Auch auf den Almen heißt es Abstand halten
Corona sorgt auch auf den Almen
für neue Spielregeln. Bei den Auftrieben
auf Gemeinschaftsalmen
und beim Almbetrieb heißt es wie
auch sonst überall: „Abstand halten“,
„größere Menschenansammlungen
sowie nicht notwendige
Kontakte meiden“ und jeder Gastgeber
muss beim Ausschank eine
Schutzmaske tragen. „Damit man
sich selbst und andere nicht gefährdet“,
erklärt Almwirtschaftsobmann
Toni Hafellner. Die Niederalmen
sind bereits bestoßen, auf den
Hochalmen wird alles vorbereitet,
„um einen sicheren Weidebetrieb
zu gewährleisten“. Brandaktuell
hat der Oberste Gerichtshof das Tiroler
Kuhurteil bestätigt. „Er räumt
der Wanderin eine Mitschuld ein
und spricht den Bauern nicht gänzlich
frei“, sagt LK-Almwirtschaftsexperte
Rudi Grabner. Das bedeutet
konkret: „Der Tierhalter muss
beurteilen, ob von der Rinderherde
eine Gefahr ausgeht und folglich
ein Einzäunen des Wanderweges
notwendig ist. Gleichzeitig hat der
Wanderer die Eigenverantwortung
nur markierte Wanderwege zu nutzen
und Abstand zu den Rindern zu
halten“. Grabner empfiehlt daher
nachdrücklich „mit Warntafeln
auf mögliche Gefahren durch eine
Mutterkuhherde hinzuweisen“.
Große Sorgen bereitet vielen
Almbauern die Trockenheit, weil
die Winterfeuchte und der Regen
im Frühjahr ausgeblieben sind.
„Trotzdem soll zeitig aufgetrieben
werden, um das Futter nicht überständig
werden zu lassen“, sagt
Grabner. 4.000 steirische Almbauern
treiben rund 50.000 Rinder,
Schafe, Ziegen und Pferde auf.
Aufgrund des Witterungsverlaufs
und vorjähriger Nutzungsintensität
könnten Verzögerungen
bis zu vier Wochen
eintreten – und es gibt generell
frühe und späte Almjahre.
Wichtig ist, dass früh aufgetrieben
wird. Dazu gibt es einige
Leitsätze wie: „Im Juni wächst
dem Rind das Gras ins Maul“
oder „Beim Almauftrieb sollte
ein Drittel der Alm grün, ein
Drittel braun und ein Drittel
weiß sein!“ Das heißt also, im
untersten Teil des Almgeländes
wächst bereits das Gras, in
der Mitte ist der Schnee gerade
weggeschmolzen und auf den
oberen Teilen liegt er noch. Ein
weiterer Leitsatz lautet:
Almen vorbereiten
Im Spätfrühling und Vorsommer
wächst das Futter auf den
Almen extrem schnell, was
für einen frühen Almauftrieb
spricht. Dadurch lässt sich die
Almperiode verlängern. Das
Weidegras wird durch das rasche
Abweiden des ersten Aufwuchses
nicht überständig
und strohig; dies bringt einen
guten Zuwachs bei den aufgetriebenen
Tieren. Im Mai und
Juni wächst das Almvieh am
besten, weil es viel junges, eiweiß-
und energiereiches Futter
zur Verfügung hat. Das rasche
Futterwachstum spricht
für ein Koppeln der Almfläche,
weil damit sichergestellt wird,
dass bis Juli die gesamte Almfläche
einmal beweidet wird.
Das verhindert ein überständiges,
nährstoffarmes Almfutter.
Die Almen müssen für die
Weidezeit vorbereitet werden.
Dazu zählt, dass die Zäune kontrolliert
und repariert werden,
weil sich je nach Schneelage
immer Schäden an Zäunen
zeigen. Die Wasserversorgung
wird überprüft und instandgehalten.
Die Unterstände sind zu säubern und herzurichten, Tore und Überstiege müssen auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden. Unter Umständen werden Wanderwege verlegt oder ausgezäunt, um die Sicherheit zu erhöhen. Warntafeln werden kontrolliert und ergänzt. Zur Vorbereitung auf die Almsaison gehört auch, dass die Tiere vorbereitet werden. Untersuchungen zeigen, dass nicht vorbereitete Rinder die Almsaison nicht gut überstehen und sogar Gewichtsabnahmen möglich sind. Es dürfen nur gesunde Tiere auf die Alm, so muss auf eine normale Kondition, auf ein glattes Haarkleid und auf gute Klauen geachtet werden. Die Tiere sollten schon vorher an das Weidefutter gewöhnt werden – die Umstellung von der Stallfütterung auf die Weide dauert mindestens zwei Wochen. Zusätzlich sollten die Tiere Tag und Nacht im Freien gehalten werden, um sie an die Temperaturschwankungen zu gewöhnen.
Bei Schafen sollte auch das Scheren so zeitgerecht erfolgen, dass sie nicht ungeschützt auf die Alm kommen. Es dürfen nur weidetaugliche, „handzahme“ Tiere auf die Alm. Es macht keinen Sinn, schreckhafte, übernervöse Tiere aufzutreiben. Solche Tiere können die ganze Herde anstecken und sind dem Almpersonal nicht zumutbar. Die Tiere müssen gegebenenfalls auf der Alm betreut oder behandelt werden. Sie müssen sich locken und fixieren lassen. Besonders unter dem Aspekt des Kuhurteils von 2019 dürfen keinesfalls aggressive Tiere aufgetrieben werden.
Die Unterstände sind zu säubern und herzurichten, Tore und Überstiege müssen auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden. Unter Umständen werden Wanderwege verlegt oder ausgezäunt, um die Sicherheit zu erhöhen. Warntafeln werden kontrolliert und ergänzt. Zur Vorbereitung auf die Almsaison gehört auch, dass die Tiere vorbereitet werden. Untersuchungen zeigen, dass nicht vorbereitete Rinder die Almsaison nicht gut überstehen und sogar Gewichtsabnahmen möglich sind. Es dürfen nur gesunde Tiere auf die Alm, so muss auf eine normale Kondition, auf ein glattes Haarkleid und auf gute Klauen geachtet werden. Die Tiere sollten schon vorher an das Weidefutter gewöhnt werden – die Umstellung von der Stallfütterung auf die Weide dauert mindestens zwei Wochen. Zusätzlich sollten die Tiere Tag und Nacht im Freien gehalten werden, um sie an die Temperaturschwankungen zu gewöhnen.
Bei Schafen sollte auch das Scheren so zeitgerecht erfolgen, dass sie nicht ungeschützt auf die Alm kommen. Es dürfen nur weidetaugliche, „handzahme“ Tiere auf die Alm. Es macht keinen Sinn, schreckhafte, übernervöse Tiere aufzutreiben. Solche Tiere können die ganze Herde anstecken und sind dem Almpersonal nicht zumutbar. Die Tiere müssen gegebenenfalls auf der Alm betreut oder behandelt werden. Sie müssen sich locken und fixieren lassen. Besonders unter dem Aspekt des Kuhurteils von 2019 dürfen keinesfalls aggressive Tiere aufgetrieben werden.
Technische Hilfe
Bei Mutterkühen ist darauf zu
achten, dass Kälber nicht unmittelbar
beim Almauftrieb abgesetzt
werden. Wenn, dann
sollte das mindestens 14 Tage
vorher geschehen. Bei trächtigen
Kühen ist das Almpersonal
über den Abkalbetermin zu informieren,
damit diesen Kühen
die entsprechende Aufmerksamkeit
gewährt werden kann.
In der Steiermark erfolgen viele
Almauftriebe mit Traktor
und Anhänger oder LKW. Dies
hängt mit der Struktur der Almen
zusammen und damit,
dass viele Almen vom Heimbetrieb
sehr weit weg sind. Wo
die Entfernungen kürzer sind,
werden die Tiere in Gruppen
aufgetrieben. Hier sind entsprechende
Vorbereitungen
zu treffen, damit das Auftreiben
reibungslos klappt. Beim
Zusammenführen von Tiergruppen
auf Rangkämpfe achten,
sie können schon unterwegs
für Unruhe sorgen.
Beim Transportieren mit Anhänger und LKW die Tiertransportvorschriften beachten. Beim Abladen werden die Ohrmarkennummern mit Auftriebslisten überprüft und die Tiere vom Almpersonal übernommen. Im heurigen Jahr sind die Gemeinschaftsalmen aufgrund der Corona-Verordnungen besonders gefordert. (siehe unten!). Einen guten Almsommer mit zufriedenstellenden Zunahmen und einer guten Entwicklung der Tiere steht nichts im Wege, wenn ruhige, weidegewohnte, gesunde und vitale Tiere auf die Alm kommen.
Beim Transportieren mit Anhänger und LKW die Tiertransportvorschriften beachten. Beim Abladen werden die Ohrmarkennummern mit Auftriebslisten überprüft und die Tiere vom Almpersonal übernommen. Im heurigen Jahr sind die Gemeinschaftsalmen aufgrund der Corona-Verordnungen besonders gefordert. (siehe unten!). Einen guten Almsommer mit zufriedenstellenden Zunahmen und einer guten Entwicklung der Tiere steht nichts im Wege, wenn ruhige, weidegewohnte, gesunde und vitale Tiere auf die Alm kommen.
Corona-Maßnahmen und Warntafeln
Auf Verhaltensregeln
einstellen!
Auch auf den Almen muss
man sich auf die Corona-Maßnahmen
einstellen – vom Almauftrieb
über den Almbetrieb
und Almfeste bis zum Almabtrieb.
Bei Vielem ist noch unsicher,
ob überhaupt bzw. wie es
organisiert werden kann.
Keine großen Menschenansammlungen! Beim Auftreiben zeitliche Einteilung für die Auftreiber machen und ihnen diese mitteilen. Personen, die Listen mitschreiben und dergleichen, mit Schutzmasken ausstatten. Mindestabstand von einem Meter nicht unterschreiten!
Kein Zusammensitzen in Almhütten! Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten müssen angeboten werden. Personen mit Quarantänebescheid dürfen nicht mitarbeiten. Personen, die sich krank fühlen oder Fieber haben, müssen fernbleiben.
Almausschank – Regeln beachten! Es gilt dieselbe Regelung wie in Gastronomie und Buschenschänken (Öffnung ab 15. Mai 2020, vier Erwachsene Personen plus Kinder an einem Tisch, ein Meter Mindestabstand der Tische, Servicepersonal mit Mund-Nasen-Schutz, Schlaflager noch offen). Die Beherbergung von Gästen ist ab 29. Mai 2020 erlaubt, wenn bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Bekanntmachungen der Regierung beachten.
Sicherheitsmaßnahmen einhalten! Nicht Hände schütteln und die Hände mehrmals täglich mit Seife 20 Sekunden waschen. Hände weg vom Gesicht! Vermeiden, Türgriffe oder Handläufe zu berühren. In ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge husten und niesen.
Warntafeln für Sicherheit! Die Warntafeln, die es jetzt zweisprachig gibt, sollen überall montiert werden, wo Wanderwege durch Rinderweiden führen - vor allem wo Mutterkühe sich mit ihren Kälbern aufhalten. Die Warntafeln bringen mehr Sicherheit, weil sie die Wanderer zur Vorsicht mahnen und auf mögliche Gefahren hinweisen. Im Vorjahr wurden 1.500 montiert.
Keine großen Menschenansammlungen! Beim Auftreiben zeitliche Einteilung für die Auftreiber machen und ihnen diese mitteilen. Personen, die Listen mitschreiben und dergleichen, mit Schutzmasken ausstatten. Mindestabstand von einem Meter nicht unterschreiten!
Kein Zusammensitzen in Almhütten! Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten müssen angeboten werden. Personen mit Quarantänebescheid dürfen nicht mitarbeiten. Personen, die sich krank fühlen oder Fieber haben, müssen fernbleiben.
Almausschank – Regeln beachten! Es gilt dieselbe Regelung wie in Gastronomie und Buschenschänken (Öffnung ab 15. Mai 2020, vier Erwachsene Personen plus Kinder an einem Tisch, ein Meter Mindestabstand der Tische, Servicepersonal mit Mund-Nasen-Schutz, Schlaflager noch offen). Die Beherbergung von Gästen ist ab 29. Mai 2020 erlaubt, wenn bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Bekanntmachungen der Regierung beachten.
Sicherheitsmaßnahmen einhalten! Nicht Hände schütteln und die Hände mehrmals täglich mit Seife 20 Sekunden waschen. Hände weg vom Gesicht! Vermeiden, Türgriffe oder Handläufe zu berühren. In ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge husten und niesen.
Warntafeln für Sicherheit! Die Warntafeln, die es jetzt zweisprachig gibt, sollen überall montiert werden, wo Wanderwege durch Rinderweiden führen - vor allem wo Mutterkühe sich mit ihren Kälbern aufhalten. Die Warntafeln bringen mehr Sicherheit, weil sie die Wanderer zur Vorsicht mahnen und auf mögliche Gefahren hinweisen. Im Vorjahr wurden 1.500 montiert.