Gealpte Rinder müssen bei Almabtrieb abgemeldet werden
Wichtig ist, dass diese Abtriebsmeldung unbedingt innerhalb der 14-tägigen Meldefrist in der Rinderdatenbank vorgenommen wird. Wird diese Frist überschritten, kommt es zu einen Meldeverstoß für die zu spät gemeldeten Tiere.
Wie erfolgt die Abmeldung?
Die Abmeldung der Rinder von der Alm kann der Landwirt eigenständig unter Einstieg ins RinderNet der AMA unter der Almbetriebsnummer vornehmen. Hier ist dann das einzelne Tier oder die gesamte Herde auszuwählen. Bei mehreren Auftreibern auf eine Alm können unter Auswahl der Betriebsnummer des Auftreibers die einzelnen abgetriebenen Tiere oder die gesamte Herde ausgewählt werden.
Unter „Abtrieb für gewählte Rinder bearbeiten/bestätigen“ ist das tatsächliche Abtriebsdatum anzugeben. Die Meldung ist abschließend noch abzusenden.
Kann eine Alm-/Weidemeldung nicht eigenständig vorgenommen werden, wird von der zuständigen Bezirkskammer eine Unterstützung angeboten.
Unter „Abtrieb für gewählte Rinder bearbeiten/bestätigen“ ist das tatsächliche Abtriebsdatum anzugeben. Die Meldung ist abschließend noch abzusenden.
Kann eine Alm-/Weidemeldung nicht eigenständig vorgenommen werden, wird von der zuständigen Bezirkskammer eine Unterstützung angeboten.