Entwaldung: EU-Gesetz ist auf Reparaturkurs
Großer Erfolg für die heimische Agrarpolitik im unendlichen Kampf gegen das Bürokratiemonster EU-Entwaldungsverordnung. In letzter Minute hat eine starke Allianz bei den EU-Gremien grünes Licht für eine abermalige, einjährige Verschiebung und auch richtungsweisende Vereinfachungen erwirkt:
- Für mittlere und große Unternehmen gelten die neuen Regeln ab Ende 2026, für Klein- und Kleinstbetriebe ab Mitte 2027.
- Außerdem wird der bürokratische Aufwand für Länder ohne Entwaldung verringert, ohne die Bekämpfung der weltweiten Entwaldung zu gefährden. Auf das vielseitig kritisierte, aufwändige Weiterleiten von Referenznummern jedes Stammes und jeder Holzlieferung wird verzichtet. Das hätte sich unnotwendigerweise zu Abermillionen Nummern in Holz- und Papierprodukten aufgetürmt. Noch dazu wären die elektronischen Systeme der EU-Kommission aktuell völlig überlastet und die praktische Umsetzung für die Betriebe schlicht unrealistisch gewesen.
Beharrlichkeit siegte
„Unsere Beharrlichkeit und die Vernunft haben gesiegt. Diese Fristverlängerung ist entscheidend, damit die Umsetzung praxisnah und realistisch erfolgen kann“, betont Kammerpräsident Andreas Steinegger. Und er kündigt an, „dass wir diesen Prozess weiterhin beobachten und Verbesserungsvorschläge einbringen werden“. Denn entscheidend bleibt die Detailausarbeitung.
Revision: April 2026
Die EU-Kommission ist nämlich durch die ausverhandelte Revisionsklausel verpflichtet, bis April 2026 einen Bericht vorzulegen, wie die weitere Bürokratie – insbesondere für Waldbesitzer – verringert werden kann. Fest steht aber jetzt schon als Ergebnis der Anfang Dezember erfolgten Trilog-Einigung, dass Klein- und Kleinstbetriebe (bis 50 Mitarbeiter) eine einmalige vereinfachte Sorgfaltserklärung statt ständiger Meldepflichten abgeben müssen. Auch die Möglichkeit postalischer Adressen statt exakter Geodaten zu verwenden, reduziert den bürokratischen Aufwand.
Gesetz aufgehalten
„Politische Vorhaben müssen praxistauglich gedacht werden und mit der realistischen Umsetzung Schritt halten“, mahnt Steinegger in Richtung EU-Kommission nicht ohne Grund. Denn noch nie wurde ein in Kraft gesetztes EU-Gesetz aufgehalten – das EU-Entwaldungsgesetz wird bereits zum zweiten Mal verschoben und nun auch inhaltlich verändert. Steinegger: „Unsere lautstarken und fundierten Proteste wurden im politischen Prozess ernst genommen“. Großer Dank gilt, so Steinegger, Bundesminister Norbert Totschnig. Er konnte in Allianz mit forstreichen EU-Staaten die rot-weiß-rote Position im Rat der EU-Mitglieder anbringen, dem sich auch das EU-Parlament weitestgehend anschloss. Der ausstehende formelle Parlamentsbeschluss erfolgt bis spätestens 18. Dezember.