Land vergibt Preis für tierfreundliches Bauen
Von den eingereichten Bauprojekten für Geflügel, Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und sonstige Tiere werden maximal zehn Betriebe nominiert und von der Jury besichtigt. Nach Beurteilung durch die Jury werden vier Betriebe prämiert, die mit jeweils 1.500 Euro ausgezeichnet werden.
Bestes Tierfoto
Unter den einreichenden Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben.
Bewertungskriterien
- Für das Kriterium „besondere Tierfreundlichkeit“ werden über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende bauliche Maßnahmen anerkannt.
- Das Haltungssystem muss für die Tiere günstig sein.
- Die Tiere müssen in Gruppen und in Laufstallsystemen gehalten werden.
- Im Haltungssystem müssen deutlich unterscheidbare Funktionsbereiche für das Ruhen, Fressen, für Aktivitäten und die Ausscheidung vorhanden sein.
- Auslauf, Weide, Außenscharrraum sollten vorhanden sein.
- Der Boden im Liegebereich sollte planbefestigt sein.
- Geflügel darf nicht in ausgestalteten Käfigen gehalten werden.
- Die tierfreundlichen Bauten sollten zwischen 2012 und 31. März 2019 fertiggestellt worden sein.
Kontakt
Tierschutzombudsstelle, Tel. 0316 877 3966.