Österreich ist BVD-virusfre
Aufgrund des erfolgreich durchgeführten BVD-Bekämpfungsprogrammes wurde im Februar 2022 das gesamte Bundesgebiet als „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 anerkannt.
Amtlich anerkannt
Bisher amtlich anerkannte BVD-virusfreie Bestände erhalten automatisch den Status „frei von BVD“ gemäß Animal Health Law (AHL). Sie müssen weiterhin sicherstellen, dass Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft und ausschließlich aus Betrieben mit amtlichen Status „frei von BVD“ oder mit gültigem Einzeltieruntersuchungsergebnis zugekauft werden. Rinder, die aus steirischen Beständen (auch Mastbetrieben) mit einem amtlichen BVD-Freiheitsstatus stammen, dürfen ohne Einzeltieruntersuchung auch auf Gemeinschaftsweiden verbracht werden.
Viehverkehrsschein
Die amtliche BVD-Freiheit eines Bestandes ist (wie auch die Freiheit von Rinderbrucellose, Rinderleukose und IBR/IPV) bei Verbringungen durch den Tierhalter oder die Tierhalterin am Viehverkehrsschein zu bestätigen.
Frei-Status erhalten
Damit der BVD-Freiheitsstatus und die damit verbundenen Handelserleichterungen aufrechterhalten werden können, wird jährlich ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm mittels Untersuchung von Blutproben und eine flächendeckende Untersuchung von Tankmilchproben durchgeführt. Die Kosten der jährlich durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen werden aus Mitteln des Bundes beziehungsweise des Landes getragen.
Nur ein Betrieb
In der Steiermark ist derzeit nur ein Betrieb ohne den Staus „frei von BVD“. Dabei handelt es sich um einen bisonhaltenden Betrieb.
Weitere Informationen unter: bit.ly/bvd-stmk
Weitere Informationen unter: bit.ly/bvd-stmk