Geolokalisierte Fotos richtig aufnehmen und übermitteln

In einzelnen Sachverhalten, wie beispielsweise Anträge auf Referenzänderung zum Mehrfachantrag oder dem Stromkostenzuschuss für stromintensive Tätigkeiten, akzeptiert die AMA geolokalisierte Fotos als Nachweis für den Tätigkeitsbereich bzw. die Beantragung. Um feststellen zu können an welchem Standort die Fotos aufgenommen wurden, müssen die Fotos mit Standortdaten ("Geotagging") versehen sein.
Aktivierung der Standortermittlung
Bei Smartphones oder Tablets mit dem Betriebssystem Android sind sowohl in den Kamera-Einstellungen die Funktion zur Geoverortung (meist "Geotagging" oder "GPS-Tag" bezeichnet) als auch in den allgemeinen Einstellungen die Standortermittlung zu aktivieren. Bei Geräten mit den Betriebssystem iOS sind in den Einstellungen unter "Datenschutz & Sicherheit" die "Ortungsdienste" zu aktivieren. Weiters muss bei den Ortungsdiensten bei der Kamera der Zugriff auf den Standort mittels "Beim Verwenden der App" eingestellt werden.
Korrekte Übermittlung beachten
Wird das geolokalisierte Foto nicht direkt über das Smartphone oder das Tablet in den jeweiligen Antrag hochgeladen, ist darauf zu achten, dass die in der Bilddatei befindlichen Metadaten (EXIF-Daten), welche Ort und Zeitpunkt der Aufnahme beinhalten, auch mitübermittelt werden. Ein Foto, welches via WhatsApp versendet wird, wird stets komprimiert und ohne Metadaten versendet und erfüllt daher nicht mehr die Ansprüche eines geolokalisierten Fotos. Wird das Foto per E-Mail versendet sollte dies jedenfalls unkomprimiert erfolgen. Am sichersten ist es das Foto mittels USB-Kabel vom Smartphone/Tablet auf den PC/Laptop zu überspielen mit dem das Hochladen des geolokalisierten Fotos als Nachweises vorgenommen werden sollen. Am PC oder Laptop sollte, vor dem Hochladen zum Antrag, mittels Rechtsklick auf das Bild unter "Eigenschaften -> Details" jedenfalls überprüft werden, ob die Metadaten noch vorhanden sind.