Jungbäume schützen
Großflächige Zäunungen bewähren
sich nicht sehr gut, da die Kontrolle des
Zaunes schwierig und der Aufwand der Zaunräumung
nicht zu unterschätzen ist. Grundsätzlich
ist niemand verpflichtet, Wildschutzmaßnahmen
zu setzen. In vielen Gemeindejagdrevieren
ist es üblich, dass den Waldbesitzern
Wildverbissschutzmittel von der Jägerschaft
zur Verfügung gestellt werden. Chemische Mittel
dürfen nur an Personen mit Pflanzenschutzausweis
abgegeben werden.
Schutzhülle
Schutzhüllen eignen sich ideal für
Laubholzpflanzen. Sie schützen kleine
Pflanzen vor Verbiss und größere
Heister vor Fegeschäden. Die offenen
Netzhüllen bewähren sich besser
gegenüber den geschlossenen
Hüllen, da es nicht zu Überhitzungen
in der Hülle kommen kann.
Einzäunung
Kleinräumige Zäunungen
schützen
vor allem Naturverjüngungsflächen
effizient. Die Errichtung mit
Scherenstehern ist dauerhafter als
mit Säulenstehern. Die Entfernung
eingewachsener Zäune ist aber sehr
aufwendig und nach Forstgesetz
verpflichtend.
Verbissschutzmanschette
Diese kostengünstigen mechanischen
Verbissschutzvorkehrungen
sind einfach anzubringen und
können mehrmals verwendet
werden, in dem sie im Herbst eine
Etage höher montiert werden, um
den neu gewachsenen Terminaltrieb
zu schützen.
Streichmittel gegen Verbiss
Die einfache Ausbringung dieser
Mittel begünstigt die Verwendung.
Wichtig ist die Anwendung bei
trockener Witterung und vor den
ersten Frösten. Die gebrauchsfertigen
Mittel wirken sowohl durch
mechanischen Schutzbelag als auch
durch vergällende Geruchsstoffe.
Fegeschutz-Streichmittel
Laubholzheister werden besonders
gerne verfegt. Der Schutzbelag wird
am Stamm bis zu einer Höhe von
einem Meter aufgetragen. Durch
das Dickenwachstum der Bäume
verliert der Belag seine Wirkung
und muss alle ein bis zwei Jahre
erneuert werden.