Invest-Förderung: Unterstützung bei Abwicklung durch LK ab Mitte April gesichert
Seit Beginn des Jahres ist die Antragsstellung für die Förderung von zum Beispiel "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ der Förderperiode 2023 bis 2027 möglich. Die Anträge sind dafür über die digitale Förderplattform (DFP) unter www.eama.at zu stellen. Für die Antragstellung ist eine Handysignatur/ID-Austria erforderlich.
Um eine Unterstützung seitens der Landwirtschaftskammer für die Landwirtinnen und Landwirte bzw. die förderwerbende Person zu gewährleisten, wird ab dem 16. April 2023 in der DFP die Möglichkeit bestehen, ausgewählten Kammermitarbeitern einen Lesezugriff auf die gestellten Anträge zu gewähren.
Die Gewährung des Lesezugriffes in der DFP muss individuell von der förderwerbenden Person in Form einer Einwilligungserklärung freigegeben werden. Hierfür ist ein Einstieg auf www.eama.at mittels Betriebsnummer und Passwort oder Handysignatur/ID-Austria notwendig. Auf der eAMA Plattform kann über den Reiter "Kundendaten“, Menüpunkt "Datenfreigabe“ das Zentrale Einwilligungs- und Verwaltungssystem (ZEVS) aufgerufen werden. Hier kann die förderwerbende Person der jeweiligen Landes-Landwirtschaftskammer ein Leserecht erteilen. So erhält die jeweilige zuständige Beraterin bzw. der jeweils zuständige Berater eine Berechtigung den alle eingereichten Anträge der in der DFP zu sichten.
Um eine Unterstützung seitens der Landwirtschaftskammer für die Landwirtinnen und Landwirte bzw. die förderwerbende Person zu gewährleisten, wird ab dem 16. April 2023 in der DFP die Möglichkeit bestehen, ausgewählten Kammermitarbeitern einen Lesezugriff auf die gestellten Anträge zu gewähren.
Die Gewährung des Lesezugriffes in der DFP muss individuell von der förderwerbenden Person in Form einer Einwilligungserklärung freigegeben werden. Hierfür ist ein Einstieg auf www.eama.at mittels Betriebsnummer und Passwort oder Handysignatur/ID-Austria notwendig. Auf der eAMA Plattform kann über den Reiter "Kundendaten“, Menüpunkt "Datenfreigabe“ das Zentrale Einwilligungs- und Verwaltungssystem (ZEVS) aufgerufen werden. Hier kann die förderwerbende Person der jeweiligen Landes-Landwirtschaftskammer ein Leserecht erteilen. So erhält die jeweilige zuständige Beraterin bzw. der jeweils zuständige Berater eine Berechtigung den alle eingereichten Anträge der in der DFP zu sichten.

Die bisherigen Einwilligungserklärungen zugunsten der jeweiligen Landwirtschaftskammer deckt nicht den Lesezugriff der DFP ab. Für weitere Informationen und Fragen zur Investitionsförderung und zur Antragsstellung stehen Ihnen die Betriebswirtschaftsberaterinnen und Berater der jeweiligen beratenden Stelle in Ihrem Land zur Verfügung.