Agrargelder kommen kurz vor Weihnachten
Den Großteil der im Mehrfachantrag-Flächen 2025 beantragten Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen zahlt die Agrarmarkt Austria am 18. Dezember aus. Auch die CO₂- und Agrardieselrückerstattung für 2025 werden angewiesen.
Die Flächendirektzahlungen für Heimgut- und Almweideflächen, die gekoppelten Zahlungen für den Almauftrieb (Rinder, Schafe, Ziegen) und das Junglandwirte Top-up werden in voller Höhe angewiesen. Je Hektar Heimgutfläche werden etwa 208 Euro und für Almweideflächen 38 Euro gewährt. Die Umverteilungszahlung für die ersten 20 Hektar beträgt etwa 45 Euro und für weitere 20 Hektar bis maximal 40 Hektar etwa 22 Euro.
Die Flächendirektzahlungen für Heimgut- und Almweideflächen, die gekoppelten Zahlungen für den Almauftrieb (Rinder, Schafe, Ziegen) und das Junglandwirte Top-up werden in voller Höhe angewiesen. Je Hektar Heimgutfläche werden etwa 208 Euro und für Almweideflächen 38 Euro gewährt. Die Umverteilungszahlung für die ersten 20 Hektar beträgt etwa 45 Euro und für weitere 20 Hektar bis maximal 40 Hektar etwa 22 Euro.
Leistungsabgeltungen
Die Leistungsabgeltungen für die Umweltmaßnahmen (Umweltprogramm Öpul) und Ausgleichszulage werden im Ausmaß von 75 Prozent der errechneten Summe ausbezahlt. Das verbleibende Viertel wird im Juni 2026 nachbezahlt. Die im Sommer/Herbst 2025 angelegten Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen werden zur Gänze im Juni 2026 ausbezahlt.
Höhere Prämien
Die Prämien für Öpul-Maßnahmen (ausgenommen Ökoschema) werden aus nationalen Mitteln (Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft) um acht Prozent erhöht. Die AZ-Prämien steigen in Abhängigkeit der Erschwernis um acht beziehungsweise 14 Prozent.
Im Öpul wurden für den Antragszeitraum ab 2025 einzelne Prämienanpassungen vorgenommen, die bei der Auszahlung 2025 berücksichtigt sind. So wurde zum Beispiel die UBB-Ackerprämie von etwa 75 auf 85 Euro oder Zuschläge für Biodiversitätsflächen deutlich angehoben. Viele Biobetriebe werden die Voraussetzungen für die sogenannte Kreislaufwirtschaft (für Grünland mindestens acht Prozent Biodiversitätsfläche; maximal 1,4 RGVE) erfüllen und zusätzlich 40 Euro pro Hektar lukrieren.
Nachberechnungen von Öpul-Maßnahmen, die Ausgleichszulage oder die Direktzahlungen für die Vorjahre, können bei betroffenen Betrieben zu Nachzahlungen, aber auch zu etwaigen Rückforderungen führen.
Im Öpul wurden für den Antragszeitraum ab 2025 einzelne Prämienanpassungen vorgenommen, die bei der Auszahlung 2025 berücksichtigt sind. So wurde zum Beispiel die UBB-Ackerprämie von etwa 75 auf 85 Euro oder Zuschläge für Biodiversitätsflächen deutlich angehoben. Viele Biobetriebe werden die Voraussetzungen für die sogenannte Kreislaufwirtschaft (für Grünland mindestens acht Prozent Biodiversitätsfläche; maximal 1,4 RGVE) erfüllen und zusätzlich 40 Euro pro Hektar lukrieren.
Nachberechnungen von Öpul-Maßnahmen, die Ausgleichszulage oder die Direktzahlungen für die Vorjahre, können bei betroffenen Betrieben zu Nachzahlungen, aber auch zu etwaigen Rückforderungen führen.
Rückvergütung Agrardiesel und C02-Bepreisung
Auszahlungsbescheide kommen Mitte Jänner:
19.600 Betriebe erhalten eine temporäre Agrardieselrückvergütung in Höhe von sieben Cent je Liter Dieselverbrauch. Die Verbrauchswerte sind analog der Rückvergütung für die CO₂-Bepreisung. Die Finanzierung der beiden Dieselrückvergütungen erfolgt ausschließlich aus nationalen Budgetmitteln. Die Auszahlung erfolgt durch das Zollamt, wobei Beträge unter 20 Euro nicht ausgezahlt werden. Die Auszahlungsbescheide ergehen ebenso Mitte Jänner 2026 durch die Agrarmarkt Austria. 21.300 steirische Betriebe erhalten eine Rückvergütung der C0₂-Bepreisung in Höhe von 16,5 Cent je Liter Diesel, wobei je nach Nutzungsart pauschale Verbrauchswerte berücksichtigt werden. Je Hektar Ackerfläche wird beispielsweise ein Dieselverbrauch von 110 Liter, für mehrmähdiges Grünland 145 Liter oder für Dauerkulturen 310 Liter unterstellt. Mit dem Bescheid Mitte Jänner 2026 wird die detaillierte Berechnung mitgeteilt.
19.600 Betriebe erhalten eine temporäre Agrardieselrückvergütung in Höhe von sieben Cent je Liter Dieselverbrauch. Die Verbrauchswerte sind analog der Rückvergütung für die CO₂-Bepreisung. Die Finanzierung der beiden Dieselrückvergütungen erfolgt ausschließlich aus nationalen Budgetmitteln. Die Auszahlung erfolgt durch das Zollamt, wobei Beträge unter 20 Euro nicht ausgezahlt werden. Die Auszahlungsbescheide ergehen ebenso Mitte Jänner 2026 durch die Agrarmarkt Austria. 21.300 steirische Betriebe erhalten eine Rückvergütung der C0₂-Bepreisung in Höhe von 16,5 Cent je Liter Diesel, wobei je nach Nutzungsart pauschale Verbrauchswerte berücksichtigt werden. Je Hektar Ackerfläche wird beispielsweise ein Dieselverbrauch von 110 Liter, für mehrmähdiges Grünland 145 Liter oder für Dauerkulturen 310 Liter unterstellt. Mit dem Bescheid Mitte Jänner 2026 wird die detaillierte Berechnung mitgeteilt.
Einsprüche innerhalb von vier Wochen
Die Bescheide und Mitteilungen zur Dezemberauszahlung schickt die Agrarmarkt Austria Mitte Jänner 2026. Diese beinhalten die detaillierten Informationen für die Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen (Öpul und Ausgleichszulage). Es ist daher notwendig, nach der Auszahlung im Dezember die Zusendung der Bescheide und Mitteilungen abzuwarten und diese aufmerksam zu lesen. Kommt eine ÖPUL-Verpflichtung 2025 aufgrund Nichterreichen von Vorgaben wie beispielsweise ein Unterschreiten der Zwei-GVE-Mindestgrenze bei Tierwohl Weide nicht zustande, ist dies aus der Öpul-Mitteilung herauslesbar. Eine rückwirkende Neubeantragung für 2026 ist zeitnah nach Erhalt der Mitteilung noch möglich.
Bescheidbeschwerden und erforderliche Einsprüche gegen Mitteilungen sind binnen vier Wochen nach Zustellung einzubringen.
Bescheidbeschwerden und erforderliche Einsprüche gegen Mitteilungen sind binnen vier Wochen nach Zustellung einzubringen.