Jetzt anmelden: Landesprämierung Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.

Zulassungskriterien
- Mitgliedsbetriebe der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. mit ihren Kürbiskernölen, hergestellt nach den gültigen Herkunftsschutz-Kriterien.
- Nur Steirische Kürbiskernöle in etikettierten 0,5 Liter Gebinden, mit handelsüblicher Bezeichnung und Banderole. Die Banderolennummer muss der Betriebsnummer zuordenbar sein! Neu!: Handelsmarken sind zur Landesprämierung nicht mehr zugelassen.
- Der teilnehmende Betrieb muss im Zuge der Prämierung eine Pestizidanalyse durchführen lassen. Davon ausgenommen sind Betriebe, die eine gültige Pestizidanalyse (Ernte 2021) für das eingereichte Kürbiskernöl vorweisen können. Die Untersuchung muss nach ÖNORM EN 15662 (Multiverfahren zur Bestimmung von Pestizidrückständen mit GC und LC) erfolgt sein.
Um die volle Erfüllung aller Qualitätskriterien erreichen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass die Probe mit Ausgießer in einem handelsüblichen Gebinde abgegeben wird und das Etikett den aktuell gültigen Etikettierungsvorschriften entspricht (Datumsangabe nicht vergessen!). Die volle Erfüllung aller Qualitätskriterien bei zwei aufeinanderfolgenden Prämierungen ist Voraussetzung für die Zulassung zu einer weiterführenden Verkostung, bei welcher die in Frage kommenden Betriebe für den Gault&Millau-Führer 2023 und das Kürbiskernöl-Championat 2022/2023 ermittelt werden.
Teilnahmekosten
- Laboruntersuchungskosten für Pestizide (ÖNORM EN 15662): 90 Euro gefördert (mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer); 180 Euro ungefördert (nicht bäuerliche Betriebe)
- Mitgliedsbeitrag Projekt „Höherqualifizierung Steirisches Kürbiskernöl“: 60 Euro
- Teilnahmegebühr Landesprämierung: 40 Euro
Abgabezeitraum
Die Probenabgabe inklusive ausgefüllten Teilnahmeschein und eventuell vorhandener Pestizidanalyse hat persönlich im Büro der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. in Leibnitz, per Paketdienst oder bei einem der Kürbisbautage 2022 stattzufinden.
Abgabezeitraum: Montag 10. Jänner bis Freitag 21. Jänner 2022 (12:00 Uhr)
Abgabezeitraum: Montag 10. Jänner bis Freitag 21. Jänner 2022 (12:00 Uhr)
Freiwillige Laboranalyse
PAK-Rückstände: 90 Euro gefördert (mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer); 180 Euro ungefördert (nicht bäuerliche Betriebe).
Bei Teilnahme muss eine zweite Probenflasche (0,25 l oder 0,5 l) für diese Untersuchung abgegeben werden. Die freiwillige PAK-Untersuchung hat keinen Einfluss auf die Landesprämierungsergebnisse.
Bei Teilnahme muss eine zweite Probenflasche (0,25 l oder 0,5 l) für diese Untersuchung abgegeben werden. Die freiwillige PAK-Untersuchung hat keinen Einfluss auf die Landesprämierungsergebnisse.
Kontakt
Projekt „Höherqualifizierung Steirisches Kürbiskernöl“, Alois Eibler, E-Mail: alois.eibler@lk-stmk.at, Telefonnummer: 0664/602596-9993