Verlust-Ersatz für hauptbetroffene landwirtschaftliche Sparten kommt
Geforderten Verlust-Ersatz für Landwirtschaft erreicht
Verlustersatz von 70 Prozent, Antragstellung ab 15. Februar möglich
Weil die bäuerlichen Betriebe und die verschiedenen Sparten in der Landwirtschaft unterschiedlich hart vom Absatzeinbruch betroffen sind, wird der Verlust für die betroffenen Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt dieser eine bestimmte Höhe, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Förderung gewährt. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten. Die Abwicklung erfolgt mittels Antragstellung bei der Agrarmarkt Austria (AMA). Bei entsprechend nachgewiesenem Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 können Landwirte den Verlustersatz beantragen. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate von 2019 und 2020. Die Antragstellung ist ab 15. Februar möglich.
Sichere Versorgung wird unterstützt
„Eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln ist das zentrale Anliegen der heimischen Bäuerinnen und Bauern. Das haben sie im Ausnahmejahr 2020 eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, unterstreicht Präsident Franz Titschenbacher. Und weiter: „Wir wollen uns auch für die Zukunft den hohen Selbstversorgungsgrad mit inländischen Qualitätslebensmitteln erhalten. Dieser kann nur erhalten werden, wenn die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf den Höfen gegeben ist. Die jetzt beschlossene Unterstützung ist ein wichtiger Meilenstein dafür“, so Titschenbacher.