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Entlastungspaket: Agrardiesel kommt

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22.05.2024

Gefordert und erreicht: Agrardiesel und Sondermittel für mehr Tierwohl sind ein wichtiger Entlastungsschritt

Diesel tanken © Agrarfoto.com
© Agrarfoto.com
Die Bundesregierung hat ein mehr als 300 Millionen Euro schweres Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft geschnürt. Herzstück dabei ist eine Agrardiesel-Rückvergütung sowie Sondermittel für den tierfreundlichen Stallbau, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Schweinesektor gelegt wird.
Die Agrardiesel-Rückvergütung besteht aus drei Komponenten:
  • dem temporären Agrardiesel, der rückwirkend ab dem zweiten Halbjahr 2023 bis einschließlich 2025 gewährt wird
  • dem Bodenbewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2024 und
  • die CO2-Abgaben-Rückvergütung bis einschließlich 2025.
„Diese drei Maßnahmen bringen für das Jahr 2024 eine Entlastung von rund 37,5 Cent“, rechnet Kammerpräsident Franz Titschenbacher vor und betont: „Das Gesamtpaket ist eine wichtige Unterstützung und ein wichtiges Signal an die heimischen Bäuerinnen und Bauern. Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung wahr und zeigt, dass sie unsere Anliegen ernst nimmt.“

Wettbewerbsfähigkeit
Die sichere Versorgung und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sind für Bundesminister Norbert Totschnig zentral: „Nach all den Krisenjahren gilt es nun den Fokus darauf zu richten, wie wir unsere produzierende Land- und Forstwirtschaft wettbewerbsfähiger gestalten und eine nachhaltige Lebensmittelversorgung weiterhin garantieren können.“

Agrardiesel kommt und entlastet die Betriebe

Agrardiesel-Ermäßigung wird unbürokratisch mit dem Mehrfachantrag beantragt und soll mit Jahresende ausbezahlt werden.

„Der jetzt erreichte Agrardiesel ist eine wichtige und treffsichere Hilfe im Lichte steigender Betriebsmittelkosten und sinkender Einkommen“, sagt Kammerpräsident Franz Titschenbacher. Die nun geschaffene Dieselrückvergütung bringe Österreich wieder in Einklang mit anderen EU-Ländern, in denen ebenfalls begünstigte Steuertarife für die Land- und Forstwirtschaft gelten.

Die Agrardiesel­ermäßigung, bestehend aus steuerlicher Entlastung, Bodenbewirtschaftungsbeitrag und CO2-Preis-Rückvergütung, ergibt für das Jahr 2024 einen Entlastungsbeitrag von rund 37,5 Cent pro Liter Diesel für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (unten).

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig geht es vor allem auch darum, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu erhalten: „Unsere Bäuerinnen und Bauern stehen vor großen Herausforderungen und in einem harten internationalen Wettbewerb. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft mit zielgerichteten Maßnahmen zu unterstützen.“ Die Versorgung mit hochwertigen, frischen und regionalen Lebensmitteln sei keine Selbstverständlichkeit und es bedürfe „dort einer Entlastung, wo der Schuh drückt“. Für Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer ist der beschlossene Agrardiesel eine wichtige Entlastung: „Wir wollen die Bäuerinnen und Bauern bestmöglich im aktuellen schwierigen Marktumfeld unterstützen. Mit dem über 300 Millionen Euro schweren Paket von Bundesminister Norbert Totschnig haben wir ein wirksames Instrument, um die Treibstoffkosten unserer heimischen Land- und Forstwirte zu senken.“ Die Vergünstigung wird unkompliziert und direkt mit einem automatisierten Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages ausbezahlt (unten).

Tierwohl-Mittel
„Wichtig ist auch, dass die Regierung unserer Forderung nach stärkeren Anreizen für Investitionen in tierwohlfreundliche Ställe nachkommt und dafür 50 Millionen Euro bereitstellt. Das ist eine zukunftsweisende Maßnahme, die den Wünschen der Gesellschaft genauso wie den Notwendigkeiten der Bäuerinnen und Bauern nachkommt“, unterstreicht Titschenbacher.

Erfreulich ist dabei, dass vor allem schweinehaltende Betriebe davon profitieren sollen. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen ist die Investitionsbereitschaft der Schweinebranche für Neu- und Umbauten verhalten.

Agrardiesel-Rückvergütung

Das in den Nationalrat eingebrachte Entlastungspaket für die Land- und Forstwirtschaft hat der Nationalrat nun mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Die Opposition übte Kritik und stimmte gegen das Gesetz, das Bäuerinnen und Bauern Erleichterungen bringt. Insgesamt bringen die drei Maßnahmen eine Gesamtentlastung von mehr als 37 Cent pro Liter:
  • 1) Temporärer Agrardiesel. Dafür werden 75 Millionen Euro für das zweite Halbjahr 2023 und für die Jahre 2024 und 2025 bereitgestellt. Das ist eine Entlastung von sieben Cent pro Liter jährlich.
  • 2) Bodenbewirtschaftungsbeitrag. Dafür stehen 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung. Das entspricht einer Entlastung von rund 17 Cent pro Liter für 2024.
  • 3) CO2-Abgaben-Rückvergütung. Dafür sind 134 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen. Für 2024 entspricht das einer Rückvergütung von 13,6 Cent pro Liter.

Sondermittel für mehr Tierwohl

Ebenso beschlossen wurden Sondermittel in der Höhe von 50 Millionen Euro für mehr Tierwohl.

Schwerpunkt Schweine:
Mit diesen Sondermitteln sollen Anreize für den tierfreundlichen Stallbau in allen Tierhaltungssektoren gesetzt werden. Ein klarer Schwerpunkt wird für die Schweinebranche gesetzt, um den Umstieg zu mehr Tierwohl zu attraktivieren.

Abwicklung Agrardiesel

Automatisch durch den Mehrfachantrag:
Die Abwicklung der Agrardiesel-Rückvergütung – temporärer Agrardiesel, Bodenbewirtschaftungsbeitrag und CO2-Abgaben-Rückvergütung – erfolgt automatisch durch den fristgerecht gestellten Mehrfachantrag.
Es sind keine zusätzlichen Anträge zu stellen. Die Auszahlung dieser Maßnahmen ist für Dezember 2024 geplant.

Durchschnittliche Dieselverbrauchswerte:
Wie bereits beim Teuerungsausgleich 2022 erfolgt, wird die Rückvergütung nach pauschalen, durchschnittlichen Dieselverbrauchswerten und Vergütungssätzen je Hektar berechnet.

Vergütungssätze:
Diese betragen pro Jahr und Verbrauch: Ackerfrüchte –110 Liter; Hackfrüchte, Feld- und Freilandgemüse, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren – 195 Liter; Feldfutter – 173 Liter; Wein- und Obstbau sowie sonstige Dauerkulturen wie Holunder, Reb- und Baumschulen – 310 Liter; Mähwiesen und -weiden mit zwei, drei oder mehr Nutzungen – 145 Liter; einmähdige Wiesen und Kulturweiden – 61 Liter; Almen, Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache – 19 Liter; forstwirtschaftlich genutzte Flächen – 12 Liter.

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