Verlustersatz II für Schweinebauern [Update 2.2., 10 Uhr]
Die seit zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie bringt Schweinebäuerinnen und Schweinebauern aufgrund von Absatzausfällen in der Gastronomie in Existenznot. Omikron und Afrikanische Schweinepest haben enorme finanzielle Einbußen zur Folge. Der Verlustersatz II sorgt für Entlastung.
Das Gesamtvolumen des nunmehr zweite Pakets beträgt 20 Mio. Euro. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden.
Voraussetzungen für die Unterstützung:
- Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
- Ein Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags im Betriebszwieg ist Voraussetzung für den Zuschuss.
- 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die Förderung wird mit 100.000 Euro gedeckelt.
- Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA).