Tiergesundheitsdienst
Der Tiergesundheitsdienst bietet Landwirten die Voraussetzung, den hohen Ansprüchen und Erwartungen von Konsumenten, Handelsketten und nicht zuletzt dem Gesetzgeber im Hinblick auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft gerecht zu werden. Der TGD als „Eigenkontrollsystem“ wird zudem künftig eine nicht unwesentliche Rolle in der Umsetzung der Tiergesundheitsstrategie der EU bzw. der nationalen Neuausrichtung des Tierseuchenrechtes spielen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage www.tgd.at oder in der Broschüre, die Ihnen im Linkbereich zur Verfügung steht.
Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes
Zum Einstieg in den Tiergesundheitsdienst ist die Absolvierung der Grundausbildung für die jeweilige Tierart notwendig. Um eine laufende Weiterbildung und somit höchstmögliche Standards zu garantieren, verpflichten die TGD-Teilnehmer sich, innerhalb von vier Jahren vier TGD-Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Die Weiterbildung kann vom TGD-Tierhalter, von einem im gegenständlichen TGD-Betrieb lebenden Familienangehörigen oder von einem in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD-Tierhalter stehenden Betriebsangehörigen absolviert werden.
Das aktuelle Kursprogramm für die kommenden Monate finden Sie in der aktuellen Ausgabe der BK Aktuell oder unter untenstehenden Link zum Bildungsangebot des LFI Steiermark.
Das aktuelle Kursprogramm für die kommenden Monate finden Sie in der aktuellen Ausgabe der BK Aktuell oder unter untenstehenden Link zum Bildungsangebot des LFI Steiermark.