Tierschutz Teil 1 - Milch- und Mutterkühe
Bei älteren Liegeboxenlaufställen für Milch- und Mutterkühe, die vor dem 1. Jänner 2005 errichtet wurden und damals Vorbildwirkung hatten, stellt sich heute die Frage, ob sowie in welcher Form diese weiterbetrieben werden können. Vor allem zu schmale Lauf- und Fressgangbreiten aber auch zu kurze oder zu schmale Liegeboxen sind ein Problem.
Beispiel als Orientierung
Dabei stellt sich die Frage, ob für diese Ställe noch die Zehn-Prozent-Toleranzregelung in Anspruch genommen oder ob um ein Gutachten bei der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz angesucht werden kann. Anhand eines Praxisbeispiels haben wir einen anonymisierten Musterfall mit der Bitte um Prüfung an die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz herangetragen und nachfolgende Einschätzungen sowie Empfehlungen erhalten.
Beispiel: Milchviehbetrieb mit Liegeboxenlaufstall als Download
Ansprechpersonen in der Landwirtschaftskammer
In fachlichen Fragen beziehungsweise zum Nachweis der „Unverhältnismäßigkeit eines Anpassungsbedarfs“ (Umbaus) unterstützt das Referat Bauberatung der Landwirtschaftskammer, Dipl.-Ing. Walter Breininger, Tel. 0316/8050-1313, E-Mail: walter.breininger@lk-stmk.at.