Neues Handbuch unterstützt bei der Umsetzung der Schweine-Gesundheitsverordnung
Diese Unterlage dient den Schweinehaltern als Leitfaden zur Umsetzung der einzelnen Richtlinien sowie der amtlichen Kontrolle als Maßstab in der Bewertung des einzelbetrieblichen Umsetzungsgrades dieser Verordnung. Beide Seiten bedienen sich also der gleichen Unterlage.
Im Handbuch wird die Verordnung Punkt für Punkt abgearbeitet. Unter "erfüllt wenn" ist jeweils das notwendige Mindestmaß einer Umsetzung beschrieben. Unter "Empfehlungen" gibt es Ratschläge, die als freiwillige zusätzliche Maßnahmen zu verstehen sind. Noch im ersten Quartal 2023 wird ein Fotobuch mit Beispielen gelungener Umsetzungen veröffentlicht.
Im Handbuch wird die Verordnung Punkt für Punkt abgearbeitet. Unter "erfüllt wenn" ist jeweils das notwendige Mindestmaß einer Umsetzung beschrieben. Unter "Empfehlungen" gibt es Ratschläge, die als freiwillige zusätzliche Maßnahmen zu verstehen sind. Noch im ersten Quartal 2023 wird ein Fotobuch mit Beispielen gelungener Umsetzungen veröffentlicht.
Vollständige Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen hat oberste Priorität
In der Schweinehaltung stellen Krankheiten und Tierseuchen eine besondere, auch wirtschaftliche Bedrohung dar. So ist etwa die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), aber auch anderer Infektionskrankheiten wie z.B. PRRS ein ernsthaftes Bedrohungspotenzial für unsere Bestände. Die ASP hat sich beispielsweise in Polen, Lettland, Litauen und Ungarn von Osten kommend dermaßen verankert, dass von einer weiteren Ausbreitung Richtung Österreich ausgegangen werden muss.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat daher die Schweinegesundheits-Verordnung zum Schutz heimischer Schweinebestände veröffentlicht, welche seit 1. Jänner 2017 verpflichtend in Kraft ist. Diese Verordnung schafft durch Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen die Grundlage, um den genannten Gefährdungen konsequent begegnen zu können. Die Schweinegesundheits-VO schafft verbindliche Grundlagen, um schweinehaltende Betriebe von externen (Wildschweine, TKV, Futtermittel, etc.) und internen Gefährdungen (zwischen den Produktionseinheiten) bestmöglich schützen zu können. Weiters ist für den Export von österreichischem Schweinefleisch u.a. in Drittstaaten eine dementsprechende einheitliche und verbindliche Regelung Grundvoraussetzung.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat daher die Schweinegesundheits-Verordnung zum Schutz heimischer Schweinebestände veröffentlicht, welche seit 1. Jänner 2017 verpflichtend in Kraft ist. Diese Verordnung schafft durch Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen die Grundlage, um den genannten Gefährdungen konsequent begegnen zu können. Die Schweinegesundheits-VO schafft verbindliche Grundlagen, um schweinehaltende Betriebe von externen (Wildschweine, TKV, Futtermittel, etc.) und internen Gefährdungen (zwischen den Produktionseinheiten) bestmöglich schützen zu können. Weiters ist für den Export von österreichischem Schweinefleisch u.a. in Drittstaaten eine dementsprechende einheitliche und verbindliche Regelung Grundvoraussetzung.
Die Verordnung gilt für alle Betriebe, in denen Schweine gezüchtet und/oder zu Erwerbszwecken gehalten werden. Darunter fallen beispielsweise auch Streichelzoos, Schaugatter/Gehege oder Wildschweingatter/-gehege sowie Schweine, die nicht in Verkehr gebracht, jedoch für den Eigenbedarf geschlachtet werden.