der Kälberdurchfall ist das Besaugen nicht als Krankheit einzurodnen, sondern vielmehr als Verhaltensstörung. Anders als in der Natur vorgesehen oder in der Mutterkuhhaltung umgesetzt, sind in der Milchviehhaltung Kälber annähernd gleichen Alters meist unter sich, wo der Lerneffekt durch ältere Tiere fehlt. Auch die Milchaufnahme weicht vom natürlichen Verhalten deutlich ab. Diese Umstände erhöhen das Risiko eines solchen "Fehlverhaltens". Gerade was das Besaugen betrifft, braucht es daher oft ein Bündel an Maßnahmen, um Erfolge in dessen Eindämmung verzeichnen zu können. Denn gegenseitiges Besaugen der Kälber ist nicht nur lästig, sondern kann zu irreversiblen Verletzungen im Euter- und Genitalbereich oder durch Verschlucken von Haarballen zu Verdauungsstörungen führen.
Einflussfaktoren auf das Besaugen
Um beim Auftreten des Problems die richtigen Maßnahmen setzen zu können, ist es wichtig zu wissen, welche Ursachen dieses Verhalten haben kann:
- Haltungsbedingungen:
Bei Kälber ohne Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt ist das Risiko zum Besaugen erhöht. Die Verhaltensansprüche der Kälber müssen erfüllt werden (Bewegung, Spiel- und Sozialverhalten) - Tränkeverabreichung:
Bei kurzen Tränkevorgängen bleibt der Saugreflex zum Teil unbefriedigt; das Besaugen stellt eine Art "Ersatzhandlung" dar. Im Zusammenhang mit wenig Tränkezeiten bzw. hoher Milchaufnahmemenge innerhalb kurzer Zeit steigt das Risiko gegenseitigen Besaugens stark an - Fütterung in Entwöhnungsphase:
Die Zusammensetzung angebotener Rationen sowie die Art der Futtervorlage in der Umstellungsphase auf die Wiederkäuerverdauung spielt eine wichtige Rolle - Rasse:
Risiko des Besaugens nimmt mit steigendem Einkreuzungsanteil von reinen Milchrassen ab
Empfehlungen zur Reduzierung von gegenseitigem Besaugen
Die in Tabelle 1 dargestellten Maßnahmen stellen kein Patentrezept zur Lösung des Problems dar. Die Ursachen vom Besaugen können ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren sein, womit auch die Maßnahmen sehr komplex sein können.
Kälberdurchfall - der Schrecken im Kälberstall
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Kälberdurchfall keine Erkrankung als eine Folge der Kälbergruppenhaltung darstellt. Durch das frühe Zusammensperren steigt jedoch der Keimdruck in der Gruppe und damit auch das Ansteckungsrisiko. Allgemeingültige Vorsorgemaßnahmen gewinnen demnach noch mehr an Bedeutung.
Kälberdurchfall kann viele verschiedene Ursachen haben, meist ist er aber infektiös bedingt. Als Erreger können Viren (z.B. Rota- und Coronaviren), Bakterien (z.B. E.coli, Clostridien) oder Parasiten (z.B. Kryptosporidien, Kokzidien) auftreten. Müssen bei bestandesweise gehäuftem Auftreten von Durchfall Therapiemaßnahmen eingeleitet werden, macht es Sinn, den Durchfallerreger über geeignete Kotuntersuchungen auszuforschen. Unabhängig des Erregers haben all diese Durchfallerkrankungen eines gemeinsam: Flüssigkeitsverlust! Daher haben die ersten Behandlungsmaßnhamen jeweils das Ziel, den Verlust von Flüssigkeit, Elektrolyten, Puffersubstanzen und Nährstoffen wieder auszugleichen. Infos zur Elektrolyttränke im Bio-Bereich gibt es hier. Elektrolyttränken sind in Hinblick auf die energetische Versorgung des Kalbes nicht anstelle der Milchtränke sondern zusätzlich zu sehen! Bei stärker erkrankten Kälbern ist tierärztliche Hilfe beizuziehen. Hygienisch gesehen wäre eine Gruppenhaltung im Rein-Raus-Verfahren, wie sie in der Schweinhaltung standardmäßig umgesetzt wird, eine sehr effektive Maßnahme. In der Rinderhaltung ist dies aufgrund der geringeren Tieranzahlen und der azyklischen Geburten jedoch nur schwer umsetzbar. Saubere und trockene Einstreu sollte jedoch das Gebot der Stunde sein. Genauso wie eine ausreichende Versorgung mit hochwertiger Biestmilch in den ersten Lebensstunden und Tagen.
Kälberdurchfall kann viele verschiedene Ursachen haben, meist ist er aber infektiös bedingt. Als Erreger können Viren (z.B. Rota- und Coronaviren), Bakterien (z.B. E.coli, Clostridien) oder Parasiten (z.B. Kryptosporidien, Kokzidien) auftreten. Müssen bei bestandesweise gehäuftem Auftreten von Durchfall Therapiemaßnahmen eingeleitet werden, macht es Sinn, den Durchfallerreger über geeignete Kotuntersuchungen auszuforschen. Unabhängig des Erregers haben all diese Durchfallerkrankungen eines gemeinsam: Flüssigkeitsverlust! Daher haben die ersten Behandlungsmaßnhamen jeweils das Ziel, den Verlust von Flüssigkeit, Elektrolyten, Puffersubstanzen und Nährstoffen wieder auszugleichen. Infos zur Elektrolyttränke im Bio-Bereich gibt es hier. Elektrolyttränken sind in Hinblick auf die energetische Versorgung des Kalbes nicht anstelle der Milchtränke sondern zusätzlich zu sehen! Bei stärker erkrankten Kälbern ist tierärztliche Hilfe beizuziehen. Hygienisch gesehen wäre eine Gruppenhaltung im Rein-Raus-Verfahren, wie sie in der Schweinhaltung standardmäßig umgesetzt wird, eine sehr effektive Maßnahme. In der Rinderhaltung ist dies aufgrund der geringeren Tieranzahlen und der azyklischen Geburten jedoch nur schwer umsetzbar. Saubere und trockene Einstreu sollte jedoch das Gebot der Stunde sein. Genauso wie eine ausreichende Versorgung mit hochwertiger Biestmilch in den ersten Lebensstunden und Tagen.
Ausnahmen von der Gruppenhaltung
Ist es dann doch notwendig, einzelne Tiere aus der Gruppe zu nehmen, kann dies bei Vorliegen von tierärztlichen oder veterinärmedizinischen Gründen durchgeführt werden.
Hierfür müssen die allgemein gültigen Bedingungen zur Kälberhaltung jedoch erfüllt sein:
Hierfür müssen die allgemein gültigen Bedingungen zur Kälberhaltung jedoch erfüllt sein:
- Der Betrieb muss über Haltungseinrichtungen verfügen, um Kälber nach der 1. Lebenswoche in Gruppen halten zu können
- Während der Einzelhaltung besteht permanent Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Rindern. Einzelboxen müssen deshalb mit durchbrochenen Seitenwänden ausgestattet sein
- Eine präventive Einzelhaltung von Tieren ist verboten
- Es müssen Vorbeugemaßnahmen gesetzt werden, die das Besaugen vermeiden helfen
Tritt mindestens eines der folgenden Kriterien ein, können schließlich einzelne Kälber ausnahmsweise für das zeitlich unbedingt erforderliche Ausmaß aus der Gruppe genommen werden:
- Eine schriftliche Anordnung des Tierarztes liegt vor
- Eine Erkrankung oder Verletzung eines Kalbes macht eine Separierung nötig
- Eine Ansteckung anderer Kälber muss verhindert werden (z.B. bei Durchfall)
- Die Nabelschnur ist noch nicht vollständig abgetrocknet. In diesem Fall ist Einzelhaltung max. bis zum 14. Lebenstag möglich
- Nach einer Kastration ist die Einzelhaltung bis max. 14 Tage nach dem Eingriff möglich
- Beim Zerstören von Hornknospen dürfen Tiere max. 24 Stunden isoliert werden
- Der Altersunterschied zwischen den vorhandenen Kälbern beträgt mehr als vier Wochen
- Beim Auftreten von Besaugen darf jenes Tier, das Gruppenmitglieder besaugt, temporär isoliert werden
Ab der 8. Lebenswoche gelten diese Kriterien nicht mehr. Dann können Kälber nur aus der Gruppe genommen werden, wenn eine Anordnung des Tierarztes vorliegt.
Die Herausnahme von Kälbern aus der Gruppe ist ab 1. Jänner 2024 dokumentationspflichtig. Neben einer Begründung durch Angabe einer der oben genannten Gründe für die Ausnahme von der Gruppenhaltung sind in der formlosen Dokumentation auch die betroffenen Tiere/das betroffene Tier sowie der Zeitraum der Einzeltierhaltung anzugeben. Andere, bereits bestehenden Aufzeichnungen (z.B. tierärztliche Verschreibungen, TGD, etc.), die alle Dokumentationskriterien beinhalten, gelten als gleichwertig und können ebenfalls als Nachweis zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht herangezogen werden.
Die Herausnahme von Kälbern aus der Gruppe ist ab 1. Jänner 2024 dokumentationspflichtig. Neben einer Begründung durch Angabe einer der oben genannten Gründe für die Ausnahme von der Gruppenhaltung sind in der formlosen Dokumentation auch die betroffenen Tiere/das betroffene Tier sowie der Zeitraum der Einzeltierhaltung anzugeben. Andere, bereits bestehenden Aufzeichnungen (z.B. tierärztliche Verschreibungen, TGD, etc.), die alle Dokumentationskriterien beinhalten, gelten als gleichwertig und können ebenfalls als Nachweis zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht herangezogen werden.