ÖPUL-Maßnahme Tierwohl – Stallhaltung für Rinder
Gruppenhaltung und Einstreu sind zwei wichtige Punkte für das Tierwohl. Die ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Stallhaltung für Rinder“ gilt für männliche Rinder unter ½ Jahr, für männliche Rinder über ½ Jahr sowie neu Mastkalbinnen unter ½ Jahr und Mastkalbinnen von ½ Jahr bis 24 Monaten. Gefördert wird die Gruppenhaltung mit eingestreuten Liegeflächen mit erhöhtem Platzangebot sowie die Festmistkompostierung.
Für Betriebe mit mehr als 10 RGVE ist die Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst notwendig. Im Falle von weiblichen Rindern ist die Teilnahme am Qualitätsprogramm QPLUS RIND im jeweiligen Antragsjahr verpflichtend. Betriebe mit Milchlieferung sind von der Teilnahme an der Kategorie „weibliche Rinder von ½ Jahr und kleiner 2 Jahre“ ausgeschlossen.
Eine Stallskizze und ein Belegungsplan über die maximal mögliche Belegung für die teilnehmenden Tierkategorien und jeweiligen Stallabteile sind zu erstellen und bei Kontrollen vorzulegen. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40% der nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Boden im Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine weiche und trockene Liegefläche gewährleistet ist.
Jedem Tier muss eine mindestens nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil in folgendem Ausmaß zur Verfügung stehen:
Rinder | Gesamtfläche |
bis 150 kg | 1,8 m² |
bis 220 kg | 2,5 m² |
bis 350 kg | 3 m² |
bis 500 kg | 3,6 m² |
ab 500 kg | 4,2 m² |
Höhe der Förderung Tierwohl Stallhaltung
Details | Euro/RGVE |
Prämie Tierwohl Stallhaltung | 180 Euro |
Bei gleichzeitiger tierbezogener Prämienbeantragung in der Maßnahme „Almbewirtschaftung – 14“ oder der fakultativ gekoppelten Stützung bei auf Almen aufgetriebenen Rindern im Rahmen der Direktzahlungen oder bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme „Tierwohl-Weide-21“ | 150 Euro |
Optionaler Zuschlag „Festmistkompostierung“ je RGVE in der Maßnahme | 20 Euro |