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18.07.2023 | von Dipl.-Ing. Thomas Weber - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Vorgangsweise bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

Bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen handelt es sich um Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbar waren und deren Folgen trotz aller aufgewendeten Sorgfalt nicht vermieden hätten werden können.

Hagel
Treten höhere Gewalt oder außerordentliche Umstände ein, ist dies der AMA innerhalb von drei Wochen zu melden. © Tobias Hämmer auf Pixabay
Im Laufe eines Antragsjahres kann es immer wieder zu Ereignissen kommen, welche die Einhaltung der beantragten Flächenbewirtschaftung beziehungsweise eingegangenen Fördermaßnahmen teilweise oder ganz verunmöglichen, ohne dass die antragstellende Person auf das Eintreten eines solchen Ereignisses eine wesentliche Einflussmöglichkeit hat.

Folgende Ereignisse werden vor diesem Hintergrund als höhere Gewalt anerkannt:
  • Tod oder länger andauernde Berufsunfähigkeit der antragstellenden
  • Schwere Naturkatastrophe
  • Zerstörung von Landschaftselementen
  • Anzeigepflichtige Seuchen, Pflanzenkrankheiten oder Pflanzenschädlinge
  • Enteignung des Betriebes
  • Dauerhafte Abtretung oder vorübergehende Grundinanspruchnahme von mindestens 0,30 ha förderfähiger Fläche an die öffentliche Hand
  • Tod eines Tieres durch Blitzschlag, Steinschlag oder Riss durch große Beutegreifer
  • Riss durch große Beutegreifer
  • Behördliche Anordnungen zur Eindämmung von quarantänebedürftigen ansteckenden Krankheiten
  • Entfernung von Neophyten
  • Grundstückszusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren bei mehrjährigen Verpflichtungen
Weitere Details zu den berücksichtigbaren Ereignissen und dafür notwendigen Nachweisen finden sich im AMA Merkblatt "Mehrfachantrag" unter https://www.ama.at/formulare-merkblaetter.

Ereignisse samt Nachweismöglichkeiten

Folgende Ereignisse werden als höhere Gewalt anerkannt, wenn die dafür notwendigen Nachweise vorgelegt werden können:

Ereignis Gültiger Nachweis
Tod der antragstellenden Person oder einer am Betrieb maßgeblich eingebundenen Person Sterbeurkunde und Einantwortungsbeschluss
Länger andauernde Berufsunfähigkeit der antrag-stellenden Person Ärztliches Attest
Schwere Naturkatastrophe oder ein schweres Wetterereignis, welche/s den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht Schadensprotokolle Hagelversicherung, Fotos, Gemeindebestätigung
Zerstörung von Landschaftselementen Fotos, Gemeindebestätigung
Anzeigepflichtige Seuche, Ausbruch einer Pflanzenkrankheit oder Auftreten eines Pflanzen-schädlings Bestätigung Amtstierarzt, Keulungsbescheid, Bestätigung Landesregierung
Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese Enteignung am Tag der Einreichung des Antrags nicht vorherzusehen war Enteignungsbescheid
Dauerhafte Abtretung von mindestens 0,30 ha förderfähiger Fläche an die öffentliche Hand Abtretungsurkunde
Vorübergehende Grundinanspruchnahme von mindestens 0,30 ha förderfähiger Fläche im öffentlichen Interesse Bestätigung für Grundinanspruchnahme (z. B. durch ASFINAG, ÖBB, Netzbetreiber…)
Tod eines Tieres durch Blitzschlag, Steinschlag oder Riss durch große Beutegreifer Bestätigung Tierarzt, Ergebnis DNA Beprobung, Bestätigung des Bären/-Wolfsbeauftragten
Vorzeitiger Abtrieb einer Herde bei auf derselben Alm oder Weide erfolgtem Riss durch große Beutegreifer Ergebnis DNA Beprobung, Bestätigung des/der Bären-/Wolfsbeauftragten
Behördliche Anordnungen zur Eindämmung oder Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten oder anderen quarantänebedürftigen ansteckenden Krankheiten sowie zur Entfernung von Neophyten Behördliche Anordnung, Bestätigung des/der Feuerbrandbeauftragten
Grundstückszusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren, die die Einhaltung mehrjähriger Verpflichtungen durch Änderung der Lage der Fläche vorübergehend unmöglich machen Behördliche Anordnung

Meldung höherer Gewalt

Tritt ein solches Ereignis ein, ist es innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist, im eAMA im entsprechenden Formular unter "Eingaben -> Andere Eingaben" zu melden. Nach Möglichkeit sind die erforderlichen Nachweise bereits bei der Meldung hochzuladen oder ansonsten ehestmöglich nachzureichen. Für höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände bei tierbezogenen Maßnahmen, insbesondere auf Almen oder Gemeinschaftsweiden, sind bei einzelnen Ereignissen gesonderte Meldewege vorgesehen und im Merkblatt der AMA genauer beschrieben. Die Meldung samt Nachweisen ist in jedem Fall für etwaige Vor-Ort-Kontrollen aufzubewahren und im Zweifelsfall vorzulegen.

Gebietsübergreifende Meldung

Bei überregionalen Wetterereignissen (z.B. Überschwemmung, Hagelunwetter) kann die Landwirtschaftskammer stellvertretend für alle betroffenen Personen eines Gebiets eine Fristwahrungsmeldung vornehmen. In bestimmten Fällen (z.B. Landschaftselemente, nicht rekultivierbare Flächen bei mehrjährigen Verpflichtungen) ist dennoch ehestmöglich eine zusätzliche einzelbetriebliche Meldung erforderlich.

Einhaltung ÖPUL-Mindestbewirtschaftungsdauer

Mit Wirksamkeit 2023 ist bei Ackerkulturen, welche infolge eines schweren Wetterereignisses, regional auftretender ungünstiger Witterungsbedingungen oder eines regional auftretenden Schädlingsbefalls einen unregelmäßigen bzw. lückigen Bestand aufweisen, keine höhere Gewalt zu melden, wenn dennoch eine entsprechende Pflege des verbliebenen Aufwuchses sowie dessen Ernte erfolgt. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle ist der Sachverhalt durch Nachweise wie Fotos oder Schadensprotokoll der Hagelversicherung zu plausibilisieren. Wird infolge des Ereignisses eine andere Kultur angebaut oder Nutzung vorgenommen, ist dies im MFA zu korrigieren und bedarf ebenfalls keiner Meldung höherer Gewalt. Erfolgt hingegen keine Ernte ist eine Meldung höherer Gewalt samt Hochladen entsprechender Nachweise weiterhin notwendig.

Links zum Thema

  • Merkblatt "Mehrfachantrag"

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Steiermark

  • AMA informiert über die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2024

  • Flächenmonitoring - erste Erkenntnisse des Antragsjahres 2023

  • ID Austria ersetzt ab 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur

  • Agrarmarketingbeitrag 2023 ausschließlich über den Mehrfachantrag

  • AMA: Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 fixiert

  • Freischaltung der Handy-Signatur nur noch bis 4. Dezember 2023 möglich

  • AMA MFA Fotos App wird um neue Funktionalitäten erweitert

  • Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend

  • Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vorgangsweise bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Kartierung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Änderungen und Meldungen im Weinbaukataster möglichst zeitnah vornehmen

  • Mein Postkorb: Schreiben durch AMA in elektronischer Form

  • Neuerungen bei der Beantragung von gealpten Pferden und anderen Equiden

  • MFA 2023: Antragsfrist endet am 17. April

  • Geolokalisierte Fotos richtig aufnehmen und übermitteln

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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