10.10.2019 |
von DI Sebastian Friedl-Haubner
Wann macht eine Herbstdüngung Sinn?
Vorfruchtwirkung einkalkulieren
Die Vorfrucht entscheidet im großen Maße darüber, ob für die nachfolgende Kultur überhaupt Düngebedarf besteht. Eine gute Stickstoffverfügbarkeit ist bei stickstoffhaltigen Ernterückständen wie Winterraps oder Leguminosen gegeben. Auch beim Umbruch von Blühflächen ist mit einer erheblichen Stickstofffreisetzung im Boden zu rechnen. Die Sojabohne sollte man dabei aber nicht zu hoch einschätzen. Bei einem Rohproteinertrag von 35 bis 40% gehen je Tonne Soja ca. 60 bis 70 kg N weg vom Feld. Von diesem Stickstoff wurden während der Vegetation maximal 80% aus der Luft fixiert, der Rest wurde über den Bodenvorrat gedeckt. Da bleibt rein rechnerisch, bei einem hohen Ertragsniveau, für die Nachfrucht nicht viel über. Wer es genau wissen will, für den besteht die Möglichkeit einer Nmin-Untersuchung.
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Kein Stickstoff aus der Vorfrucht ist jedenfalls bei Getreide und Mais zu erwarten, besonders wenn das Stroh auf der Fläche belassen wurde. Es kommt dabei aufgrund der Rotte sogar zu einer zwischenzeitlichen Stickstoffreduktion im Bodenvorrat. Ausschlaggebend dafür ist das C/N-Verhältnis der Erntereste, das für die Rotte auf 30 : 1 reduziert werden muss. Dieses Verhältnis ist je nach Strohart (Getreide 80 - 100 : 1, Mais 50 : 1) unterschiedlich, und bedarf daher unterschiedlicher Mengen an Stickstoff. Über Mineralisationsprozesse wird dieser Stickstoff sukzessive wieder frei.
Düngung zu Hauptfrüchten im Herbst – Beratungsempfehlung
Aus fachlicher Sicht und unter besonderer Bedachtnahme auf den Grundwasserschutz sollte die Herbstdüngung möglichst zurückhaltend durchgeführt werden. Bei Wintergetreide ist neben der Vorfruchtwirkung und der Stickstoffmineralisation im Boden auch der Aussaatzeitpunkt bzw. die Entwicklung für eine Düngungsmaßnahme ausschlaggebend. Eine Stickstoffdüngung im Herbst ist daher aus pflanzenbaulicher Sicht nicht generell notwendig und muss im Einzelfall entschieden werden.
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Aus der Grafik "Wintergetreide" ist abzuleiten, dass die N-Aufnahme in der Jugendphase auf konstant niedrigem Niveau liegt und erst in der Bestockungsphase stark ansteigt. Da Wintergerste im Herbst bestockt, ist eine bedarfsgerechte Düngung gerechtfertigt. Bei Winterweizen, Roggen und Triticale erfolgt die Bestockung erst im Frühjahr, sie benötigen für eine entsprechende Herbstentwicklung nur 10 bis 20 kg/ha Stickstoff. Dieser Bedarf wird ausschließlich über den Bodenvorrat abgedeckt. Daher sollte hier eine Düngung erst zu Vegetationsbeginn im Frühjahr durchgeführt werden.
Bei Wintergerste und Kümmel kann eine N-Düngung in der Höhe von max. 20 bis 30 kg/ha, insbesondere nach Vorfrucht Weizen und dem Verbleib des Strohs am Feld, erforderlich sein. Unter den Wintergetreidearten ist Wintergerste jene Kultur, die sich im Herbst noch entsprechend entwickeln sollte. Das Ziel ist dabei ein gut entwickelter Haupttrieb mit 3 bis 4 Seitentrieben. Die dafür benötigte Stickstoffmenge beträgt ca. 20 bis 30 kg/ha und kann z.B. mit ca. 10 m³ Gülle (bei 3 kg N/m³) ausreichend abgedeckt werden. Bei guter Vorfruchtwirkung (z.B. von Winterraps, Kümmel oder Leguminosen) ist keine Düngung notwendig.
Bei Wintergerste und Kümmel kann eine N-Düngung in der Höhe von max. 20 bis 30 kg/ha, insbesondere nach Vorfrucht Weizen und dem Verbleib des Strohs am Feld, erforderlich sein. Unter den Wintergetreidearten ist Wintergerste jene Kultur, die sich im Herbst noch entsprechend entwickeln sollte. Das Ziel ist dabei ein gut entwickelter Haupttrieb mit 3 bis 4 Seitentrieben. Die dafür benötigte Stickstoffmenge beträgt ca. 20 bis 30 kg/ha und kann z.B. mit ca. 10 m³ Gülle (bei 3 kg N/m³) ausreichend abgedeckt werden. Bei guter Vorfruchtwirkung (z.B. von Winterraps, Kümmel oder Leguminosen) ist keine Düngung notwendig.
Nährstoffversorgung von Raps
Im Vergleich zu anderen Kulturen hat Winterraps ein hohes Nährstoffaufnahmepotenzial im Herbst. Hier sollte der Grundstein für eine erfolgreiche Ernte gelegt werden. Raps bildet seine Ertragsanlagen im Herbst und muss daher ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden. Eine optimale Herbstentwicklung beeinflusst den Ertrag bis zu 70%. Das Hauptaugenmerk im Herbst ist ein kräftiges Wurzelwachstum mit einem Wurzelhalsdurchmesser von mindestens 1 cm. Der Blattapparat im Herbst darf jedoch nicht zu üppig entwickelt sein, damit die Winterfestigkeit gewährleistet ist. Ziel sind 8 bis 10 Blätter pro Pflanze.
Stickstoff ist jener Nährstoff, der den Ertrag und Ölgehalt der Rapspflanze am größten beeinflusst. Eine zu hohe Stickstoffdüngung im Herbst ist aber unbedingt zu vermeiden. Raps ist eine Kohlpflanze, welche bei zu viel Stickstoffangebot viel Kraut und wenige Körner bildet. Raps gehört deswegen, wie Getreide, schossbetont (im Frühjahr) gedüngt. Für hohe Erträge sind im Herbst oft 40 kg N/ha, je nach Standort und Stickstoffnachlieferung aus dem Boden, ausreichend. Wird eine Stickstoffdüngung durchgeführt, so sollte diese nicht vor dem 4-Blattstadium erfolgen, um die Wurzelentwicklung zu fördern. Bei der Wahl der Düngerform sollte der Raps im Herbst nitratfrei gedüngt werden. Einerseits um die Wurzelentwicklung zu fördern (Ammonium fördert Wurzelwachstum), und andererseits führt Nitrat zur Wasseranreicherung in den Blättern, was die Gefahr von Frostrissen erhöht.
Stickstoff ist jener Nährstoff, der den Ertrag und Ölgehalt der Rapspflanze am größten beeinflusst. Eine zu hohe Stickstoffdüngung im Herbst ist aber unbedingt zu vermeiden. Raps ist eine Kohlpflanze, welche bei zu viel Stickstoffangebot viel Kraut und wenige Körner bildet. Raps gehört deswegen, wie Getreide, schossbetont (im Frühjahr) gedüngt. Für hohe Erträge sind im Herbst oft 40 kg N/ha, je nach Standort und Stickstoffnachlieferung aus dem Boden, ausreichend. Wird eine Stickstoffdüngung durchgeführt, so sollte diese nicht vor dem 4-Blattstadium erfolgen, um die Wurzelentwicklung zu fördern. Bei der Wahl der Düngerform sollte der Raps im Herbst nitratfrei gedüngt werden. Einerseits um die Wurzelentwicklung zu fördern (Ammonium fördert Wurzelwachstum), und andererseits führt Nitrat zur Wasseranreicherung in den Blättern, was die Gefahr von Frostrissen erhöht.
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Weitere Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Schwefel müssen dem Raps bereits im Herbst ausreichend zur Verfügung stehen. Empfehlenswert ist auch eine Kalkung zum Anbau. Das hebt nicht nur den pH-Wert im Boden, sondern sorgt auch für eine gute Bodenstruktur und wirkt vorbeugend gegen Fruchtfolgekrankheiten wie Kohlhernie.
Zwischenfrüchte als Nährstoffspeicher
Generell wird keine Düngung zu Zwischenfrüchten empfohlen. Der zeitlich optimale Anbau je nach Zwischenfruchtart bzw. -gemenge stellt den wichtigsten Einfluss auf eine ausreichende Bestandsentwicklung mit Entfaltung der zahlreichen Vorteile (Grundwasserschutz, Erosions- = Oberflächengewässerschutz, Unkrautunterdrückung, …) dar. Zwischenfrüchte haben vor allem in stickstoffaustragungsgefährdeten Gebieten – neben vielen anderen Aufgaben – die Aufgabe, die vorhandenen Rest-Nmin-Werte im Boden zu konservieren. Die durch die Zwischenfrüchte gespeicherten Nährstoffe werden somit für die Folgefrucht verfügbar. Bei Bedarf, z.B. nach stickstoffzehrenden frühräumenden Hauptfrüchten wie Getreide, insbesondere wenn das Getreidestroh am Feld bleibt, und folgendem Zwischenfruchtanbau, insbesondere wenn N-zehrende Zwischenfrüchte (Kreuzblütler wie Senf, Ölrettich, Meliorationsrettich, Kresse) angebaut werden, oder in Hanglagen zum Erosionsschutz, ist gegebenenfalls eine geringfügige N-Düngung von ca. 20 bis 30 kg N/ha (jahreswirksam) sinnvoll.
Es ist zu beachten, dass die Düngung zur Zwischenfrucht der folgenden Hauptfrucht angerechnet werden muss – mit Ausnahme einer Futternutzung der Zwischenfrucht. Diese Düngung sollte vor dem Anbau der Zwischenfrüchte mit unmittelbarer Einarbeitung erfolgen. Ab Anfang September wird von einer Zwischenfruchtdüngung abgeraten.
Es ist zu beachten, dass die Düngung zur Zwischenfrucht der folgenden Hauptfrucht angerechnet werden muss – mit Ausnahme einer Futternutzung der Zwischenfrucht. Diese Düngung sollte vor dem Anbau der Zwischenfrüchte mit unmittelbarer Einarbeitung erfolgen. Ab Anfang September wird von einer Zwischenfruchtdüngung abgeraten.
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Beginn Düngeverbot und Düngeobergrenze beachten
Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Herbstdüngung sind in der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) festgeschrieben. In den letzten Jahren kam es dabei zu strengeren Auflagen bei Strohdüngung und Düngeobergrenzen im Herbst. Bei der Anlage von Gründecken dürfen im Zeitraum von der Ernte der Vorfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums max. 60 kg/ha Gesamtstickstoff (feldfallend) gedüngt werden. Die Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln und Klärschlamm – ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, entwässertem Klärschlamm und Klärschlammkompost – darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen. Das heißt, dass die oben betroffenen N-Düngemittel (Gülle, etc.) nicht mehr zur Strohrotte ausgebracht werden dürfen. Dies gilt sowohl für Mais- als auch Getreidestroh. Wird jedoch nach diesen Hauptkulturen noch eine Folgekultur (Zwischenfrucht oder Hauptfrucht) angebaut, ist eine Düngung zulässig (max. 60 kg Nfeldfallend).
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Die NAPV bietet bei Winterungen, z.B. Weizen, hinsichtlich Düngezeitpunkt und -menge einen größeren Spielraum als aus fachlicher Sicht notwendig. Sperrfristen in der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" sind strenger geregelt. Sie verfolgt das Ziel, die stoffliche Belastung von Grundwässern durch die Umsetzung einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung von Ackerflächen in nitratbelasteten bzw. -gefährdeten Gebieten zu reduzieren.
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Zur Klarstellung werden in Verbindung mit anderen Bestimmungen einige Beispiele angeführt:
- Maisernte am 17. Oktober – Gülleausbringung (28 Nff = N in feldfallender Wirkung) am 19. Oktober – Weizenanbau am 21. Oktober - nein, nicht erlaubt (Sperrfrist)
- Maisernte am 13. Oktober – Gülleausbringung (54 kg Nff) am 14. Oktober – Weizenanbau am 16. Oktober - CC ja, erlaubt (wobei die Ausbringung von 54 kg Nff zu Weizen im Herbst im Hinblick auf die bedarfsgerechte Düngung kritisch zu betrachten ist!) - GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20. September beginnt.
- Maisernte am 12. Oktober - Gülleausbringung (25 kg Nff) am 13. Oktober – Weizenanbau am 17. Oktober - CC ja, erlaubt (falls unbedingt erforderlich); - GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20. September beginnt.
- Maisernte am 22. Oktober - Gülleausbringung (24 kg Nff) - keine Kultur im Herbst - nein, nicht erlaubt (Sperrfrist)
- Maisernte am 1. Oktober - Gülleausbringung (70 kg Nff) am 3. Oktober – Weizenanbau am 10. Oktober - nein, nicht erlaubt, da nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums maximal 60 kg Nff/ha ausgebracht werden dürfen
- Wintergerstenernte am 30. Juni - Gülleausbringung (70 kg Nff) am 1. Juli - Feldfutteranbau am 5. Juli - Ernte am 2. Oktober – CC und GW 2020 ja, erlaubt, wenn es sich um Feldfutter ohne Leguminosen handelt. Da Feldfutter als "Hauptfrucht" gesehen werden kann, wäre 60 kg Nff-Grenze nicht anzuwenden.
- Wintergerstenernte am 1. Juli - Gülleausbringung (71 kg Nff) am 2. Juli - Feldfutteranbau am 6. Juli - Ernte am 5. Mai des Folgejahres, Maisanbau am 7. Mai des Folgejahres - nein, nicht erlaubt, denn es handelt sich um keine Hauptfrucht, sondern um eine "Zwischenfrucht" - hier ist die Obergrenze mit 60 kg Nff ab Ernte letzte Hauptfrucht schlagend.
- Wintergerstenernte am 2. Juli - Gülleausbringung (72 kg Nff) am 3. Juli – Zwischenfruchtanbau am 7. Juli - nein, nicht erlaubt, da nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums maximal 60 kg Nff/ha ausgebracht werden dürfen
Ausreichender Lagerraum: Grundvoraussetzung für den Grundwasserschutz
Um die Herbstdüngung nach den oben angeführten rechtlichen und den ÖPUL-Bedingungen sowie nach fachlich-pflanzenbaulichen Aspekten umsetzen zu können, ist eine ausreichende Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger Grundvoraussetzung. Es sollte immer der aktuelle Bedarf der Kultur der Anlass für eine Stickstoffgabe sein und nicht die Kubatur der Wirtschaftsdüngerlagerstätte.
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