MFA-Erfassung: Kein zeitlicher Spielraum
Die Terminpläne in den Bezirkskammern sind voll, weshalb versäumte Erfassungstermine wahrscheinlich nicht innerhalb der regulären Antragsfrist nachgeholt werden können. Daher gibt es den dringenden Appell, einen bestehenden Erfassungstermin in der Bezirkskammer unbedingt wahrzunehmen.
Die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen die Situation zusätzlich. Eine telefonische Unterstützung durch Invekosmitarbeiter für das selbsttätige Erfassen des Mehrfachantrages ist aufgrund der begrenzten Personalressourcen leider auch nicht möglich.
Ist der Antrag bereits abgeschickt und stellt sich beispielsweise beim Anbau der Ackerkulturen aber heraus, dass der tatsächliche Anbau auf einem Ackerschlag von der Beantragung abweicht, muss das korrigiert werden. Wenn der Antrag fristgerecht bis 17. Mai abgegeben wurde, sind Änderungen bis 31. Mai ohne Prämienkürzungen möglich. Stellt ein Prüfer im Rahmen einer Vorortkontrolle Falschbeantragungen fest, können die Auswirkungen viel gravierender sein.
Die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen die Situation zusätzlich. Eine telefonische Unterstützung durch Invekosmitarbeiter für das selbsttätige Erfassen des Mehrfachantrages ist aufgrund der begrenzten Personalressourcen leider auch nicht möglich.
Ist der Antrag bereits abgeschickt und stellt sich beispielsweise beim Anbau der Ackerkulturen aber heraus, dass der tatsächliche Anbau auf einem Ackerschlag von der Beantragung abweicht, muss das korrigiert werden. Wenn der Antrag fristgerecht bis 17. Mai abgegeben wurde, sind Änderungen bis 31. Mai ohne Prämienkürzungen möglich. Stellt ein Prüfer im Rahmen einer Vorortkontrolle Falschbeantragungen fest, können die Auswirkungen viel gravierender sein.