Covid-Investprämie: Was dazu gehört und wie abzurechnen ist
Die Covid-Investitionsprämie ist begehrt. Auch Landwirte können betriebliche sowie aktivierungsfähige Investitionen einfach beantragen und kommen nach der Umsetzung zu einer zusätzlichen Beihilfe, weil dieser Zuschuss mit anderen Förderprogrammen kombinierbar ist. Die Investitionsberater der Kammer unterstützen bei allen Fragen zur Prämie. Die Beantragung der Investitionsprämie ist nur online auf www.foerdermanager.aws.at möglich.
Wie erfolgt die Trennung zwischen Maßnahmen mit sieben und solchen mit 14 Prozent Fördersatz?
Die Maßnahmen müssen einzeln beantragt werden und jeweils mit einer eigenen Rechnung nachgewiesen werden.
Können pauschalierte Land- und Forstwirte gefördert werden?
Ja, eine Förderung ist möglich. Auch wenn kein Anlagenverzeichnis geführt wird, ist die Anschaffung von grundsätzlich aktivierungspflichtigen betrieblichen Investitionen förderbar. Bemessungsgrundlage sind die Nettoanschaffungskosten.
Sind Anbaugeräte, Front-, Hecklader, gezogene auswechselbare Geräte oder landwirtschaftliche Anhänger förderfähig?
Ja, landwirtschaftliche Anbaugeräte sind mit sieben Prozent förderbar. Für diese Geräte ist eine eigene Rechnung vorzulegen. Dies gilt auch für „intelligente“ Geräte (z.B. RTK-Teilbreitenschaltung, Kamerasteuerung etc.).
Wie wird ein Traktor mit einer satellitengestützten Lenkeinrichtung gefördert?
Traktoren werden ab der Abgasnormstufe V mit sieben Prozent gefördert. Wird auf diesem Traktor eine satellitengestützte Lenkeinrichtung aufgebaut (auch ab Werk), so ist dies mit separater Rechnung mit 14 Prozent förderbar.
Ist bei der Anschaffung einer Heutrocknung mit fossiler Zusatzheizung nur die Zusatzheizung nicht förderbar oder die gesamte Heutrocknungsanlage?
Sämtliche Investitionen, die mit fossiler Energie betrieben werden oder ein technisch-funktionaler Zusammenhang besteht, sind nicht förderbar, da es sich um klimaschädliche Investitionen handelt.
Welche Unterlagen müssen dem aws bei der Endabrechnung vorgelegt werden?
Rechnungen und Zahlungsbelege für die beantragten Maßnahmen sind notwendig. Zur Plausibilisierung können zusätzliche Unterlagen eingefordert werden.
Kann ich Software, wie beispielsweise Buchführungsprogramm, Ackerschlagkartei, Applikationskarten oder Farmmanagement- und Informationssysteme einreichen?
Ja, jeder Digitalisierungsschritt, der Infrastruktur, Geschäftsmodell oder Prozesse begünstigt, ist förderbar. Es gilt jedoch auch hier die Mindestgrenze von 5.000 Euro, aber es sind mehrere Investitionen kombinierbar.
Sind laufende Kosten wie Gebühren für die Nutzung eines RTK-Signals oder Software-Lizenzen förderbar?
Einmalige Lizenzgebühren sind förderbar, Abogebühren nicht. Laufende Betriebskosten sind nicht förderbar, nur aktivierbare Investitionskosten.
Was muss beachtet werden, wenn eine Investition gemeinschaftlich genutzt werden soll?
Gemeinschaftliche Investitionen können nur durch Einzelmitglieder eingereicht werden, wenn die Kosten 5.000 Euro netto übersteigen.
Wie wird der Privatverbrauch bei Photovoltaikanlagen berechnet?
Die Frage ist noch nicht endgültig geklärt. Tatsache ist, dass ein Privatanteil (zum Beispiel steuerliche Abgrenzung) abzuziehen ist. Das gilt generell für Investitionen mit Privatanteil.