24.04.2018 |
von Rosemarie Wilhelm
Kantinen-Essen: Herkunft kennzeichnen
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.04.25%2F1524669223094839.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2018.04.25/1524669223094839.jpg?m=MzYzLDMxMg%3D%3D&_=1524669267)
Damit sich die Konsumenten
für unsere qualitativ hochwertigen
Produkte entscheiden
können, müssen diese eindeutig
erkennbar sein. Das geht nur,
wenn die Herkunft auch klar angegeben
ist“, hebt Vizepräsidentin
Maria Pein hervor.
Transparenz bei der Herkunft der
Lebensmittel ist das große, österreichweite
Thema bei der Woche
der Landwirtschaft, die bundesweit
vom 29. April bis zum 6. Mai stattfindet.
Ein besonders großes Kennzeichnungsmanko
gibt es bei der
Außer-Haus-Verpflegung, wie beispielsweise
in Betriebskantinen,
Krankenhäusern, Pflegeheimen,
Mensen, Schulen oder Kindergärten.
Erfreulicherweise erkennen
immer mehr Gastrobetriebe die
Vorteile einer ehrlichen Herkunftskennzeichnung.
Etwa eine halbe Million Essen werden steiermarkweit außer Haus verzehrt (Österreich: 2,5 Millionen). „Wir verlangen mit Nachdruck eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung sowie eine freiwillige in der Gastronomie und Hotellerie“, so Pein. Auch das neue Regierungsprogramm sieht eine gesetzlich verpflichtende, nationale Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft bei der Gemeinschaftsverpflegung vor. Darin ist auch eine Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Fleisch- und Eiprodukten verankert. Für öffentlich geführte Großküchen gilt das Bestbieterprinzip: Lebensmittel müssen nicht mehr zum Billigst-, sondern können zum Bestpreis eingekauft werden. Niederösterreich zeigt vor, dass Transparenz die Nachfrage nach heimischen Lebensmitteln erhöht.
Etwa eine halbe Million Essen werden steiermarkweit außer Haus verzehrt (Österreich: 2,5 Millionen). „Wir verlangen mit Nachdruck eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung sowie eine freiwillige in der Gastronomie und Hotellerie“, so Pein. Auch das neue Regierungsprogramm sieht eine gesetzlich verpflichtende, nationale Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft bei der Gemeinschaftsverpflegung vor. Darin ist auch eine Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Fleisch- und Eiprodukten verankert. Für öffentlich geführte Großküchen gilt das Bestbieterprinzip: Lebensmittel müssen nicht mehr zum Billigst-, sondern können zum Bestpreis eingekauft werden. Niederösterreich zeigt vor, dass Transparenz die Nachfrage nach heimischen Lebensmitteln erhöht.