Geflügelpest: In den Risikogebieten gilt die Stallpflicht ab 50 Tieren
Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Da seit dem letzten Geflügelpestfall am 12. November in Niederösterreich keine weiteren Betriebe betroffen waren, werden die Sperrzonen im Bezirk Amstetten am 14. bzw. 16. Dezember aufgehoben.
Achtung: Die Risikogebiete bleiben nach wie vor, wie in der Grafik dargestellt, gültig. Weiterhin ist ganz Österreich ein erhöhtes Risikogebiet (gelbe Fläche) bzw. Teile davon ein stark erhöhtes Risikogebiet (orange Fläche).
Die Bezirke, die als Risikogebiete definiert sind, finden sich in der aktuellen Kundmachung (siehe Downloads zum Thema).
Somit gilt es für alle Geflügelbetriebe folgendes einzuhalten:
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
- wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
In stark erhöhten Risikogebieten ist Geflügel dauerhaft in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot muss bestmöglich verhindert werden und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen sein. Ausgenommen von der Stallpflicht sind Haltungen von weniger als 50 Stück Geflügel. Die oben genannten Bedingungen für erhöhte Risikogebiete müssen allerdings in jedem Fall erfüllt werden. Die rechtliche Grundlage dazu bildet die Vogelgesundheitsverordnung (siehe Links zum Thema).
FAQs zur Geflügelpest – „Vogelgrippe“
Ausführliche Hintergrundinformationen zur „Vogelgrippe“ werden in unseren Geflügelpest-FAQs im übersichtlichen Frage-Antwort-Format beantwortet. Dort werden u.a. Fragen beantwortet, wie die Vogelgrippe übertragen wird, was bei einem Ausbruch passiert und welche Folgen ein Ausbruch auf den Betrieb bzw. die Betriebe in den Sperrzonen hat. Die FAQs wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) erstellt.