Afrikanische Schweinepest: Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rassiert weiterhin in den angrenzenden Ländern Ungarn und Deutschland sowie auch in anderen östlichen europäischen Ländern. Eine Einschleppung der Seuche in unser Bundesgebiet bzw. insbesondere in unsere Hausschweinebestände hätte dramatische Folgen für die Schweinebauern und die gesamte Branche. Die Schweinegesundheitskommission empfiehlt allen Schweinehaltern, unabhängig von Betriebsorganisation und Betriebsgröße, alle Maßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung schnellstmöglich umzusetzen.
Selbst-Check:
Es wird dringend empfohlen, anhand der aktuell gültigen Biosicherheits-Checklisten einen Selbst-Check am eigenen Betrieb durchzuführen und Risikopunkte bestmöglich zu bereinigen.
Die Checklisten, welche auch von der Landesveterinärbehörde Steiermark im Kontrollfall verwendet werden, können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Checkliste kleiner Betrieb
Checkliste großer Betrieb
Checkliste besondere Haltungsform
Checkliste Freilandhaltung
Das Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich - gemäß den Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II
Nr. 406/2016 - ist Anfang Jänner 2021 veröffentlicht worden.
Das gesamte Handbuch können Sie unter folgendem Link downloaden: www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/publikationen
Die Checklisten, welche auch von der Landesveterinärbehörde Steiermark im Kontrollfall verwendet werden, können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Checkliste kleiner Betrieb
Checkliste großer Betrieb
Checkliste besondere Haltungsform
Checkliste Freilandhaltung
Das Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich - gemäß den Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II
Nr. 406/2016 - ist Anfang Jänner 2021 veröffentlicht worden.
Das gesamte Handbuch können Sie unter folgendem Link downloaden: www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/publikationen
Im Seuchenfall sind Ausnahmen von Verbringungsbeschränkungen von Schweinen, die an die Erfüllung der Schweinegesundheitsverordnung anknüpfen, nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Maßnahmen bereits erfüllt sind - ungeachtet bestehender Übergangsfristen. Jene Betriebe, die die Biosicherheitsmaßnahmen erfüllen, werden im Seuchenfall definitiv rascher vermarkten können.
Beratungen:
Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Beratungen zur Biosicherheit auf Ihrem Betrieb einzuholen. Die Mitarbeiter der LK-Schweineberatung Steiermark und der Erzeugerorganisation Styriabrid helfen Ihnen gerne weiter.
LK-Schweineberatung Steiermark: Tel.-Nr.: 03112/7737-8041 oder E-Mail: sbs-gleisdorf@lk-stmk.at.
Erzeugerorganisation Styriabrid: Tel.-Nr.: 3453/40600 oder E-Mail: office@styriabrid.at.
Erzeugerorganisation Styriabrid: Tel.-Nr.: 3453/40600 oder E-Mail: office@styriabrid.at.