Bodenuntersuchungsaktion Frühjahr 2025
Wer an der ÖPUL-Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ (HBG) teilnimmt, muss unter anderem die folgende Verpflichtung einhalten:
„Pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche gemäß Mehrfachantrag 2025 ist bis 31.12.2025 mindestens eine Bodenprobe nach den Normen entsprechend den Richtlinien für sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des pH-Wertes sowie des Phosphor- und Kalium-Gehaltes und des Humusgehaltes zu ziehen und von einem akkreditierten Labor zu untersuchen.“
Die LK Steiermark hat 2023 begonnen, zur Erfüllung dieser Forderung alle HBG-Teilnehmer:innen durch die Durchführung von Bodenuntersuchungsaktionen zu unterstützen. Selbstverständlich können auch alle interessierten Landwirt:innen, die nicht an der HBG-Maßnahme teilnehmen, mitmachen.
Um die zu erwartende Vielzahl an Bodenproben bewältigen zu können, sind diese Aktionen über die Jahre 2023 bis 2025 auf mehrere Bezirke aufgeteilt worden. Im Jahr 2025 werden die Aktionen in den Bezirken Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz durchgeführt. Jene HBG-Teilnehmer:innen aus anderen Bezirken, die noch Bodenproben zur Erfüllung der Förderverpflichtung benötigen, können während des Aktionszeitraums auch die Vorteile der Aktion nutzen, müssen sich jedoch selbst um die Anlieferung der Proben an das Bodenlabor kümmern.
Die Abwicklung der Aktion wird zusammen mit den Bezirkskammern Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz durchgeführt. Ab Montag, dem 10.03.2025 können in diesen Bezirkskammern die erforderlichen Unterlagen und Bodenbohrer abgeholt werden. Diese werden zusammen mit den Bodenproben bis spätestens Freitag, dem 25.04.2025 bei den genannten Bezirkskammern abgegeben.
In den Bezirken Südoststeiermark und Leibnitz können auch Landwirt:innen, die an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ (VBG) teilnehmen, die dafür geforderten Bodenproben abgeben. Zu beachten ist dabei, dass bei diesen Proben neben den oben genannten Parametern auch der nachlieferbare oder der mineralisierte Stickstoff untersucht werden müssen.
„Pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche gemäß Mehrfachantrag 2025 ist bis 31.12.2025 mindestens eine Bodenprobe nach den Normen entsprechend den Richtlinien für sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des pH-Wertes sowie des Phosphor- und Kalium-Gehaltes und des Humusgehaltes zu ziehen und von einem akkreditierten Labor zu untersuchen.“
Die LK Steiermark hat 2023 begonnen, zur Erfüllung dieser Forderung alle HBG-Teilnehmer:innen durch die Durchführung von Bodenuntersuchungsaktionen zu unterstützen. Selbstverständlich können auch alle interessierten Landwirt:innen, die nicht an der HBG-Maßnahme teilnehmen, mitmachen.
Um die zu erwartende Vielzahl an Bodenproben bewältigen zu können, sind diese Aktionen über die Jahre 2023 bis 2025 auf mehrere Bezirke aufgeteilt worden. Im Jahr 2025 werden die Aktionen in den Bezirken Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz durchgeführt. Jene HBG-Teilnehmer:innen aus anderen Bezirken, die noch Bodenproben zur Erfüllung der Förderverpflichtung benötigen, können während des Aktionszeitraums auch die Vorteile der Aktion nutzen, müssen sich jedoch selbst um die Anlieferung der Proben an das Bodenlabor kümmern.
Die Abwicklung der Aktion wird zusammen mit den Bezirkskammern Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz durchgeführt. Ab Montag, dem 10.03.2025 können in diesen Bezirkskammern die erforderlichen Unterlagen und Bodenbohrer abgeholt werden. Diese werden zusammen mit den Bodenproben bis spätestens Freitag, dem 25.04.2025 bei den genannten Bezirkskammern abgegeben.
In den Bezirken Südoststeiermark und Leibnitz können auch Landwirt:innen, die an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ (VBG) teilnehmen, die dafür geforderten Bodenproben abgeben. Zu beachten ist dabei, dass bei diesen Proben neben den oben genannten Parametern auch der nachlieferbare oder der mineralisierte Stickstoff untersucht werden müssen.
Wenn Sie Fragen zur Abwicklung haben
Wenn Sie Fragen zur Abwicklung haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bezirkskammer, für fachliche Informationen stehen die Mitarbeiter der LK Steiermark:
- Christian Werni, Tel.: +43 316 8050 1315
- Heinrich Holzner, Tel.: +43 316 8050 1348
- Wolfgang Angeringer, Tel.: +43 316 8050 4719
- Martin Rechberger, Tel.: +43 664 602596 6061
- Sandra Bumba, Tel.: +43 664 602596 6063
- Stefan Neubauer, Tel.: +43 664 602596 6064