Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Presse
  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Wir über uns
  • Kontakt
Bundesländer
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Pflanzen
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tiere
    • Forstwirtschaft
    • Energie, Klima und Bioressourcen
    • Förderungen
    • Direktvermarktung
    • Urlaub am Bauernhof
    • Biozentrum Steiermark
  • Steiermark
    • Steiermark
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
      • Leitbild
    • Tätigkeitsbericht
    • Bezirkskammer
      • Bezirkskammer
      • Deutschlandsberg
      • Graz und Umgebung
      • Leibnitz
      • Liezen
      • Murau
      • Murtal
      • Obersteiermark
      • Hartberg-Fürstenfeld
      • Südoststeiermark
      • Voitsberg
      • Weiz
    • Bäuerinnen
    • Verbände
    • Landwirtschaftliche Mitteilungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien
    • Veranstaltungen
    • Vifzack 2020
    • Presse
    • Downloads
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Milchprodukte und Qualität
      • Melken & Eutergesundheit
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Kälber & Jungvieh
      • Fütterung & Futtermittel
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
      • Waldbau & Forstschutz
      • Borkenkäfer
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald, Jagd & Gesellschaft
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelles
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Pflanzenbau
    • Tierhaltung
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • ÖPUL
    • Direktzahlungen
    • Investitionsförderung
    • Existenzgründungsbeihilfe
    • Ausgleichszulage
    • Cross Compliance
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Steuer
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • Soziales und Arbeit
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2020
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energieeffizienz
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Technik
    • Energie
    • Bioökonomie & Nawaros
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Rechtliches zur Direktvermarktung
    • Einstieg in die bäuerliche Vermietung
    • Vermarktung und Kalkulation Direktvermarktung
    • Vermarktung und Kalkulation Urlaub am Bauernhof
    • Prämierungen in der Direktvermarktung
    • Qualität bei Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Pflanzen
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tiere
    • Forstwirtschaft
    • Energie, Klima und Bioressourcen
    • Förderungen
    • Direktvermarktung
    • Urlaub am Bauernhof
    • Biozentrum Steiermark
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Presse © Archiv
    Presse
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Bundesländer
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Steiermark
  2. Pflanzen
  3. Boden-, Wasserschutz & Düngung
10.10.2019 | von DI Sebastian Friedl-Haubner
Empfehlen Drucken

Wann macht eine Herbstdüngung Sinn?

Eine Herbstdüngung muss je nach Kultur und Standort angepasst werden. Vorgaben laut CC und ÖPUL gilt es einzuhalten. Viehhaltende Betriebe müssen ausreichend Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger schaffen, um unnötig hohe Düngergaben im Spätherbst zu vermeiden.

Vorfruchtwirkung einkalkulieren

Die Vorfrucht entscheidet im großen Maße darüber, ob für die nachfolgende Kultur überhaupt Düngebedarf besteht. Eine gute Stickstoffverfügbarkeit ist bei stickstoffhaltigen Ernterückständen wie Winterraps oder Leguminosen gegeben. Auch beim Umbruch von Blühflächen ist mit einer erheblichen Stickstofffreisetzung im Boden zu rechnen. Die Sojabohne sollte man dabei aber nicht zu hoch einschätzen. Bei einem Rohproteinertrag von 35 bis 40% gehen je Tonne Soja ca. 60 bis 70 kg N weg vom Feld. Von diesem Stickstoff wurden während der Vegetation maximal 80% aus der Luft fixiert, der Rest wurde über den Bodenvorrat gedeckt. Da bleibt rein rechnerisch, bei einem hohen Ertragsniveau, für die Nachfrucht nicht viel über. Wer es genau wissen will, für den besteht die Möglichkeit einer Nmin-Untersuchung.
Wintergerste nach Vorfrucht Raps ist meist sehr gut entwickelt. © BWSBWintergerste nach Vorfrucht Raps ist meist sehr gut entwickelt. © BWSBWintergerste nach Vorfrucht Raps ist meist sehr gut entwickelt. © BWSBWintergerste nach Vorfrucht Raps ist meist sehr gut entwickelt. © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619063186463.jpg]
Wintergerste nach Vorfrucht Raps ist meist sehr gut entwickelt. © BWSB
Getreidestroh braucht zur Verrottung Stickstoff. 10 t Weizen liefern 8 t Stroh. © BWSBGetreidestroh braucht zur Verrottung Stickstoff. 10 t Weizen liefern 8 t Stroh. © BWSBGetreidestroh braucht zur Verrottung Stickstoff. 10 t Weizen liefern 8 t Stroh. © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619034847721.jpg]
Getreidestroh braucht zur Verrottung Stickstoff. 10 t Weizen liefern 8 t Stroh. © BWSB
Kein Stickstoff aus der Vorfrucht ist jedenfalls bei Getreide und Mais zu erwarten, besonders wenn das Stroh auf der Fläche belassen wurde. Es kommt dabei aufgrund der Rotte sogar zu einer zwischenzeitlichen Stickstoffreduktion im Bodenvorrat. Ausschlaggebend dafür ist das C/N-Verhältnis der Erntereste, das für die Rotte auf 30 : 1 reduziert werden muss. Dieses Verhältnis ist je nach Strohart (Getreide 80 - 100 : 1, Mais 50 : 1) unterschiedlich, und bedarf daher unterschiedlicher Mengen an Stickstoff. Über Mineralisationsprozesse wird dieser Stickstoff sukzessive wieder frei.

Düngung zu Hauptfrüchten im Herbst – Beratungsempfehlung

Aus fachlicher Sicht und unter besonderer Bedachtnahme auf den Grundwasserschutz sollte die Herbstdüngung möglichst zurückhaltend durchgeführt werden. Bei Wintergetreide ist neben der Vorfruchtwirkung und der Stickstoffmineralisation im Boden auch der Aussaatzeitpunkt bzw. die Entwicklung für eine Düngungsmaßnahme ausschlaggebend. Eine Stickstoffdüngung im Herbst ist daher aus pflanzenbaulicher Sicht nicht generell notwendig und muss im Einzelfall entschieden werden.

 
 © Yara 2013 © Yara 2013 © Yara 2013 © Yara 2013[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619060356527.jpg]
© Yara 2013
Aus der Grafik "Wintergetreide" ist abzuleiten, dass die N-Aufnahme in der Jugendphase auf konstant niedrigem Niveau liegt und erst in der Bestockungsphase stark ansteigt. Da Wintergerste im Herbst bestockt, ist eine bedarfsgerechte Düngung gerechtfertigt. Bei Winterweizen, Roggen und Triticale erfolgt die Bestockung erst im Frühjahr, sie benötigen für eine entsprechende Herbstentwicklung nur 10 bis 20 kg/ha Stickstoff. Dieser Bedarf wird ausschließlich über den Bodenvorrat abgedeckt. Daher sollte hier eine Düngung erst zu Vegetationsbeginn im Frühjahr durchgeführt werden.

Bei Wintergerste und Kümmel kann eine N-Düngung in der Höhe von max. 20 bis 30 kg/ha, insbesondere nach Vorfrucht Weizen und dem Verbleib des Strohs am Feld, erforderlich sein. Unter den Wintergetreidearten ist Wintergerste jene Kultur, die sich im Herbst noch entsprechend entwickeln sollte. Das Ziel ist dabei ein gut entwickelter Haupttrieb mit 3 bis 4 Seitentrieben. Die dafür benötigte Stickstoffmenge beträgt ca. 20 bis 30 kg/ha und kann z.B. mit ca. 10 m³ Gülle (bei 3 kg N/m³) ausreichend abgedeckt werden. Bei guter Vorfruchtwirkung (z.B. von Winterraps, Kümmel oder Leguminosen) ist keine Düngung notwendig.

Nährstoffversorgung von Raps

Im Vergleich zu anderen Kulturen hat Winterraps ein hohes Nährstoffaufnahmepotenzial im Herbst. Hier sollte der Grundstein für eine erfolgreiche Ernte gelegt werden. Raps bildet seine Ertragsanlagen im Herbst und muss daher ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden. Eine optimale Herbstentwicklung beeinflusst den Ertrag bis zu 70%. Das Hauptaugenmerk im Herbst ist ein kräftiges Wurzelwachstum mit einem Wurzelhalsdurchmesser von mindestens 1 cm. Der Blattapparat im Herbst darf jedoch nicht zu üppig entwickelt sein, damit die Winterfestigkeit gewährleistet ist. Ziel sind 8 bis 10 Blätter pro Pflanze.

Stickstoff ist jener Nährstoff, der den Ertrag und Ölgehalt der Rapspflanze am größten beeinflusst. Eine zu hohe Stickstoffdüngung im Herbst ist aber unbedingt zu vermeiden. Raps ist eine Kohlpflanze, welche bei zu viel Stickstoffangebot viel Kraut und wenige Körner bildet. Raps gehört deswegen, wie Getreide, schossbetont (im Frühjahr) gedüngt. Für hohe Erträge sind im Herbst oft 40 kg N/ha, je nach Standort und Stickstoffnachlieferung aus dem Boden, ausreichend. Wird eine Stickstoffdüngung durchgeführt, so sollte diese nicht vor dem 4-Blattstadium erfolgen, um die Wurzelentwicklung zu fördern. Bei der Wahl der Düngerform sollte der Raps im Herbst nitratfrei gedüngt werden. Einerseits um die Wurzelentwicklung zu fördern (Ammonium fördert Wurzelwachstum), und andererseits führt Nitrat zur Wasseranreicherung in den Blättern, was die Gefahr von Frostrissen erhöht.
Mulchsaat Raps nach Winterweizen funktioniert erfahrungsgemäß gut. Trotz Stroh dürfen max. 60 kg N-feldfallend  im Herbst ausgebracht werden. © BWSBMulchsaat Raps nach Winterweizen funktioniert erfahrungsgemäß gut. Trotz Stroh dürfen max. 60 kg N-feldfallend  im Herbst ausgebracht werden. © BWSBMulchsaat Raps nach Winterweizen funktioniert erfahrungsgemäß gut. Trotz Stroh dürfen max. 60 kg N-feldfallend  im Herbst ausgebracht werden. © BWSBMulchsaat Raps nach Winterweizen funktioniert erfahrungsgemäß gut. Trotz Stroh dürfen max. 60 kg N-feldfallend  im Herbst ausgebracht werden. © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619054407821.jpg]
Mulchsaat Raps nach Winterweizen funktioniert erfahrungsgemäß gut. Trotz Stroh dürfen max. 60 kg N-feldfallend im Herbst ausgebracht werden. © BWSB
Weitere Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Schwefel müssen dem Raps bereits im Herbst ausreichend zur Verfügung stehen. Empfehlenswert ist auch eine Kalkung zum Anbau. Das hebt nicht nur den pH-Wert im Boden, sondern sorgt auch für eine gute Bodenstruktur und wirkt vorbeugend gegen Fruchtfolgekrankheiten wie Kohlhernie.

Zwischenfrüchte als Nährstoffspeicher

Generell wird keine Düngung zu Zwischenfrüchten empfohlen. Der zeitlich optimale Anbau je nach Zwischenfruchtart bzw. -gemenge stellt den wichtigsten Einfluss auf eine ausreichende Bestandsentwicklung mit Entfaltung der zahlreichen Vorteile (Grundwasserschutz, Erosions- = Oberflächengewässerschutz, Unkrautunterdrückung, …) dar. Zwischenfrüchte haben vor allem in stickstoffaustragungsgefährdeten Gebieten – neben vielen anderen Aufgaben – die Aufgabe, die vorhandenen Rest-Nmin-Werte im Boden zu konservieren. Die durch die Zwischenfrüchte gespeicherten Nährstoffe werden somit für die Folgefrucht verfügbar. Bei Bedarf, z.B. nach stickstoffzehrenden frühräumenden Hauptfrüchten wie Getreide, insbesondere wenn das Getreidestroh am Feld bleibt, und folgendem Zwischenfruchtanbau, insbesondere wenn N-zehrende Zwischenfrüchte (Kreuzblütler wie Senf, Ölrettich, Meliorationsrettich, Kresse) angebaut werden, oder in Hanglagen zum Erosionsschutz, ist gegebenenfalls eine geringfügige N-Düngung von ca. 20 bis 30 kg N/ha (jahreswirksam) sinnvoll.

Es ist zu beachten, dass die Düngung zur Zwischenfrucht der folgenden Hauptfrucht angerechnet werden muss – mit Ausnahme einer Futternutzung der Zwischenfrucht. Diese Düngung sollte vor dem Anbau der Zwischenfrüchte mit unmittelbarer Einarbeitung erfolgen. Ab Anfang September wird von einer Zwischenfruchtdüngung abgeraten.
Früh gebaute Zwischenfruchtbestände mit einem hohen Kreuzblütler-Anteil können eine große Menge Stickstoff aufnehmen und für die Folgekulturen speichern. © BWSBFrüh gebaute Zwischenfruchtbestände mit einem hohen Kreuzblütler-Anteil können eine große Menge Stickstoff aufnehmen und für die Folgekulturen speichern. © BWSBFrüh gebaute Zwischenfruchtbestände mit einem hohen Kreuzblütler-Anteil können eine große Menge Stickstoff aufnehmen und für die Folgekulturen speichern. © BWSBFrüh gebaute Zwischenfruchtbestände mit einem hohen Kreuzblütler-Anteil können eine große Menge Stickstoff aufnehmen und für die Folgekulturen speichern. © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619068578646.jpg]
Früh gebaute Zwischenfruchtbestände mit einem hohen Kreuzblütler-Anteil können eine große Menge Stickstoff aufnehmen und für die Folgekulturen speichern. © BWSB

Beginn Düngeverbot und Düngeobergrenze beachten

Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Herbstdüngung sind in der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) festgeschrieben. In den letzten Jahren kam es dabei zu strengeren Auflagen bei Strohdüngung und Düngeobergrenzen im Herbst. Bei der Anlage von Gründecken dürfen im Zeitraum von der Ernte der Vorfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums max. 60 kg/ha Gesamtstickstoff (feldfallend) gedüngt werden. Die Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln und Klärschlamm – ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, entwässertem Klärschlamm und Klärschlammkompost – darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen. Das heißt, dass die oben betroffenen N-Düngemittel (Gülle, etc.) nicht mehr zur Strohrotte ausgebracht werden dürfen. Dies gilt sowohl für Mais- als auch Getreidestroh. Wird jedoch nach diesen Hauptkulturen noch eine Folgekultur (Zwischenfrucht oder Hauptfrucht) angebaut, ist eine Düngung zulässig (max. 60 kg Nfeldfallend).
Gülle auf Maisstroh ist nur dann erlaubt  wenn anschließend eine Winterung folgt. © BWSBGülle auf Maisstroh ist nur dann erlaubt  wenn anschließend eine Winterung folgt. © BWSBGülle auf Maisstroh ist nur dann erlaubt  wenn anschließend eine Winterung folgt. © BWSBGülle auf Maisstroh ist nur dann erlaubt  wenn anschließend eine Winterung folgt. © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619046955578.jpg]
Gülle auf Maisstroh ist nur dann erlaubt, wenn anschließend eine Winterung folgt. © BWSB
Die NAPV bietet bei Winterungen, z.B. Weizen, hinsichtlich Düngezeitpunkt und -menge einen größeren Spielraum als aus fachlicher Sicht notwendig. Sperrfristen in der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen" sind strenger geregelt. Sie verfolgt das Ziel, die stoffliche Belastung von Grundwässern durch die Umsetzung einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung von Ackerflächen in nitratbelasteten bzw. -gefährdeten Gebieten zu reduzieren.
Düngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSBDüngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSBDüngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSBDüngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619039648367.jpg]
Düngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSB

Zur Klarstellung werden in Verbindung mit anderen Bestimmungen einige Beispiele angeführt:

  • Maisernte am 17. Oktober – Gülleausbringung (28 Nff = N in feldfallender Wirkung) am 19. Oktober – Weizenanbau am 21. Oktober - nein, nicht erlaubt (Sperrfrist)
  • Maisernte am 13. Oktober – Gülleausbringung (54 kg Nff) am 14. Oktober – Weizenanbau am 16. Oktober - CC ja, erlaubt (wobei die Ausbringung von 54 kg Nff zu Weizen im Herbst im Hinblick auf die bedarfsgerechte Düngung kritisch zu betrachten ist!) - GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20. September beginnt.
  • Maisernte am 12. Oktober - Gülleausbringung (25 kg Nff) am 13. Oktober – Weizenanbau am 17. Oktober - CC ja, erlaubt (falls unbedingt erforderlich); - GW 2020 nein, da das Düngeverbot mit 20. September beginnt.
  • Maisernte am 22. Oktober - Gülleausbringung (24 kg Nff) - keine Kultur im Herbst - nein, nicht erlaubt (Sperrfrist)
  • Maisernte am 1. Oktober - Gülleausbringung (70 kg Nff) am 3. Oktober – Weizenanbau am 10. Oktober - nein, nicht erlaubt, da nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums maximal 60 kg Nff/ha ausgebracht werden dürfen
  • Wintergerstenernte am 30. Juni - Gülleausbringung (70 kg Nff) am 1. Juli - Feldfutteranbau am 5. Juli - Ernte am 2. Oktober – CC und GW 2020 ja, erlaubt, wenn es sich um Feldfutter ohne Leguminosen handelt. Da Feldfutter als "Hauptfrucht" gesehen werden kann, wäre 60 kg Nff-Grenze nicht anzuwenden.
  • Wintergerstenernte am 1. Juli - Gülleausbringung (71 kg Nff) am 2. Juli - Feldfutteranbau am 6. Juli - Ernte am 5. Mai des Folgejahres, Maisanbau am 7. Mai des Folgejahres - nein, nicht erlaubt, denn es handelt sich um keine Hauptfrucht, sondern um eine "Zwischenfrucht" - hier ist die Obergrenze mit 60 kg Nff ab Ernte letzte Hauptfrucht schlagend.
  • Wintergerstenernte am 2. Juli - Gülleausbringung (72 kg Nff) am 3. Juli – Zwischenfruchtanbau am 7. Juli - nein, nicht erlaubt, da nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Beginn des Verbotszeitraums maximal 60 kg Nff/ha ausgebracht werden dürfen

Ausreichender Lagerraum: Grundvoraussetzung für den Grundwasserschutz

Um die Herbstdüngung nach den oben angeführten rechtlichen und den ÖPUL-Bedingungen sowie nach fachlich-pflanzenbaulichen Aspekten umsetzen zu können, ist eine ausreichende Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger Grundvoraussetzung. Es sollte immer der aktuelle Bedarf der Kultur der Anlass für eine Stickstoffgabe sein und nicht die Kubatur der Wirtschaftsdüngerlagerstätte.
Ausreichend Lagerraum erhöht die Flexibilität und bietet die Möglichkeit pflanzenbedarfsorientiert zu düngen. © BWSBAusreichend Lagerraum erhöht die Flexibilität und bietet die Möglichkeit pflanzenbedarfsorientiert zu düngen. © BWSBAusreichend Lagerraum erhöht die Flexibilität und bietet die Möglichkeit pflanzenbedarfsorientiert zu düngen. © BWSBAusreichend Lagerraum erhöht die Flexibilität und bietet die Möglichkeit pflanzenbedarfsorientiert zu düngen. © BWSB[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619042452494.jpg]
Ausreichend Lagerraum erhöht die Flexibilität und bietet die Möglichkeit pflanzenbedarfsorientiert zu düngen. © BWSB
Zum vorigen Artikel voriger Artikel

Gülle nach Mais - Ja, dürfen s' denn das?

Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Maisstroh – "Verstecken oder nützen" – Praxisteil

Broschüre

  • Richtlinie für die sachgerechte Düngung - 7. Auflage © Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz  BMLFUW

    Richtlinie für die sachgerechte Düngung im Ackerbau und Grünland - 7. Auflage

    Anleitung zur Interpretation von Bodenuntersuchungsergebnissen mit darauf abgeleiteten Düngeempfehlungen

Weitere Fachinformation

  • Jedenfalls eine Besichtigung wert – Begrünungen im Herbst
  • Boden.Wasser.Schutz.Tagung 2019
  • Zwischenfrüchte jetzt anschauen!
  • Heimische Böden sind fit
  • Saattechnik für Mulch- und Direktsaat
  • Hirse - eine Alternative
  • Ergebnisse vom Rapsdüngungsversuch in Bad Wimsbach-Neydharting
  • Ist eine Düngung zur Wintergerste im Herbst überhaupt notwendig?
  • Gülle nach Mais - Ja, dürfen s' denn das?
  • Wann macht eine Herbstdüngung Sinn?
  • 1(current)
  • 2
  • 3
31 Artikel | Seite 1 von 4

LK Beratung Pflanzenbau

Beratung-Pflanzenbau © Archiv

Ackerbau & Grünland

Beratungsangebot der LK Steiermark nutzen!

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Steiermark
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Steiermarkhof
  • Rinderzucht Steiermark
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at
  • lk-konsument.at
  • lkdigital.at

Über uns

Lk Online © 2019 stmk.lko.at

Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz

Telefon: +43 (0) 316 8050-0
E-Mail: office@lk-stmk.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung

Newsletter
Facebook Youtube
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619063186463.jpg]
Wintergerste nach Vorfrucht Raps ist meist sehr gut entwickelt. © BWSB
Getreidestroh braucht zur Verrottung Stickstoff. 10 t Weizen liefern 8 t Stroh. © BWSB
Getreidestroh braucht zur Verrottung Stickstoff. 10 t Weizen liefern 8 t Stroh. © BWSB
 © Yara 2013
© Yara 2013
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619054407821.jpg]
Mulchsaat Raps nach Winterweizen funktioniert erfahrungsgemäß gut. Trotz Stroh dürfen max. 60 kg N-feldfallend im Herbst ausgebracht werden. © BWSB
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619068578646.jpg]
Früh gebaute Zwischenfruchtbestände mit einem hohen Kreuzblütler-Anteil können eine große Menge Stickstoff aufnehmen und für die Folgekulturen speichern. © BWSB
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619046955578.jpg]
Gülle auf Maisstroh ist nur dann erlaubt, wenn anschließend eine Winterung folgt. © BWSB
Düngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSB
Düngeverbote im Herbst lt. CC und ÖPUL © BWSB
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.10.09%2F1570619042452494.jpg]
Ausreichend Lagerraum erhöht die Flexibilität und bietet die Möglichkeit pflanzenbedarfsorientiert zu düngen. © BWSB