Vorzeitige Gülledüngung im Grundwasserschutzgebiet – Antragsberatung ausgesetzt
Aufgrund mehrerer in den Tagen 27. und 28. März 2017 aufgetretener Fragen zur gegenständlichen Angelegenheit und großer Unsicherheiten hinsichtlich der zu erwartenden Entscheidungen der Behörden zu den Anträgen, wurde der Beschluss gefasst, die Unterstützung der Umweltberater zum Antrag auf vorgezogene Gülleausbringung zum Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg einzustellen.
Besonders in der Frage Flurabstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel, der oftmals nicht festgestellt werden konnte und daher nachzureichen wäre, sind die Entscheidungen der Behörde nicht absehbar und können bei Ablehnungen zu erheblichen Konsequenzen und Haftungsfragen, sowohl für den Landwirt als auch für die Kammer, führen.
Nachdem die Langfristwetterprognosen ziemlich stabil sind und Regen (leider) kaum in Sicht ist, ist den Landwirten zu empfehlen, mit der Ausbringung bis zum 2. April zu warten. Natürlich können Landwirte, die vollständige Anträge selbstständig einbringen und hinsichtlich aller geforderten Beilagen in der Norm sind, auf eigene Verantwortung weiterhin Schritte in diese Richtung setzen.
Besonders in der Frage Flurabstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel, der oftmals nicht festgestellt werden konnte und daher nachzureichen wäre, sind die Entscheidungen der Behörde nicht absehbar und können bei Ablehnungen zu erheblichen Konsequenzen und Haftungsfragen, sowohl für den Landwirt als auch für die Kammer, führen.
Nachdem die Langfristwetterprognosen ziemlich stabil sind und Regen (leider) kaum in Sicht ist, ist den Landwirten zu empfehlen, mit der Ausbringung bis zum 2. April zu warten. Natürlich können Landwirte, die vollständige Anträge selbstständig einbringen und hinsichtlich aller geforderten Beilagen in der Norm sind, auf eigene Verantwortung weiterhin Schritte in diese Richtung setzen.