Förderungen Biomasse-Nahwärmeversorgung und Mikronetze
NAHWÄRMEVERSORGUNG AUF BASIS ERNEUERBARER ENERGIE (UFI)
Gefördert werden die Neuerrichtung, der Ausbau sowie die Optimierung von Biomasse-Nahwärmeanlagen mit mindestens 2 Wärmeabnehmern. Ebenso wird die Erneuerung von Kesselanlagen und der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich, ebenfalls einreichen.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Landwirtschaftliche Betriebe können, sofern keine andere landwirtschaftliche Förderung möglich, ebenfalls einreichen.
Ihre Förderung:
- bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten (Nahwärmeanlage und Wärmenetz)
- bis zu 30 % für Optimierungsmaßnahmen
- bis zu 25 % für Kesselerneuerungen
Informationen erhalten Sie hier:
Serviceteam Nahwärmeversorgung
Tel: 01/31 6 31-716, Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.umweltfoerderung.at
Förderunterlagen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/nahwaermeversorgung-auf-basis-erneuerbarer-energietraeger/unterkategorie-waerme-aus-erneuerbaren-ressourcen
Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024
Am 01.07.2024 startet das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärmeversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier.
Am 01.07.2024 startet das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärmeversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier.
ANSCHLUSSFÖRDERUNGEN FÜR KUND:INNEN
Auch für Neukundinnen und Kunden sind Förderungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die derzeitigen Rahmenbedingungen bieten gute Möglichkeiten auch für Anschlussförderungen.
Raus aus Öl- und Gas
Gefördert wird bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten für Private (z.B. für Einfamilienhäuser maximal 15.000 EUR, mehrgeschoßigen Wohnbau bis zu 31.000 EUR ohne Zuschlagsmöglichkeiten).
Mehr Informationen finden Sie hier: https://kesseltausch.at/
Gefördert wird bis zu 75 % der förderungsfähigen Investitionskosten für Private (z.B. für Einfamilienhäuser maximal 15.000 EUR, mehrgeschoßigen Wohnbau bis zu 31.000 EUR ohne Zuschlagsmöglichkeiten).
Mehr Informationen finden Sie hier: https://kesseltausch.at/
Sauber heizen für alle
Diese Förderung richtet sich an einkommensschwache Haushalte. Gefördert wird auch der Anschluss an Nah- und Fernwärme zu 100 % bis zu 24.688 EUR.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://sauber-heizen.at
Diese Förderung richtet sich an einkommensschwache Haushalte. Gefördert wird auch der Anschluss an Nah- und Fernwärme zu 100 % bis zu 24.688 EUR.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://sauber-heizen.at
Kleine Sanierung (Land Steiermark)
Diese Förderung unterstützt unter anderem die Heizungsumstellung auf Nah- oder Fernwärme. Der Fördersatz liegt bei 15 % bis zu maximal 1.500 Euro.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Diese Förderung unterstützt unter anderem die Heizungsumstellung auf Nah- oder Fernwärme. Der Fördersatz liegt bei 15 % bis zu maximal 1.500 Euro.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie die Beratung der LK Steiermark
Für eine detaillierte Förderberatung sowie Fragen zu Biomasse-Nahwärme kontaktieren Sie das Referat Energie, Klima und Bioressourcen der Landwirtschaftskammer Steiermark.
- 0316/8050-1433
- energie@lk-stmk.at