Mindestbewirtschaftungskriterien
Folgende Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung sind auf allen förderfähigen und in die Maßnahmen eingebrachten Flächen zu erfüllen, sofern in der Maßnahmenbeschreibung keine abweichenden Bestimmungen festgelegt sind:
Ackerflächen (ausgenommen Ackerfutterflächen) und Flächen im geschützten Anbau:
in den vorgenannten Nutzungsbereichen: Gepflegte (mindestens ein Mal pro Jahr zumindest gehäckselte) Gründecke.
- ordnungsgemäßer Anbau und
- jährliche ordnungsgemäße Pflege von Fläche und Aufwuchs und
- Ernten und Verbringen des Erntegutes.
- ordnungsgemäßes Auspflanzen und
- jährliche ordnungsgemäße Pflege von Fläche und Aufwuchs und
- Ernten und Verbringen des Erntegutes.
- jährlich mindestens einmal vollflächige Mahd und Verbringen des Mähgutes oder
- jährliche vollflächige Beweidung
- auf Bergmähdern: mindestens alle 2 Jahre einmal vollflächige Mahd und Verbringen des Mähgutes.
in den vorgenannten Nutzungsbereichen: Gepflegte (mindestens ein Mal pro Jahr zumindest gehäckselte) Gründecke.