Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft [Update 4.5., 9.45 Uhr]
Die wichtigsten Botschaften:
- Die vorliegende Information gilt und bestimmt die Eckpunkte, Details beinhalten die kommenden Richtlinien.
- Die Antragsstellung für die Härtefallfons Phase 2 ist ab Donnerstag, 16. April 2020 möglich und erfolgt über eAMA. Die Antragsfrist läuft bis Ende des Jahres. Jeder der anspruchsberechtigt ist und bis dahin seinen Antrag stellt, kommt in den Genuss der Mittel.
- Lassen Sie sich Zeit und prüfen Sie in Ruhe ihren Anspruch.
- Wer keinen eAMA Zugang hat, muss sich diesen zuteilen lassen. Die Vorgehensweise dazu wird in der Beilage erläutert.
Beantragung unbürokratisch möglich
Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bleiben von den Auswirkungen der Krise nicht verschont. Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen.
Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, dieser soll Kleinunternehmen in der Wirtschaft aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützen.
Antragstellung über www.eama.at
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.
Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge einbringen können. Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.
Antragstellung über www.eama.at
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.
Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge einbringen können. Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.
Erste und zweite Phase des Härtefallfonds
Nach dem Start der Soforthilfe im Zuge der ersten Phase des Härtefallfonds mit 30. März 2020, startet mit 16. April 2020 die zweite Phase des Härtefallfonds. Die erste Phase wird durch die zweite Phase abgelöst.
Was ist der Härtefallfonds?
Der Härtefallfonds wurde als Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen um bäuerliche Existenzen zu sichern. Dieser ist geteilt in die Phase 1, welche als erste Maßnahme die Kleinstunternehmen in der Wirtschaft, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützt (Antragsstellung möglich seit 30. März 2020). In der Phase 2 wurden sowohl die Anspruchsberechtigung (zB auch Nebenerwerbsbetriebe) als auch die finanziellen Zuschüsse erweitert (Antragsstellung ab 16. April 2020).
Wie kann ich einen Antrag im Härtefallfonds stellen?
Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge einbringen können. Voraussetzung ist ein eAMA Zugang. Wer noch keinen eAMA Zugang hat, muss sich diesen zuteilen lassen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer www.stmk.lko.at und auf www.ama.at.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Unterstützt werden in beiden Auszahlungsphasen folgende Betriebsarten:
Unter welchen Bedingungen kann ein Betrieb unter Bezug auf eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 betroffen sein?
Bei einem behördlich angeordneten Betretungsverbot von COVID-19. Aufgrund eines Umsatzeinbruches von mind. 50% zum Vergleichsmonat (Auszahlungsphase 1) oder zum Vergleichszeitraum (Auszahlungsphase 2). Eine Kostenerhöhung bei Fremdarbeitskräften von mind. 50% zum Vergleichsmonat (Auszahlungsphase 1) oder zum Vergleichszeitraum (Auszahlungsphase 2).
Der Härtefallfonds wurde als Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen um bäuerliche Existenzen zu sichern. Dieser ist geteilt in die Phase 1, welche als erste Maßnahme die Kleinstunternehmen in der Wirtschaft, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützt (Antragsstellung möglich seit 30. März 2020). In der Phase 2 wurden sowohl die Anspruchsberechtigung (zB auch Nebenerwerbsbetriebe) als auch die finanziellen Zuschüsse erweitert (Antragsstellung ab 16. April 2020).
Wie kann ich einen Antrag im Härtefallfonds stellen?
Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge einbringen können. Voraussetzung ist ein eAMA Zugang. Wer noch keinen eAMA Zugang hat, muss sich diesen zuteilen lassen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer www.stmk.lko.at und auf www.ama.at.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Unterstützt werden in beiden Auszahlungsphasen folgende Betriebsarten:
- Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
- Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
- Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten •Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
- Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Unter welchen Bedingungen kann ein Betrieb unter Bezug auf eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 betroffen sein?
Bei einem behördlich angeordneten Betretungsverbot von COVID-19. Aufgrund eines Umsatzeinbruches von mind. 50% zum Vergleichsmonat (Auszahlungsphase 1) oder zum Vergleichszeitraum (Auszahlungsphase 2). Eine Kostenerhöhung bei Fremdarbeitskräften von mind. 50% zum Vergleichsmonat (Auszahlungsphase 1) oder zum Vergleichszeitraum (Auszahlungsphase 2).
Phase 1 und 2 im Vergleich
Ein Überblick über die Erweiterungen:
Welche Betriebe werden unterstützt?
Auszahlungsphase 1:
Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
Auszahlungsphase 2:
Nebenerwerb- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu zwei Millionen Euro werden unterstützt.
Jungunternehmer in den förderbaren Betriebszweigen bei Aufnahme der Tätigkeit seit 1. Jänner 2020 werden mit 500 Euro pauschal gefördert.
Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
Auszahlungsphase 2:
Nebenerwerb- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu zwei Millionen Euro werden unterstützt.
Jungunternehmer in den förderbaren Betriebszweigen bei Aufnahme der Tätigkeit seit 1. Jänner 2020 werden mit 500 Euro pauschal gefördert.
- Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder
- ein mindestens 50-prozentiger Preisverlust aufgrund des Qualitätsverlustes bei Sägerundholz oder
- eine Kostenerhöhung von mindestens 50 Prozent zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegen.
- Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer (seit 1.1.2020), muss in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent vorliegen.
Höhe der Auszahlung
Auszahlungsphase 1.
Auszahlungsphase 2:
- Einheitswert von bis zu 10.000 Euro - Zuschuss 500 Euro
- Einheitswert von mehr als 10.000 Euro - Zuschuss 1.000 Euro
Auszahlungsphase 2:
- Bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung sind möglich. Hier findet eine Deckelung statt.
- Insgesamt stehen bis zu 6.000 Euro pro Betrieb (3 Monate á 2.000 Euro) zur Verfügung.
- Die Förderung beträgt 80 Prozent der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres.
- Zur Berechnung der Einkünfte wird je nach Betriebszweig auf die Umsätze, die Fremdarbeitskosten oder den Preisverlust abgestellt.
- Bei Berechnung auf Basis des Umsatzes werden je nach Betriebsart pauschale Prozentsätze für nicht angefallene Kosten gegengerechnet.
- Nebeneinkünfte aus nicht land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten werden gegengerechnet.
- Phase 1 und Phase 2 werden zusammengerechnet. Wurde aus Phase 1 eine Förderung bezogen wird diese in der Phase 2 gegengerechnet.
- Die Förderungen sind steuerfrei.
Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur
Neben dem PIN-Code ist es auch möglich mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS- Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.
• Wer noch keinen PIN-Code hat , kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen anfordern. Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt.
• Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
• Wer noch keinen PIN-Code hat , kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen anfordern. Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt.
• Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Weitere Informationen
Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online zur Verfügung.
• Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und
• für fachliche Fragen unter le-projekte@ama.gv.at gerne zur Verfügung.
(Quelle: www.ama.at)
• Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter einstiegshilfe@ama.gv.at und
• für fachliche Fragen unter le-projekte@ama.gv.at gerne zur Verfügung.
(Quelle: www.ama.at)
Landwirtschaftskammer Steiermark: Wir unterstützen Sie!
Unsere MitarbeiterInnen unterstützen Sie gerne unter haertefallfonds@lk-stmk.at oder unter der Hotline 0316/8050-1210.
Die folgenden Experten stehen Ihnen in den jeweiligen Fachbereichen für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung:
Obstbau
Ing. DI Georg Thünauer, BSc +43 664 602596-1418
Dipl.-HLFL-Ing. Alfred Grießbacher +43 664 602596-4333
Weinbau
Ing. Martin Palz +43 664 602596-4921
Ing. Martin Hartinger +43 664 602596-4338
Ing. Patrick Niggas +43 664 602596-4233
Gartenbau
Mag. Renate Fuchs +43 664602596-1613
DI Thomas Hackl +43 664 602596-1626
Mag. Gudrun Krobath +43 664 602596-1617
DI Teresa Miglbauer +43 664602596-1625
Urlaub am Bauernhof
Mag. Astrid Schoberer Nemeth +43 664 602596-1414
Dipl.-Päd. Ing. Maria Habertheuer +43 664 602596-5133
Sarah Gartner, BA +43 664 602596-5615
Direktvermarktung
Mag. Marianne Reinegger +43 664 602596-4926
Astrid Büchler, MA +43 664 602596-1456
Renate Edegger +43 664 602596-4261
DI Irene Strasser, BEd +43 664 602596-4529
Ing. Maria Strohmeier +43 664 602596-4322
Dipl.-Päd. Ing. Sabine Hörmann-Poier +43 664 602596-5132
Seminarbäuerinnen
Claudia Doppler BEd, MA +43 664 602596-4631
Schule am Bauernhof
Mag. Michaela Taurer-Schaffler +43 664 602596 -1388
Forst
Dr. Gerhard Pelzmann +43 664 602596-1271
DI Georg Hörmann +43 664 602596-5134
Ing. Andreas Reibling +43 664 602596-4812
Ing. Jochen Carstanjen +43 664 602596-4121
Ing. Matthias Maier +43 664 26 65 991
Ing. Andreas Scherr +43 664 602596-5523
DI Josef Krogger +43 664 23 52 010
DI Wolfgang Holzer +43 664 2609794
DI Siegfried Luef +43 676 63 66 896
Ing. DI Georg Thünauer, BSc +43 664 602596-1418
Dipl.-HLFL-Ing. Alfred Grießbacher +43 664 602596-4333
Weinbau
Ing. Martin Palz +43 664 602596-4921
Ing. Martin Hartinger +43 664 602596-4338
Ing. Patrick Niggas +43 664 602596-4233
Gartenbau
Mag. Renate Fuchs +43 664602596-1613
DI Thomas Hackl +43 664 602596-1626
Mag. Gudrun Krobath +43 664 602596-1617
DI Teresa Miglbauer +43 664602596-1625
Urlaub am Bauernhof
Mag. Astrid Schoberer Nemeth +43 664 602596-1414
Dipl.-Päd. Ing. Maria Habertheuer +43 664 602596-5133
Sarah Gartner, BA +43 664 602596-5615
Direktvermarktung
Mag. Marianne Reinegger +43 664 602596-4926
Astrid Büchler, MA +43 664 602596-1456
Renate Edegger +43 664 602596-4261
DI Irene Strasser, BEd +43 664 602596-4529
Ing. Maria Strohmeier +43 664 602596-4322
Dipl.-Päd. Ing. Sabine Hörmann-Poier +43 664 602596-5132
Seminarbäuerinnen
Claudia Doppler BEd, MA +43 664 602596-4631
Schule am Bauernhof
Mag. Michaela Taurer-Schaffler +43 664 602596 -1388
Forst
Dr. Gerhard Pelzmann +43 664 602596-1271
DI Georg Hörmann +43 664 602596-5134
Ing. Andreas Reibling +43 664 602596-4812
Ing. Jochen Carstanjen +43 664 602596-4121
Ing. Matthias Maier +43 664 26 65 991
Ing. Andreas Scherr +43 664 602596-5523
DI Josef Krogger +43 664 23 52 010
DI Wolfgang Holzer +43 664 2609794
DI Siegfried Luef +43 676 63 66 896
Downloads zum Thema
- Info_Härtefallfonds_Phase2_Neuerungen PDF 622,50 kB
- Härtefallfonds Fragen und Antworten [Update 3.4., 14 Uhr] PDF 190,08 kB
- Ausfüllhilfe Hartefallfonds [Update, 30.3. 10.30 Uhr] PDF 551,22 kB
- Härtefallfondsrichtlinie des Finanz- und Landwirtschaftsministeriums [Update 28.03, 20 Uhr]pdf PDF 345,46 kBHärtefallfondsrichtlinie des Finanz- und Landwirtschaftsministeriums [Update 28.03, 20 Uhr]pdf
- Wie eAma Pin-Code beantragen [Update 27.03, 21.15 Uhr] PDF 165,78 kBWie eAma Pin-Code beantragen [Update 27.03, 21.15 Uhr]