Biodiversitätsflächen: Vorzeitige Nutzung aufgrund Trockenheit möglich
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit und der daraus resultierenden Futterknappheit wurde von Bundesminister Totschnig eine Ausnahmeregelung für die vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen geschaffen.
Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Grünland
DIVSZ (Schnittzeitpunktverzögerung)
Der frühestmögliche Nutzungstermin wird um 2 Wochen vorverlegt. Es werden dabei auch die
Vorverlegungstage aufgrund der früheren Vegetation (mahdzeitpunkt.at) berücksichtigt:
DIVSZ- Flächen dürfen in den Bezirken Liezen, Murau, Murtal, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Graz und Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg und Weiz ab dem 27. Mai und in den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz ab 28. Mai gemäht werden, sofern zu diesem Zeitpunkt auf vergleichbaren Flächen die zweite Mahd erfolgt.
Diese frühzeitig genutzten DIV-Grünlandflächen erhalten ebenso keine UBB- oder Bioprämie. Sie sind im MFA 2026 mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren (=Korrektur MFA 2026 erforderlich). Auf DIVSZ-Flächen, die auch mit „NAT“ (=Naturschutz) codiert sind, gilt die Ausnahme nicht, sondern es sind die Auflagen laut Projektbestätigung zu erfüllen.
DIVNFZ (nutzungsfreier Zeitraum)
Der nutzungsfreie Zeitraum nach der ersten Nutzung (Weide oder Mahd) wird von 9 auf 7
Wochen verkürzt. Ein Wechsel von DIVSZ in DIVNFZ ist bis 14. Juni möglich.
Flächen, auf denen diese Ausnahme in Anspruch genommen wird, erhalten keine Prämie und sind im MFA 2026 mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren (=Korrektur MFA 2026 erforderlich).
Der frühestmögliche Nutzungstermin wird um 2 Wochen vorverlegt. Es werden dabei auch die
Vorverlegungstage aufgrund der früheren Vegetation (mahdzeitpunkt.at) berücksichtigt:
DIVSZ- Flächen dürfen in den Bezirken Liezen, Murau, Murtal, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag, Graz und Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg und Weiz ab dem 27. Mai und in den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Leibnitz ab 28. Mai gemäht werden, sofern zu diesem Zeitpunkt auf vergleichbaren Flächen die zweite Mahd erfolgt.
Diese frühzeitig genutzten DIV-Grünlandflächen erhalten ebenso keine UBB- oder Bioprämie. Sie sind im MFA 2026 mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren (=Korrektur MFA 2026 erforderlich). Auf DIVSZ-Flächen, die auch mit „NAT“ (=Naturschutz) codiert sind, gilt die Ausnahme nicht, sondern es sind die Auflagen laut Projektbestätigung zu erfüllen.
DIVNFZ (nutzungsfreier Zeitraum)
Der nutzungsfreie Zeitraum nach der ersten Nutzung (Weide oder Mahd) wird von 9 auf 7
Wochen verkürzt. Ein Wechsel von DIVSZ in DIVNFZ ist bis 14. Juni möglich.
Flächen, auf denen diese Ausnahme in Anspruch genommen wird, erhalten keine Prämie und sind im MFA 2026 mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren (=Korrektur MFA 2026 erforderlich).
Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker
Auf Ackerflächen gilt, dass 75 % der Acker-Biodiversitätsflächen frühestens am 1.8. gemäht/gehäckselt oder beweidet werden dürfen. Aufgrund der Trockenheit wird die sofortige Nutzung der Acker-Biodiversitätsflächen auch über 25 % hinausgehend vor dem 1. August ermöglicht. Weiterhin gilt, dass DIV-Ackerflächen nur maximal zweimal genutzt werden dürfen.
Diese über 25 % vor dem 1. August genutzten DIV-Flächen dürfen keine UBB- oder Bioprämie erhalten und sind mittels Korrektur des Mehrfachantrages 2026 mit dem Code „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ (OP = ohne Prämie) zu versehen.
Die Korrektur im Mehrfachantrag kann auch nach der vorzeitigen Nutzung gemacht werden, sollte aber zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen auszuschließen. Nur Flächen mit Code OPUBB oder OPBIO werden bei Vor-Ort- Kontrollen und im Flächenmonitoring entsprechend separat bewertet. Nicht codierte, vorzeitig genutzte Flächen führen zu einer Beanstandung.
Im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen wird generell die besondere Situation aufgrund der Trockenheit entsprechend berücksichtigt (z. B. hinsichtlich Feldaufgang oder Grundfutterbedarf auf der Weide). Sofern die Förderauflagen aufgrund der Trockenheit nicht einhaltbar sind (z. B. fehlende Wasserversorgung auf Almen), kann auch ein Antrag auf höhere Gewalt gestellt werden.
Weitere Informationen erteilen die Bezirkskammern.
Diese über 25 % vor dem 1. August genutzten DIV-Flächen dürfen keine UBB- oder Bioprämie erhalten und sind mittels Korrektur des Mehrfachantrages 2026 mit dem Code „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ (OP = ohne Prämie) zu versehen.
Die Korrektur im Mehrfachantrag kann auch nach der vorzeitigen Nutzung gemacht werden, sollte aber zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen auszuschließen. Nur Flächen mit Code OPUBB oder OPBIO werden bei Vor-Ort- Kontrollen und im Flächenmonitoring entsprechend separat bewertet. Nicht codierte, vorzeitig genutzte Flächen führen zu einer Beanstandung.
Im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen wird generell die besondere Situation aufgrund der Trockenheit entsprechend berücksichtigt (z. B. hinsichtlich Feldaufgang oder Grundfutterbedarf auf der Weide). Sofern die Förderauflagen aufgrund der Trockenheit nicht einhaltbar sind (z. B. fehlende Wasserversorgung auf Almen), kann auch ein Antrag auf höhere Gewalt gestellt werden.
Weitere Informationen erteilen die Bezirkskammern.