125 Pflegegeld-Klagen eingebracht
Im Jahr 2023 hat die Landwirtschaftskammer Steiermark 125 Pflegegeldklagen neu eingebracht. Von den 124 im Jahr 2022 eingebrachten Klagen zur Pflegegeldeinstufung wurden sogar mehr als 70 Prozent erfolgreich abgeschlossen. Die folgenden zwei Beispiele zeigen, dass es sich lohnt, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die kostenfreie Unterstützung der Rechtsabteilung der Kammer erstreckt sich von der Beratung bei Arbeitsunfällen, Pensionen und Pflegegeld über die Klagseinbringung bis zur Vertretung bei Gericht.
Gleich zwei Klagen
Frau S. hat sich bereits im Jänner 2020 an die Landeskammer gewandt, da ihr Antrag vom Oktober 2019 auf Erhöhung des Pflegegeldes abgelehnt wurde. Ihr wurde nämlich bloß die Stufe 1 des Pflegegeldes zugesprochen, obwohl sie unter einem sehr schlechten Allgemeinzustand, Osteoporose und Schwerhörigkeit gelitten hatte. Im Rahmen des Sozialgerichtsverfahrens wurde schließlich aufgrund dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme die Pflegegeldstufe 2 vorgeschlagen. Bereits im Mai 2020 konnte ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen werden. Frau S. erhielt rückwirkend ab 1. November 2019 nun ein Pflegegeld der Stufe 2. Alleine dadurch hat Frau S. bis zum Mai 2023 ein höheres Pflegegeld von 5.945,50 Euro erhalten. Nachdem sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte, stellte sie im Mai 2023 einen weiteren Antrag auf Erhöhung, der auch abgelehnt wurde. Frau S. wandte sich erneut an das Sozialreferat der Kammer, eine weitere Klage wurde eingebracht. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Pflegeaufwand von über 120 Stunden im Monat festgestellt und Frau S. wurde rückwirkend ab 1. Juni 2023 das Pflegegeld der Stufe 3 zugesprochen. Ihr steht nun eine Pflegegeldnachzahlung von 1.260,70 Euro zu. Auch die Tochter von Herrn
R. hat sich Ende 2022 an die Kammer gewandt. Schon 2021 hat sie für ihre Mutter durch die Vertretung der Kammer ein höheres Pflegegeld– Stufe 4 statt 3 – zuerkannt bekommen. Diesmal hat sie für ihren Vater Ende Oktober 2022 ein Antrag auf Pflegegelderhöhung gestellt. Ohne von der SVS untersucht zu werden, wurde der Antrag mit Bescheid vom 8. November 2022 zurückgewiesen. Herr R. bezog das Pflegegeld der Stufe 3 und hat leider durch einen Sturz im Oktober 2022 einen wesentlich höherer Pflegebedarf. In der Klage verwies die Kammer insbesondere darauf, dass vor dem Sturz noch ein selbstständiges Essen möglich war und der Patient noch teilweise mit Rollstuhl sowie Rollator mobilisiert werden konnte, was jetzt nicht mehr geht. Dies wurde durch Krankenhausbefunde untermauert. Durch die erreichte Untersuchung durcheinen Sachverständigen wurde zuerkannt, dass weit über 180 Stunden im Monat sowie ein außergewöhnlicher Pflegebedarf besteht. Die Sozialversicherung musste im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches rückwirkend ab 1. November 2022 Herrn R. die Stufe 5 des Pflegegeldes ausbezahlen. Allein die Nachzahlung für 2022 betrug für zwei Monate bereits 985,80 Euro und für das gesamte Jahr 2023 erhielt Herr R. nun ein höheres Pflegegeld von insgesamt 6.256,80 Euro.
R. hat sich Ende 2022 an die Kammer gewandt. Schon 2021 hat sie für ihre Mutter durch die Vertretung der Kammer ein höheres Pflegegeld– Stufe 4 statt 3 – zuerkannt bekommen. Diesmal hat sie für ihren Vater Ende Oktober 2022 ein Antrag auf Pflegegelderhöhung gestellt. Ohne von der SVS untersucht zu werden, wurde der Antrag mit Bescheid vom 8. November 2022 zurückgewiesen. Herr R. bezog das Pflegegeld der Stufe 3 und hat leider durch einen Sturz im Oktober 2022 einen wesentlich höherer Pflegebedarf. In der Klage verwies die Kammer insbesondere darauf, dass vor dem Sturz noch ein selbstständiges Essen möglich war und der Patient noch teilweise mit Rollstuhl sowie Rollator mobilisiert werden konnte, was jetzt nicht mehr geht. Dies wurde durch Krankenhausbefunde untermauert. Durch die erreichte Untersuchung durcheinen Sachverständigen wurde zuerkannt, dass weit über 180 Stunden im Monat sowie ein außergewöhnlicher Pflegebedarf besteht. Die Sozialversicherung musste im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches rückwirkend ab 1. November 2022 Herrn R. die Stufe 5 des Pflegegeldes ausbezahlen. Allein die Nachzahlung für 2022 betrug für zwei Monate bereits 985,80 Euro und für das gesamte Jahr 2023 erhielt Herr R. nun ein höheres Pflegegeld von insgesamt 6.256,80 Euro.