Meldung von Schäden durch Krähenvögel
Die Verordnung der Landesregierung aus dem Jahr 2019, mit der die letale Vergrämung von Krähenvögeln ermöglicht wurde, ist mit 30. Juni 2022 befristet. Um dies zur Hintanhaltung von Schäden auch über diesen Zeitpunkt hinaus möglich zu machen, ist es notwendig, das Schadensausmaß UND die gesetzten Abwehrmaßnahmen zu dokumentieren.
Füllen Sie dazu bitte das im Download beigefügte Meldeblatt aus und geben Sie dieses - wenn möglich mit Fotodokumentation - in der Bezirkskammer ab oder senden Sie sie es per Post, Email oder Fax an:
Bezirkskammer Voitsberg
Grazer Vorstadt 4, 8570 Voitsberg
Fax: 03142/21565-5551
E-mail: bk-voitsberg@lk-stmk.at
Füllen Sie dazu bitte das im Download beigefügte Meldeblatt aus und geben Sie dieses - wenn möglich mit Fotodokumentation - in der Bezirkskammer ab oder senden Sie sie es per Post, Email oder Fax an:
Bezirkskammer Voitsberg
Grazer Vorstadt 4, 8570 Voitsberg
Fax: 03142/21565-5551
E-mail: bk-voitsberg@lk-stmk.at