Teure Cross-Compliance-Fehler vermeiden
Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat bei der Überprüfung der Cross-Compliance (Grundanforderung an die Betriebsführung) im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen vor allem bei den Standards "Tierkennzeichnung“, "Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat“ sowie "Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ vermehrt Verstöße festgestellt. Zur Einhaltung der Cross-Compliance-(CC)-Standards (siehe AMA-Merkblätter) sind alle Betriebe verpflichtet, die Direktzahlungen (Betriebsprämie, gekoppelte Stützung), Öpul-Prämien, eine Ausgleichszulage (AZ) sowie Zahlungen des Weinsektors erhalten. Festgestellte Verstöße verringern die Zahlungen. Jedes Jahr kommt es österreichweit bei rund 1.500 Betrieben zu Kürzungen zwischen 1 und 5%.
Völlige Kürzung möglich
Bei einer geringen Anzahl an Betrieben wurde wiederholt derselbe Verstoß festgestellt - hier wird der Kürzungsprozentsatz mit drei multipliziert (Kürzung bis 15% möglich). Einige wenige Betriebe haben "vorsätzlich“ Standards nicht eingehalten, dies hat eine Kürzung von mindestens 20 bis 100% zur Folge.
Tierkennzeichnung
In der Tierkennzeichnung werden die Anforderungen Betriebsregistrierung/Datenbankmeldungen, Bestandsregister und Kennzeichnung der Tiere geprüft. Verstöße gab es vor allem bei den Rinderdatenbankmeldungen (keine oder verspätete Meldung) und bei der Führung des Bestandsregisters.
Rinderkennzeichnung
Die Kennzeichnung mit Ohrmarken muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt eines Kalbes erfolgen. Jede Geburt und Bestandsveränderung muss innerhalb von sieben Tagen an die Rinderdatenbank gemeldet werden. Die Führung eines Bestandsverzeichnisses ist verpflichtend. Sämtliche Meldungen sowie die Führung des Bestandsverzeichnisses können über das Internet (www.eama.at) erfolgen.
Tierschutz
Die Einhaltung der Tierhaltungsanforderungen wird gemäß Tierschutzgesetz geprüft. Vor allem die Vorgaben zur Unterbringung der Tiere sowie die Fütterungs- und Tränkanlagen rufen vereinzelt Beanstandungen hervor. Die Verwendung von Tierarzneimitteln muss dokumentiert werden. Beispielsweise müssen Mittel in Register eingetragen beziehungsweise Arzneimittelabgabebelege des Tierarztes abgelegt werden.
Nährstoffmanagement
Beim Standard "Nitrat“ gab es Beanstandungen bei der Düngerlagerung (zu wenig Lagerkapazitäten, keine befestigten Mistlagerstätten), bei den Regeln für Feldmieten (Vorlagerung, Abstand zu Oberflächengewässern, Standortwechsel) und bei der Stickstoffdokumentation.
Schutz der Gewässer
Das Aktionsprogramm Nitrat gilt bundesweit für alle Betriebe. Es enthält eine zeitliche und mengenmäßige Beschränkung der Ausbringung stickstoffhältiger Düngemittel. Eine Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten für Wirtschaftsdünger ist Voraussetzung. Weiters beinhaltet es Regelungen für die Ausbringung entlang von Gewässern und auf Hanglagen sowie das Führen von Aufzeichnungen.
Richtiger Umgang mit Wirkstoffen
Der CC-Standard "Pflanzenschutzmittel“ beinhaltet die korrekte Verwendung von zugelassenen Pflanzenschutzpräparaten, die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen, die persönliche Eignung des Verwenders (Sachkundigkeit/Ausbildungsbescheinigung) sowie die sachgemäße Lagerung und die Führung von Aufzeichnungen über die verwendeten Pflanzenschutzmittel.
Pflanzenschutz
Es dürfen nur in Österreich zugelassene sowie genehmigte Pflanzenschutzmittel entsprechend den Zulassungsbestimmungen verwendet werden. Die sachgemäße Verwendung umfasst die Befolgung der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis sowie die sachgemäße Lagerung. Die persönliche Eignung des Anwenders muss mittels Sachkundenachweis beziehungsweise Ausbildungsbescheinigung nachgewiesen werden.