Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen bis 31.12.2024 möglich
Einjährige Maßnahmen (z.B. Zwischenfruchtbegrünung, Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger etc.) können auch noch im MFA 2026 und 2027 beantragt werden. Die Antragstellung kann entweder selbsttätig über eAMA erfolgen oder mit Unterstützung der Bezirksbauernkammer. Falls Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, melden Sie sich ehest möglich bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer zwecks Terminvereinbarung. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://noe.lko.at/mfa-2025-startet-mit-anfang-november+2400+4092407