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Entlastungen bei Energie: Termine nicht übersehen

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06.04.2023

Um die von der Bundesregierung speziell für die Landwirtschaft geschnürten Entlastungen zu realisieren, laufen noch bis April und Mai wichtige Fristen.

Stromkabel.jpg © Adobe Stock
© Adobe Stock
er Stromkostenzuschuss Stufe 2 für stromintensive landwirtschaftliche Betriebszweige online unter eAMA.at zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt dann mit Jahresende. Der Stromkostenzuschuss Stufe 1, der mit dem Mehrfachantrag 2022 beantragt wurde, wird am 26. April ausbezahlt. Bis Ende Mai läuft noch die Frist, um die Stromkostenbremse für landwirtschaftliche Haushalte zu erhalten. Dazu gibt es auch einen Ergänzungszuschuss ab der vierten Person im landwirtschaftlichen Haushalt. Ebenfalls am 26. April wird die temporäre Agrardieselrückvergütung und die CO2-Rückvergütung ausbezahlt. Die temporäre Agrardieselrückvergütung wurde mit einer Korrektur im Rahmen des Mehrfachantrags 2022 bis 31. Dezember 2022 in die Wege geleitet. Gleichzeitig mit den Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen wurde am 21. Dezember 2022 der automatisiert beantragte Teuerungsausgleich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe überwiesen. Das Förderprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“ läuft noch bis zum Jahr 2025. Eingereicht werden kann online unter lw.klimafonds.gv.at.

Entlastungen und geplante Unterstützungen

Stromkostenzuschuss Stufe 1
Der im Mehrfachantrag 2022 bewirtschafteten und beantragten land- sowie forstwirtschaftlichen Fläche wird je nach Nutzungsart eine bestimmte Verbrauchsmenge in Euro je Hektar beziehungsweise in Euro je Großvieheinheiten (GVE) angerechnet. Die Auszahlung erfolgt am 26. April 2023. Pro Antrag werden mindestens 100 Euro ausbezahlt.

Stromkostenzuschuss Stufe 2
Anspruchsberechtigt sind stromintensive Betriebszweige, die in den vergangenen zwei Jahren einen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von über 7.500 Kilowattstunden (kWh) nachweisen können. Der Zuschuss der 2. Stufe beträgt 10,4 Cent je Kilowattstunde multipliziert mit jenem Anteil des tatsächlichen durchschnittlichen Stromverbrauchs. Abgezogen wird ein eventuell gewährter Stromkostenzuschuss der Stufe 1. Ein Antrag ist bis 17. April online unter www.eAMA.at möglich. Die Ausschüttung erfolgt Ende 2023.

Stromkostenzuschuss bäuerliche Haushalte
Ab Juni 2023 ist es auch möglich, dass landwirtschaftliche Haushalte einen Stromkostenzuschuss erhalten. Der Bund übernimmt die Kosten des Strompreises zwischen zehn und 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresstromverbrauches eines österreichischen Haushalts, nämlich für 2.900 Kilowattstunden pro Jahr. Der Antrag ist bis Ende Mai online zu stellen. Ab wann und wo das möglich ist, wird in einer noch ausstehenden Verordnung geregelt. Der Zuschuss gilt der Person mit dem laufenden zahlungspflichtigen Stromlieferungsvertrag.

Strom-Ergänzungszuschuss bäuerliche Haushalte
Dieser steht für die vierte und jede weitere Person im Haushalt mit jener Adresse als Hauptwohnsitz, die im gestellten Antrag auf Stromkostenzuschuss angegeben wurde, zu. Dafür ist kein weiterer Antrag notwendig. Dieser Zuschuss wird halbjährlich gewährt und liegt 2023 einmalig bei 61,25 Euro pro Person und 2024 zweimalig bei 52,50 Euro pro Person.

Unterstützung „Energieautarke Bauernhöfe“
Das Fördervolumen beträgt 100 Millionen Euro bis 2025. In den Modulen A bis D können von Einzelmaßnahmen (Lichtsteuerungssysteme, Photovoltaik mit Stromspeicher und Notstromfunktionalität, Stromspeicher mit Notstromfunktionalität) bis hin zu aufwendigen Gesamtenergiekonzepten, jene Bereiche gefördert werden, die die Strom- und Wärmeverbräuche reduzieren. Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar.

Temporäre Agrardiesel- und CO2-Rückvergütung
Für die Berechnung wird ein Betrag von 0,07 Euro je Liter für die Agrardieselrückvergütung und 0,025 Euro je Liter für die CO2-Rückvergütung herangezogen. Der im Mehrfachantrag 2022 bewirtschafteten und beantragten land- sowie forstwirtschaftlichen Fläche wird je nach Nutzungsart eine bestimmte Verbrauchsmenge in Liter je Hektar angerechnet. Die Beantragung endete mit 31. Dezember 2022. Die Auszahlung erfolgt am 26. April 2023. Ermittelte Gesamtbeträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt.

Teuerungsausgleich landwirtschaftliche Flächen
Ausbezahlt wurde der Teuerungsausgleich mit der Hauptauszahlung der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen im Dezember 2022. Die Teilweise- Abgeltung der erhöhten Produktionskosten erfolgte differenziert nach der Bewirtschaftungsart sowie auf Basis der Anzahl an Großvieheinheiten (GVE) am Betrieb. Die Beantragung erfolgte automatisch anhand der mit dem Mehrfachantrag 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten (GVE). Ermittelte Gesamtbeträge unter 50 Euro wurden nicht ausbezahlt.

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