Günstiger-Strom-Gesetz
Die Regierung hat den Entwurf zum „Günstiger-Strom-Gesetz“ vorgestellt, das als neues Betriebssystem für den Strommarkt der Zukunft dienen soll. Der starke Ausbau von Photovoltaik und Windkraft hat den Markt und die Netzinfrastruktur massiv verändert und vielerorts an ihre Kapazitätsgrenzen geführt. Eine Anpassung der Rahmenbedingungen ist daher notwendig und nachvollziehbar. Der Titel des Gesetzes erweckt jedoch den Eindruck, Strom werde künftig für alle besonders günstig, um nicht zu sagen billig, sein – ein kurz-und mittelfristig sehr unrealistisches Szenario. Allein in der Steiermark sind in den kommenden Jahren über drei Milliarden Euro für den Netzausbau erforderlich. Diese Kosten tragen Konsumenten und künftig verstärkt auch Produzenten, was grundsätzlich nachvollziehbar ist. Entscheidend ist jedoch, dass frühe Investoren in regionale, intelligente Energielösungen nicht benachteiligt werden. Gerade landwirtschaftliche Betriebe können mit Speichern, Lastmanagement und ihrer bestehenden Infrastruktur netzdienlich Strom und Wärme erzeugen und ihre Nachbarn bedarfsgerecht versorgen. Noch immer liegen landwirtschaftliche Dachflächen ungenutzt brach – ein enormes Potenzial, das im Gegensatz zu großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen echten Mehrwert für die regionale Energiewende und Netzstabilität bietet. Das neue Gesetz muss sicherstellen, dass die Wirtschaftlichkeit dezentraler, netzdienlicher Anlagen gewahrt bleibt. Und weil die Regierung gerade so in Fahrt ist, sei hier auch noch der akute Handlungsbedarf im Biogassektor genannt. Die Branche wartet seit Jahren auf eine tragfähige Perspektive für die weitere Produktion von Strom, Wärme und grünem Gas. Ein Erneuerbare-Gase-Gesetz etwa, welches das Potenzial der Anlagen voll ausschöpft, ist längst überfällig. Die Landwirtschaft leistet seit langem einen verlässlichen Beitrag zur sicheren Energieversorgung Österreichs – unabhängig von Klimagipfeln oder politischen Ankündigungen. Diese Rolle ist klar zu stärken.