Bio-Kälberhaltung: Darauf ist zu achten!
In der biologischen Wirtschaftsweise baut die Haltung von Kälbern auf Grundstandards wie Gruppenhaltung, Auslauf oder Weidezugang auf. Sind diese Anforderungen bei erwachsenen Rindern oft schnell erfüllt, stellen sie Betriebsleiter:innen mit Blick auf die jüngsten Stallbewohner aufgrund deren Bedürfnisse doch vor Herausforderungen. Folgender Artikel fasst nach den Änderungen der vergangenen Jahre (Bio-Audit und neue EU Bio-Verordnung) die wichtisgten Anforderungen der Bio-Kälberhaltung zusammen und gibt Tipps für die Praxis.
In der ersten Lebenswoche…
…liegt der Fokus auf einer ausreichenden Immunisierung und einer guten Entwicklung des Kalbes. Da das Kalb weitgehend ohne eigenen Schutz gegen Krankheiten auf die Welt kommt, ist die Biestmilchversorgung direkt nach der Geburt essentiell. Von der Abkalbebucht werden die Kälber dann meist in Einzelbuchten aufgestallt (Ausnahme: kuhgebundene Kälberaufzucht), wo Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Rindern bestehen muss. Ideal hierfür ist ein luftiger und leicht zu reiningender Bereich, der jedoch vor widrigen Witterungseinflüssen und speziell vor Zugluft geschützt ist. Kälberiglus - auf dem richtigen Platz aufgestellt - können sich hierfür sehr gut eignen.
Gruppenhaltung ab der 2. Lebenswoche
Die Gruppenhaltung entspricht dem natürlichen Verhalten der Kälber, indem sie ihren Bewegungsdrang und ihre Sozialkontakte besser ausleben können. Anders als bei konventionell wirtschaftenden Betrieben müssen die Kälber am Bio-Betrieb jedoch bereits ab dem 8. Lebenstag in der Gruppe gehalten werden. Dies erfordert ein gutes Management, um bei Ansteckungskrankheiten (z.B. Durchfall) schnell reagieren zu können und Verhaltensstörungen wie das Besaugen so gut wie möglich zu unterbinden.
Gerade was das Besaugen betrifft braucht es oft ein Bündel an Maßnahmen, um Erfolge verzeichnen zu können (z.B. Tränkemengen auf mehrere Gaben aufteilen, entsprechender Saugwiderstand, Kraftfutter und Kälberheu von Beginn an, ausreichend Platzangebot, etc.). Ist es dann doch notwendig, einzelne Tiere aus der Gruppe zu nehmen, kann dies bei Vorliegen von tierärztlichen oder veterinärmedizinischen Gründen durchgeführt werden.
Die Herausnahme von Kälbern aus der Gruppe ist ab 1. Jänner 2024 dokumentationspflichtig. Neben einer Begründung für die Ausnahme von der Gruppenhaltung sind in der formlosen Dokumentation auch die betroffenen Tiere sowie der Zeitraum der Einzeltierhaltung anzugeben. Weitere Informationen zu den möglichen Ausnahmen von der Gruppenhaltung sowie über Maßnahmen zur Minderung von gegenseitigem Besaugen sind hier "Kälbergruppenhaltung am Bio-Betrieb" zusammengefasst.
Gerade was das Besaugen betrifft braucht es oft ein Bündel an Maßnahmen, um Erfolge verzeichnen zu können (z.B. Tränkemengen auf mehrere Gaben aufteilen, entsprechender Saugwiderstand, Kraftfutter und Kälberheu von Beginn an, ausreichend Platzangebot, etc.). Ist es dann doch notwendig, einzelne Tiere aus der Gruppe zu nehmen, kann dies bei Vorliegen von tierärztlichen oder veterinärmedizinischen Gründen durchgeführt werden.
Die Herausnahme von Kälbern aus der Gruppe ist ab 1. Jänner 2024 dokumentationspflichtig. Neben einer Begründung für die Ausnahme von der Gruppenhaltung sind in der formlosen Dokumentation auch die betroffenen Tiere sowie der Zeitraum der Einzeltierhaltung anzugeben. Weitere Informationen zu den möglichen Ausnahmen von der Gruppenhaltung sowie über Maßnahmen zur Minderung von gegenseitigem Besaugen sind hier "Kälbergruppenhaltung am Bio-Betrieb" zusammengefasst.
Freigeländezugang ab der 2. Lebenswoche
Beim Freigeländezugang muss unterschieden werden zwischen Auslaufhaltung und Weidegang. Ersteres ist ebenfalls bereits ab dem 8. Lebenstag notwendig. Somit wird empfohlen, Gruppenbuchten für Kälber immer mit einem frei zugänglichen Auslauf auszustatten. Zwar ist es durchaus möglich, dass Kälbern, die nach der Tränke- und einer allfälligen Umstellungsphase ein umfassendes Maß an Weide erhalten, kein Auslauf angeboten wird (als Haltungssystem B definiert). Mit männlichen Kälbern, die noch vor Ende der Tränkezeit verkauft werden, befinden sich allerdings auch Tiere am Betrieb, die keinen Weidezugang erhalten. Für diese Gruppe braucht es dann jedenfalls einen richtlinienkonformen Auslauf.
Als Richtlinienkonform wird ein Auslauf bezeichnet, der neben dem erforderlichen Platzangebot (siehe Tabelle 1) auch eine nicht überdachte Fläche im Ausmaß von mindestens 50% der geforderten Mindestauslauffläche aufweist. Nur in Gebieten mit durchschnittlichen Jahresniederschlägen von mehr als 1.200 mm kann der Prozentsatz der überdachten Auslauffläche auf max. 75% angehoben werden.
Als Richtlinienkonform wird ein Auslauf bezeichnet, der neben dem erforderlichen Platzangebot (siehe Tabelle 1) auch eine nicht überdachte Fläche im Ausmaß von mindestens 50% der geforderten Mindestauslauffläche aufweist. Nur in Gebieten mit durchschnittlichen Jahresniederschlägen von mehr als 1.200 mm kann der Prozentsatz der überdachten Auslauffläche auf max. 75% angehoben werden.
Der erste Weidegang
Während der Tränkezeit sind Kälber von diversen Weidevorgaben ausgenommen. Wird betriebsindividuell länger als die vorgeschriebene Mindesttränkezeit von 90 Tagen getränkt, ist dies gegenüber der Kontrolle lediglich nachvollziehbar zu begründen (z.B. zur Unterstützung der Entwicklung der Kälber). Die Absetzphase hingegen stellt einen sensiblen Zeitraum dar, in dem zusätzliche Stressfaktoren für das Kalb vermieden werden sollten. Deshalb kann in dieser Phase der Umstellungsfütterung für max. weitere vier Wochen ein eingeschränkter Weidezugang veterinärmedizinisch begründet werden (siehe Tabelle 2). Die über die tatsächliche Tränkezeit hinausgehende Weideeinschränkung muss jedoch dokumentiert werden. Dabei kann noch die Bildung von entsprechenden Weidegruppen in Abhängigkeit des Alters der Kälber berücksichtigt werden. Nach Beginn der Weidehaltung sind Weideunterbrechungen neben tierärztlichen und veterinärmedizinischen Begründungen dann nur mehr jahreszeitlich bedingt (z.B. später Vegetationsstart) bzw. die Witterung oder den Bodenzustand betreffend (z.B. Starkregen, Regenperiode, starke Trockenheit) möglich. Mögliche Quarantänemaßnahmen (z.B. nach einem Tierzukauf) als tierärztliche bzw. veterinärmedizinische Ausnahme sind auf das in der Praxis übliche und unbedingt erforderliche Ausmaß zu begrenzen
Weitere Informationen und Tipps zur Umsetzung der Weide bei Kälber sind im Artikel Freigeländezugang für Kälber und Jungtiere am Bio-Betrieb nachzulesen.
Achtung Antragsstellung: Wo Genehmigungen erforderlich sind
In Bezug auf die Kälberhaltung bedarf es in folgenden Situationen einer Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde. Das hierzu notwendige Antragsverfahren wird online über das VIS (VerbrauchergesundheitsInformationSsystem) abgewickelt:
- Enthornung
Hierbei muss zwischen zwei Antragstypen unterschieden werden. Während beim Antrag auf eine betriebsbezogene Genehmigung um Zerstören der Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von acht Wochen angesucht wird, geht es bei der fallweisen Genehmigung um die Enthornung von Rindern, die älter als acht Wochen sind. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für das jeweils beantragte Tier. Die betriebsbezogene Genehmigung hingegen gilt für drei Kalenderjahre. Des weiteren ist darauf zu achten, dass die Enthornung von Rindern über sechs Wochen der Tierarzt vornehmen muss. Vorher ist dies auch durch eine sachkundige Person möglich. Bei Rindern über sechs Monate ist schließlich noch eine tierärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit des Eingriffes zu berücksichtigen. Einzig die Kastration ist nicht genehmigungspflichtig. Nasenringe/Nasenplatten dürfen eingesetzt werden, solange diese ohne Beschädigung der Nasenschweidewand angebracht werden können.
- Konventioneller Tierzukauf
Auch der Tierzukauf ist genehmigungspflichtig, wenn aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit keine Bio-Tiere zu Zuchtzwecken eingestellt werden können (ausgenommen davon sind nur gefährdete Nutztierrassen). Dabei ist im Zuge der Antragsstellung - ebenfalls übers VIS abgewickelt - ein (Nicht-)Verfügbarkeitsnachweis hochzuladen. Dieser Nachweis kann über die Bio-Tierdatenbank unter www.almmarkt.com abgerufen werden. In folgenden Fällen können unter diesen Umständen schießlich konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken zugekauft werden:- Erstmaliger Bestandesaufbau: vorher keine Rinder am Betrieb; zahlenmäßig uneingeschränkt, jedoch max. bis zu einem Alter von sechs Monaten
- Weibliche Tiere für die Bestandeserbneuerung: Max. 10% (oder 40% bei erheblicher Vergrößerung, Rassenumstellung oder Aufbau eines neuen Produktionszweiges)
- Männliche Zuchttiere für die Bestandesergänzung: Erst im Alter von über zwölf Monate möglich
Bei Fragen zur Kälberhaltung am Bio-Betrieb steht das Referat Biolandbau gerne zur Verfügung: Tel.-Nr.: 050/6902-1450.