07.02.2019 |
von Dipl. Päd. Ing. Josef Weber
Rohmilch: Qualitätsermittlung mit Deutschland abgestimmt
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.02.07%2F1549531771824153.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2019.02.07/1549531771824153.jpg?m=MzYzLDI3Mg%3D%3D&_=1549531871)
So werden die Bewertung der Keimzahl und somatischen Zellen angepasst und die Umrechnung der Impulszahl des Keimzähl-Gerätes in die Keimzahl aktualisiert. Die Messobergrenze für die Keimzahl wird mit 9.999.000 Keimen festgelegt. Die Keime in der Anlieferungsmilch werden mit Hilfe der floureszenzoptischen Zählmethode automatisch bestimmt. Für jeden Keim registriert das Gerät einen Lichtimpuls.
Die EU gibt als Referenzmethode die "Plattenkeimzahl“ nach EN ISO 4833 vor. "Koloniebildende Einheiten“ werden auch kurz als "Keimzahl“ bezeichnet. Aus jedem lebensfähigen Keim, aber auch aus Aggregaten von Keimen, entsteht jeweils eine Kolonie. Daher muss die ermittelte Impulszahl des Gerätes in die Keimzahl/ml umgerechnet werden.
Zur Harmonisierung mit Deutschland wird in Österreich nun ab 1. Jänner 2019 eine Angleichung an die deutsche Umrechnungsgleichung vorgenommen. Die AMA ist laut Erzeuger-Rahmenbedingungen-VO für die technischen Details, für die Einstufung der Milch zuständig und hat alle Milchprüfringe und Qualitätslabors von den Änderungen informiert.
Die EU gibt als Referenzmethode die "Plattenkeimzahl“ nach EN ISO 4833 vor. "Koloniebildende Einheiten“ werden auch kurz als "Keimzahl“ bezeichnet. Aus jedem lebensfähigen Keim, aber auch aus Aggregaten von Keimen, entsteht jeweils eine Kolonie. Daher muss die ermittelte Impulszahl des Gerätes in die Keimzahl/ml umgerechnet werden.
Zur Harmonisierung mit Deutschland wird in Österreich nun ab 1. Jänner 2019 eine Angleichung an die deutsche Umrechnungsgleichung vorgenommen. Die AMA ist laut Erzeuger-Rahmenbedingungen-VO für die technischen Details, für die Einstufung der Milch zuständig und hat alle Milchprüfringe und Qualitätslabors von den Änderungen informiert.
Ermittlung der Qualitätsstufen
Bis 31. Dezember 2018 wurde zur Ermittlung der Qualitätsstufen für die Keimzahl das arithmetische Mittel des Abrechnungsmonats verwendet. Ab 1. Jänner 2019 wird das geometrische Mittel des Abrechnungsmonats und des davorliegenden Monats zur Einstufung in die Qualitätsklassen S, I oder II herangezogen. Bei der Bewertung der Zellzahl wird ebenfalls ausschließlich das geometrische Mittel errechnet. Dabei werden die Ergebnisse des Abrechnungsmonats und der beiden davorliegenden Monate herangezogen.
Insgesamt betrachtet, wirken sich die geplanten Änderungen aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Analysegeräte, der Harmonisierung mit Deutschland und der EU-Rechtsvorschriften nur geringfügig auf die Einstufung der Rohmilch in die Qualitätsklassen aus.
Insgesamt betrachtet, wirken sich die geplanten Änderungen aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Analysegeräte, der Harmonisierung mit Deutschland und der EU-Rechtsvorschriften nur geringfügig auf die Einstufung der Rohmilch in die Qualitätsklassen aus.