Förderung der Kontrollkosten für neue Bio-Bewirtschafter*innen
Für Betriebe, die erstmals einen gültigen Bio-Kontrollvertrag abschließen – beispielsweise im Zuge eines Bewirtschafterwechsels – besteht die Möglichkeit, eine Förderung der anfallenden Kontrollkosten zu beantragen.
Gefördert werden bis zu 80 % der Netto-Kosten der Bio-Kontrolle. Die Förderung kann bis einschließlich 2027 im Rahmen eines jährlichen Zahlungsantrags in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden bis zu 80 % der Netto-Kosten der Bio-Kontrolle. Die Förderung kann bis einschließlich 2027 im Rahmen eines jährlichen Zahlungsantrags in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
- Kontrollvertrag nach dem 01.01.2023: Der Vertrag wird im Zuge des Bewirtschafterwechsels automatisch von der Kontrollstelle an die neue Betriebsführung übermittelt.
- ID-Austria: Diese wird für die Anmeldung in der DFP (Digitale Förderplattform) benötigt.
Antragstellung
Die Einreichung des Antrags erfolgt online über www.eama.at. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung unterstützt bei der Antragstellung und führt durch den gesamten Ablauf – von der Anmeldung bis zur finalen Übermittlung des Antrags.
Im untenstehenden Link befinden sich Merkblätter und Unterlagen.
Bei Fragen gerne an die Bioberatung wenden:
Fachberatung Biologische Landwirtschaft
BK Liezen
Freya Zeiler, MEd
freya.zeiler@lk-stmk.at
03612/22531-5125
0664/602596-5125 (Anfragen auch gerne per WhatsApp)