Flächenmonitoring
Seit 2023 werden mittels Flächenmonitoring bestimmte Angaben im Mehrfachantrag mit Sentinel-Satellitendaten verglichen. Wird dabei eindeutig eine Unstimmigkeit festgestellt, entsteht ein sogenannter “roter Schlag“. In diesem Fall wird ein Monitoring-Auftrag erstellt und die antragstellende Person wird von der AMA kontaktiert und hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen wie
- mit geeigneten Nachweisen, vorrangig Fotos, die Richtigkeit der Antragstellung zu bestätigen oder
- eine Korrektur des MFA entsprechend der Feststellung aus dem Monitoring durchzuführen oder
- auch der AMA mitzuteilen, dass die Förderauflage in diesem Fall tatsächlich nicht eingehalten wurde.
Das Flächenmonitoring dient als eine Art “Frühwarnung“ und lässt, je nach Sachverhalt, auch noch Korrekturen zu. Wer auf einen Monitoring-Auftrag reagiert, kann in der Regel ein besseres Ergebnis erzielen als bei einer späteren Feststellung im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK). Es soll daher auf Monitoring-Aufträge jedenfalls reagiert werden (Ausnahme: vereinfachte Vorgangsweise bei eindeutigen Sachverhalten).
Flächenmonitoring: Neu ab 2025
Die Erfahrungen zeigen auch, dass das Flächenmonitoring häufig eindeutige Unstimmigkeiten zur Beantragung erkennt, die von den betroffenen Antragstellern nicht widerlegt werden können. Ein “klassisches“ Beispiel ist, wenn eine Fläche vor einem festgelegten Termin gehäckselt/gemäht wurde, was durch den Abfall des “Grün-Index“ in den Satellitenbildern zweifelsfrei belegbar ist. Dazu ist dann normalerweise auch kein Gegenbeweis erbringbar. Für solche Sachverhalte kann ab 2025 ein etwas vereinfachter Prozess umgesetzt werden: Als betroffene antragstellende Person muss keine Handlung auf solch einen eindeutigen Monitoring-Auftrag gesetzt werden - die AMA beurteilt die Nichteinhaltung der Auflage ohne Vor-Ort-Kontrolle nach den Regeln der Verwaltungskontrolle. Ein Verstoß wird damit geringer sanktioniert als bei VOK-Feststellung. Man erspart sich dadurch, der AMA mitzuteilen, dass in der Natur fehlerhaft bewirtschaftet wurde.
Solch spezielle Aufträge sind in den Mitteilungen der AMA erkennbar durch:
- gesonderte Kennzeichnung in der AMA-MFA-Fotos-App mit dem Symbol “SAT“
- angepasste E-Mail-Benachrichtigung
- eigene Plausifehler im eAMA
TIPP: AMA-App nutzen
Um schnell und einfach melden bzw. korrigieren zu können, ohne dabei ins eAMA einsteigen zu müssen, ist die AMA-MFA-Fotos-App zu empfehlen. Die App ist über die jeweiligen Stores (je nach Handy z. B. Google Playstore oder App Store) downloadbar. Diese App ist einfach anzuwenden! Die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse an die AMA ist für eine Kontaktaufnahme durch die AMA praktisch unerlässlich. Es sollten auch regelmäßig die E-Mails überprüft werden, um informiert zu sein und rechtzeitig handeln zu können.