Lebensmittel und Ökostrom unter einem Hut

Österreich möchte sich bis zum Jahr 2040 von Kohle, Öl und Erdgas unabhängig machen. Bis 2030 soll die gesamte Stromversorgung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Der Photovoltaik kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu:
Die mit Photovoltaik produzierte Strommenge soll von 1,5 auf elf Terrawattstunden (TWh) erhöht werden.
Zum Vergleich: Die steirische Landwirtschaft hat einen jährlichen Strombedarf von 0,2 Terawattstunden.
Der Photovoltaik kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu:
Die mit Photovoltaik produzierte Strommenge soll von 1,5 auf elf Terrawattstunden (TWh) erhöht werden.
Zum Vergleich: Die steirische Landwirtschaft hat einen jährlichen Strombedarf von 0,2 Terawattstunden.
Die hochgesteckten Ziele erfordern einen politischen Schwenk, der für die Zukunft einen verstärkten Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen vorsieht. Die Nutzung vorhandener Dachflächen ist zu wenig. Österreichs Energieversorger sind bereits auf der Suche nach landwirtschaftlichen Pachtflächen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese befinden sich idealerweise in der Nähe eines wirtschaftlich günstigen Einspeisepunktes. Welche Flächen vorrangig für Photovoltaik genutzt werden, ist maßgeblich von der Politik sowie dem Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) abhängig. Einigkeit besteht darin, dass hochwertige Böden nicht für die Stromproduktion verwendet werden. Möglich wäre jedoch die Umsetzung von Doppelnutzungskonzepten in der tierischen und pflanzlichen Produktion. Diese Lösungen integrieren die Lebensmittel- und Stromproduktion, wobei die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht.
Die Kombination aus Photovoltaik und Schaf- und Hühnerhaltung wird bereits getestet, während die Agrophotovoltaik noch in den Kinderschuhen steckt. Hier werden Kulturpflanzen wie Weizen, Kartoffel, Gemüse oder Wein unter der Photovoltaikanlage angebaut. Die Module befinden sich in einer Höhe von fünf bis acht Meter über dem Ackerboden. Dadurch ist die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen gegeben. Neue Anlagen erlauben auch eine senkrechte Montage der Photovoltaikmodule in Reihen mit Abständen bis zu zehn Metern.
Die Kombination aus Photovoltaik und Schaf- und Hühnerhaltung wird bereits getestet, während die Agrophotovoltaik noch in den Kinderschuhen steckt. Hier werden Kulturpflanzen wie Weizen, Kartoffel, Gemüse oder Wein unter der Photovoltaikanlage angebaut. Die Module befinden sich in einer Höhe von fünf bis acht Meter über dem Ackerboden. Dadurch ist die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen gegeben. Neue Anlagen erlauben auch eine senkrechte Montage der Photovoltaikmodule in Reihen mit Abständen bis zu zehn Metern.
Die Agrophotovoltaik ist eine innovative Lösung, die großflächige, praktische Umsetzung muss noch erforscht werden.
Kurzfristig ist der Ausbau von Dachflächen und Stromnetzen vorrangig.
Riesige Stall- und Gewerbedächer sind ungenutzt, da die Netze den Strom nicht aufnehmen können oder dieser nicht wirtschaftlich verkauft werden kann.
Erneuerbare Energiegemeinschaften könnten Strom direkt an Nachbarn verkaufen.
Kurzfristig ist der Ausbau von Dachflächen und Stromnetzen vorrangig.
Riesige Stall- und Gewerbedächer sind ungenutzt, da die Netze den Strom nicht aufnehmen können oder dieser nicht wirtschaftlich verkauft werden kann.
Erneuerbare Energiegemeinschaften könnten Strom direkt an Nachbarn verkaufen.
Photovoltaik-Verträge: Rechtlich prüfen und Steuerfragen klären
Betreiber von Photovoltaikanlagen treten vermehrt an Landwirte heran, um sich Pachtflächen zu sichern. Diese Verträge sind meist Bestandsverträge und sind rechtlich genau zu prüfen.
Meist wird ein Optionsvertrag sowie eine Absichtserklärung vorgelegt, die den Betreiberfirmen das Recht auf zukünftigen Abschluss eines Bestandsvertrages einräumen. Oder gleich ein Vertragswerk mit einer 20- bis 50-jährigen Bindung.
Entscheidend bei einer Vereinbarung ist eine genaue Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten: Etwa auf welchem (Teil-)Bereich der Fläche die Anlage errichtet wird, welche Rechte der Betreiber konkret erhält, wie viel Entgelt zu entrichten ist, wann dieses (erstmals) anfällt, die technische Ausgestaltung, wer die Haftung bei Schäden übernimmt und was nach Vertragsende passiert.
Zu klären sind auch die steuerlichen Auswirkungen solcher Einkünfte (Mag. Hannes Pommer).
Entscheidend bei einer Vereinbarung ist eine genaue Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten: Etwa auf welchem (Teil-)Bereich der Fläche die Anlage errichtet wird, welche Rechte der Betreiber konkret erhält, wie viel Entgelt zu entrichten ist, wann dieses (erstmals) anfällt, die technische Ausgestaltung, wer die Haftung bei Schäden übernimmt und was nach Vertragsende passiert.
Zu klären sind auch die steuerlichen Auswirkungen solcher Einkünfte (Mag. Hannes Pommer).