Masterplan Tourismus: Erfolgreiches Miteinander von Tourismus und Landwirtschaft
Masterplan für Tourismus:
Der von Bundesministerin Elisabeth Köstinger 2019 ins Leben gerufene Masterplan für Tourismus soll Österreich als eine der erfolgreichsten Tourismusdestinationen der Welt in einem Miteinander von Tourismus und Land- und Forstwirtschaft weiterentwickeln. Auch in der Steiermark mit über 13 Millionen Nächtigungen und fast 50.000 Beschäftigten ist der Tourismus wie keine andere Branche in allen Regionen unseres Landes verwurzelt und sorgt von den Städten bis in die entlegensten Täler für Wertschöpfung und Lebensqualität. Das zukünftige Grundprinzip für den Tourismus ist Nachhaltigkeit. Grundvoraussetzung sind wirtschaftlich gesunde Betriebe und intakte Natur. Es geht in Zukunft in erster Linie nicht um Tourismusdestinationen, die die Ansprüche unserer Gäste erfüllen, sondern um qualitätsvolle Lebensräume, in denen sich Gäste und Bevölkerung gleichermaßen wohlfühlen – sei es in der Stadt oder am Land.
Landwirtschaft Basis für Tourismus
82 Prozent der Gäste kommen wegen der schönen Landschaft und der Natur, um sich zu erholen. Dass aber die Bauern diesen Erholungswert sichern und die schöne abwechslungsreiche Landschaft pflegen, sind dem Großteil der Gäste nicht mehr bewusst. Ihre Leistungen sind grob unterschätzt: Würden die Bauern die Wiesen, Weiden und Almen nicht mehr pflegen, käme das der öffentlichen Hand sehr teuer. Expertenberechnungen zeigen, dass die jährlichen Pflegekosten dieser knapp 205.000 Hektar Dauergrünland der öffentlichen Hand 220 Millionen Euro kosten würden. Ohne Pflege der Landschaft, würden die Gäste ausbleiben. Eine Landschaft ohne Pflege verwildert und verwaldet rasch und wächst in relativ kurzer Zeit zu. Dabei spielen aber Essen und Trinken sowie die unverwechselbare Kulturlandschaft, die von der kleinstrukturierten Landwirtschaft geprägt wird, für den Tourismus eine besonders große Rolle.
Regionale Produkte in der Gastronomie als Basis für Fair Play:
Die Herkunft der Lebensmittel ist ein großes Thema für die Steirerinnen und Steirer sowie die Gäste. Bei der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie ist eine transparente Herkunftskennzeichnung daher höchst an der Zeit. Am Beispiel Rindfleisch zeigt sich die Wichtigkeit von seriösen Überprüfungen. Der Gastronomie-Großhandel hat in Österreich enorme Bedeutung: Mehr als die Hälfte des verzehrten Fleisches wird in Großküchen, Kantinen, in Restaurants oder Imbissständen gegessen. Herr und Frau Österreicher und die Gäste essen 105.000 Tonnen Rindfleisch pro Jahr. Die 51 Prozent Außerhausverzehr machen damit rund 53.000 Tonnen aus, Tendenz weiter steigend. Heimische Rinder fressen keinen Regenwald, sondern sie fressen im Sinne der Kreislaufwirtschaft Gras, Heu und Silage von unseren Wiesen und Almen. Sie erhalten damit direkt die so beliebte Landschaft. Dies hat auch positive Auswirkungen auf unser Klima. Während heimisches Rindfleisch 14 Kilo CO2 verursacht, ist Rindfleisch aus Südamerika mit 80 Kilo CO2 belastet. Dazu kommen noch 10.000 klimaschädliche Transportkilometer. Vom Gastronomie-Großhandel fordert die Landwirtschaftskammer daher eine verantwortungsvolle Produktpolitik im Sinne der Regionalität und von der Gastronomie und den Großküchen eine klare Kennzeichnung der Rindfleisch-Herkunft auf den Speisekarten. Freihandelsabkommen wie Mercosur sind in diesem Zusammenhang eine klare Absage zu erteilen.
Bauern sind Innovationstreiber regionaler Kulinarik:
Die Bauern sind wichtige Innovationstreiber bei der Kulinarik und schaffen sichere regionale Produkte. Für viele steirische Betriebe, insbesondere für die Direktvermarkter, sind authentische Produkte zu einem wichtigen betrieblichen Standbein bis hin zum Haupterwerb geworden. Die Fach- und Spezialberaterteams der Landwirtschaftskammer unterstützen die Bäuerinnen und Bauern bei den kulinarischen Innovationen, der Weiterentwicklung der regionaltypischen Spezialitäten, der Zusammenarbeit mit dem Tourismus oder bei Urlaub am Bauernhof.
Urlaub am Bauernhof liegt voll im Trend:
Urlaub am Bauernhof hat sich als nachhaltiges Tourismusprodukt zu einer sehr beliebten Urlaubsform in Österreich entwickelt. Bäuerliche Vermietung liegt nicht nur bei den Gästen im Trend. Immer mehr Bauern und Bäuerinnen finden Interesse an diesem spannenden Betriebszweig und sehen in "Urlaub am Bauernhof" einen der erfolgreichsten und vielversprechendsten Betriebszweige für die Zukunft. Dieses authentische Urlaubserlebnis mit seinen Stärken, wie dem persönlichen Kontakt mit Land und Leuten und der gelebten Nachhaltigkeit mit regionalen Produkten, erlebt eine starke Nachfrage im Tourismus. Das Angebot der bäuerlichen Vermieter bietet dieser hektischen, unbeständigen Zeit einen Gegenpol - eine Konstante. Nämlich: die natürliche Beständigkeit. Fernab von der Stadt in der Natur bietet sich hier ein Rückzugsort der besonderen Art.
Erholung für alle Naturnutzer sichern
Radfahren im Wald ist durch das Forstgesetz klar und zukunftsweisend geregelt. Damit Wanderer und alle anderen Waldbesucher auch weiterhin im Wald Ruhe genießen und Erholung finden können sowie das Eigentumsrecht der Forstbesitzer nicht unzumutbar beschnitten wird, ist Mountainbiken nur auf den eigens dafür freigegebenen und gekennzeichneten Routen erlaubt. Solche Strecken werden in enger Abstimmung mit den Grundeigentümern, der Bevölkerung, dem Tourismus, der Jägerschaft und anderen Naturnutzern ausgewiesen. Nur so ist gesichert, dass negative Auswirkungen auf andere Waldbesucher bis hin zu den Wildtieren minimiert werden. Die Landwirtschaftskammer achtet gleichermaßen auf das Wohl der Erholungssuchenden wie auf das ihrer Mitglieder. Sie setzen sich daher dafür ein, das bestehende MTB-Routennetz dem Bedarf entsprechend auf vertraglicher Basis weiter auszubauen. Gemeinsam mit den österreichischen Bundesforsten, Bergbahngesellschaften und Tourismusverbänden wurden bereits herzeigbare Ergebnisse erzielt. Auf dem Hauser Kaibling beispielsweise und den umliegenden Bergen gibt es zahlreiche Radwege und Mountainbike Strecken. Die ausgeschilderten Routen und Touren wurden gemeinsam mit den Grundeigentümern erarbeitet und freigegeben.